27.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 105/114 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
( Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 31. Dezember 2008 )
Seite 23, Artikel 15
anstatt:
„Artikel 15
Verwendung von Zusatzstoffen in unverarbeiteten Lebensmitteln
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in unverarbeiteten Lebensmitteln nur in den in Anhang II ausdrücklich vorgesehenen Fällen verwendet werden.“
muss es heißen:
„Artikel 15
Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in unbehandelten Lebensmitteln nur in den in Anhang II ausdrücklich vorgesehenen Fällen verwendet werden.“
Seite 27, Artikel 34 Buchstabe b
anstatt:
„b) |
Artikel 2 Absätze 1, 6, 8, 9 und 10 der Richtlinie 94/36/EG sowie deren Anhänge I bis V;“ |
muss es heißen:
„b) |
Artikel 2 Absätze 1 bis 6, 8, 9 und 10 der Richtlinie 94/36/EG sowie deren Anhänge I bis V;“. |