27.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 105/114


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

( Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 31. Dezember 2008 )

Seite 23, Artikel 15

anstatt:

„Artikel 15

Verwendung von Zusatzstoffen in unverarbeiteten Lebensmitteln

Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in unverarbeiteten Lebensmitteln nur in den in Anhang II ausdrücklich vorgesehenen Fällen verwendet werden.“

muss es heißen:

„Artikel 15

Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln

Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in unbehandelten Lebensmitteln nur in den in Anhang II ausdrücklich vorgesehenen Fällen verwendet werden.“

Seite 27, Artikel 34 Buchstabe b

anstatt:

„b)

Artikel 2 Absätze 1, 6, 8, 9 und 10 der Richtlinie 94/36/EG sowie deren Anhänge I bis V;“

muss es heißen:

„b)

Artikel 2 Absätze 1 bis 6, 8, 9 und 10 der Richtlinie 94/36/EG sowie deren Anhänge I bis V;“.