10.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 205/31


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 9. August 2011

betreffend die Übereinstimmung der Norm EN 16156:2010 „Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung — Sicherheitsanforderung“ und der Norm EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“ mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Veröffentlichung der Verweise auf die Normen EN 16156:2010 „Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung — Sicherheitsanforderung“ und EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“ im Amtsblatt der Europäischen Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5626)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2011/496/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 erster Unterabsatz,

nach Anhörung des Ständigen Ausschusses, eingesetzt gemäß Artikel 5 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG dürfen die Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.

(2)

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt als sicher — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden —, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.

(3)

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie sind die europäischen Normen von den europäischen Normungsgremien auf der Grundlage der Aufträge der Kommission zu erarbeiten.

(4)

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 veröffentlicht die Kommission Verweise auf solche Normen.

(5)

Im Juni 2008 erteilte die Kommission dem CEN (dem Europäischen Normungsausschuss) den Auftrag M/425 für die Ausarbeitung einer europäischen Sicherheitsnorm bezüglich des Brandrisikos, das von Zigaretten ausgeht.

(6)

Das CEN nahm daraufhin die Norm EN 16156:2010 „Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung — Sicherheitsanforderung“ an. Diese Norm verweist ihrerseits auf die Norm EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“. Daher sollte bei der Veröffentlichung des Verweises auf die Norm EN 16156:2010 ebenfalls auf die ISO-Norm verwiesen werden.

(7)

Die Norm EN ISO 12863:2010 wurde durch eine technische Berichtigung geändert (3). Die Berichtigung wurde vom CEN ohne Änderung akzeptiert (4) und damit in die Norm EN 16156:2010 übernommen.

(8)

Die Normen EN 16156:2010 und EN ISO 12863:2010 erfüllen den Auftrag M/425 und stimmen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG überein. Die Nummern dieser Normen sollten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(9)

Außerdem sollten die Hersteller im Sinne einer erfolgreichen Einführung der Normen ausreichend Zeit haben, ihre Produktion an das in den Normen vorgesehene Sicherheitsniveau anzupassen. Die Veröffentlichung der Verweise auf diese Normen im Amtsblatt 12 Monate, nachdem das CEN die Norm am 17. November 2010 verabschiedet hat, soll sicherstellen, dass die Einstufung als brandsicher auf gemeinsamen Kriterien basiert. Damit Klarheit und Rechtssicherheit im Binnenmarkt gewährleistet sind, sollten die Marktaufsichtsbehörden in allen Mitgliedstaaten die in Erwägungsgrund 8 genannten Normen bei der Bewertung der Brandsicherheit von Zigaretten, auch beim Verkauf an den Verbraucher, berücksichtigen.

(10)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Normen EN 16156:2010 „Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung — Sicherheitsanforderung“ und EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“ stimmen mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG in Bezug auf die von ihnen behandelten Risiken überein.

Artikel 2

Die Verweise auf die Normen EN 16156:2010 und EN ISO 12863:2010 werden am 17. November 2011 in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 9. August 2011

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4.

(2)  ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37.

(3)  Technische Berichtigung Nr. 1 Bezugsnummer ISO 12863:2010/Cor.1:2011(E).

(4)  Bezugsnummer EN ISO 12863:2010/AC:2011.