24.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 187/22


PROTOKOLL

(2008/C 187 E/02)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Adam BIELAN

Vizepräsident

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.

2.   Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (eingereichte Entschließungsanträge)

Folgende Abgeordnete oder Fraktionen haben gemäß Artikel 115 GO Entschließungsanträge mit Antrag auf eine Aussprache eingereicht:

I.

BIRMA

Geoffrey Van Orden, Colm Burke, Laima Liucija Andrikienė, Nickolay Mladenov, Nirj Deva und Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion zu Birma (B6-0330/2007)

Pasqualina Napoletano, Glenys Kinnock und Paulo Casaca im Namen der PSE-Fraktion zu Birma (B6-0331/2007)

Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu Birma-Myanmar (B6-0337/2007)

Jules Maaten, Frédérique Ries, Marco Cappato, Marco Pannella und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion zu Birma (B6-0339/2007)

Wojciech Roszkowski, Gintaras Didžiokas, Hanna Foltyn-Kubicka, Mieczysław Edmund Janowski und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion zu den Menschenrechten in Birma-Myanmar (B6-0343/2007)

Frithjof Schmidt und Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Birma (Myanmar) (B6-0347/2007)

II.

BANGLADESCH

Pasqualina Napoletano und Robert Evans im Namen der PSE-Fraktion zu Bangladesch (B6-0333/2007)

Eva-Britt Svensson im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu den Menschenrechten in Bangladesch (B6-0335/2007)

Alexander Lambsdorff, Marios Matsakis und Frédérique Ries im Namen der ALDE-Fraktion zu den Menschenrechten in Bangladesch (B6-0338/2007)

Charles Tannock, Nirj Deva, Bernd Posselt, Eija-Riitta Korhola, Geoffrey Van Orden und Thomas Mann im Namen der PPE-DE-Fraktion zu Bangladesch (B6-0341/2007)

Hanna Foltyn-Kubicka, Inese Vaidere, Ryszard Czarnecki und Adam Bielan im Namen der UENFraktion zu Bangladesch (B6-0344/2007)

Jean Lambert im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Bangladesch (B6-0346/2007)

III.

FINANZIERUNG DES SONDERGERICHTSHOFS FÜR SIERRA LEONE

Pasqualina Napoletano und Elena Valenciano Martínez-Orozco im Namen der PSE-Fraktion zum Sondergerichtshof für Sierra Leone (B6-0332/2007)

Ryszard Czarnecki, Hanna Foltyn-Kubicka und Eugenijus Maldeikis im Namen der UEN-Fraktion zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone (B6-0334/2007)

Luisa Morgantini und Gabriele Zimmer im Namen der GUE/NGL-Fraktion zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone (B6-0336/2007)

Johan Van Hecke und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone (B6-0340/2007)

Nirj Deva, Bernd Posselt, Geoffrey Van Orden und Eija-Riitta Korhola im Namen der PPE-DE-Fraktion zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone (B6-0342/2007)

Marie Anne Isler Béguin, Hélène Flautre und Mikel Irujo Amezaga im Namen der Verts/ALE-Fraktion zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone (B6-0348/2007).

Die Redezeit wird gemäß Artikel 142 GO aufgeteilt.

3.   Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (Aussprache)

Bericht: Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung [2007/2024(INI)] — Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Berichterstatter: Jacques Toubon (A6-0295/2007)

Jacques Toubon erläutert den Bericht.

Es sprechen Pervenche Berès (Verfasserin der ECON-Stellungnahme) und Charlie McCreevy (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Malcolm Harbour im Namen der PPE-DE-Fraktion, Robert Goebbels im Namen der PSE-Fraktion, Karin Riis-Jørgensen im Namen der ALDE-Fraktion, Eoin Ryan im Namen der UEN-Fraktion, Heide Rühle im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Godfrey Bloom im Namen der IND/DEM-Fraktion, Petre Popeangă im Namen der ITS-Fraktion, Jana Bobošíková, fraktionslos, Andreas Schwab, Evelyne Gebhardt, Hans-Peter Martin, John Purvis, Arlene McCarthy, Alexander Stubb, Gabriela Creţu, Luisa Fernanda Rudi Ubeda und Wolfgang Bulfon.

VORSITZ: Luigi COCILOVO

Vizepräsident

Es sprechen Charlotte Cederschiöld, Edit Herczog, Zuzana Roithová, Lasse Lehtinen, Zita Pleštinská, Barbara Weiler, Silvia-Adriana Ţicău, Małgorzata Handzlik und Charlie McCreevy.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 7.8 des Protokolls vom 04.09.2007.

4.   Statut der Europäischen Privatgesellschaft und 14. Gesellschaftsrechtrichtlinie (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0042/2007) von Giuseppe Gargani im Namen des JURI-Ausschusses an die Kommission: Aktueller Stand des Legislativverfahrens betreffend das „Statut der Europäischen Privatgesellschaft“ und die „Vierzehnte Gesellschaftsrechtrichtlinie“ (B6-0137/2007)

Giuseppe Gargani erläutert die mündliche Anfrage.

Charlie McCreevy (Mitglied der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Klaus-Heiner Lehne im Namen der PPE-DE-Fraktion, Gary Titley im Namen der PSE-Fraktion, Sharon Bowles im Namen der ALDE-Fraktion, Jean-Paul Gauzès, Manuel Medina Ortega und Charlie McCreevy.

Die Aussprache wird geschlossen.

5.   Drohende Schließung der Schiffswerften in Danzig (Aussprache)

Erklärung der Kommission: Drohende Schließung der Schiffswerften in Danzig

Charlie McCreevy (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Janusz Lewandowski im Namen der PPE-DE-Fraktion, Bogusław Liberadzki im Namen der PSEFraktion, Bronisław Geremek im Namen der ALDE-Fraktion, Marcin Libicki im Namen der UEN-Fraktion, Francis Wurtz im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Witold Tomczak im Namen der IND/DEM-Fraktion, Maciej Marian Giertych, fraktionslos, Józef Pinior, Hanna Foltyn-Kubicka, Mary Lou McDonald, Genowefa Grabowska, Mirosław Mariusz Piotrowski und Charlie McCreevy.

Die Aussprache wird geschlossen.

(Die Sitzung wird von 11.15 Uhr bis zur Abstimmungsstunde um 11.30 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT

Vizepräsident

6.   Mitteilung des Präsidenten

Der Präsident macht folgende Mitteilung:

„Wie Sie sehen, wurden im Sitzungssaal zwei neue Bildschirmanzeigen aufgestellt. Sie sind größer und bieten wesentlich mehr Möglichkeiten als die vorherigen Bildschirme.“

Dies ist die erste Phase eines laufenden Projekts zur Verbesserung der Qualität der Berichterstattung über den Ablauf der Plenartagung, sowohl für die Abgeordneten als auch für die Öffentlichkeit.

Nach jeder namentlichen Abstimmung wird kurz eine graphische Darstellung der Stimmenverteilung im Plenarsaal angezeigt. Diese Neuerung, die in vielen nationalen Parlamenten bereits gang und gäbe ist, gibt einzig und allein Informationen über die namentliche Abstimmung wieder, die dann im Protokoll im Einzelnen ausgeführt werden.

Im Anschluss an einen Beschluss des Präsidiums vom gestrigen Abend wird die Konferenz der Präsidenten jedoch erst am Donnerstag darüber entscheiden, ob die Fraktionsvorsitzenden auch in Zukunft von dieser technischen Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Zunächst einmal wurden die Fraktionen heute Morgen darüber konsultiert und erklärten sich damit einverstanden, den versuchsweisen Einsatz dieses Bildschirms im Laufe der heutigen Abstimmungsstunde zu genehmigen.

7.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“ zu diesem Protokoll enthalten.

7.1.   NUTS: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 anlässlich des EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien ***I (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union [KOM(2007)0095 — C6-0091/2007 — 2007/0038(COD)] — Ausschuss für regionale Entwicklung.

Berichterstatter: Gerardo Galeote (A6-0285/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 1)

VORSCHLAG DER KOMMISSION, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0360)

7.2.   Durchführungsbestimmungen für die von Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Initiative der Republik Finnland zur Annahme eines Beschlusses des Rates zur Änderung der Durchführungsbestimmungen für die von Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken [16336/2006 — C6-0048/2007 — 2007/0802(CNS)] — Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Berichterstatter: Agustín Díaz de Mera García Consuegra (A6-0288/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 2)

INITIATIVE DER REPUBLIK FINNLAND, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0361)

7.3.   Naturkatastrophen (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0323/2007, B6-0324/2007, B6-0325/2007, B6-0326/2007 und B6-0327/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 3)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0323/2007

(ersetzt B6-0323/2007, B6-0324/2007, B6-0325/2007 und B6-0327/2007)

eingereicht von den Abgeordneten:

Ioannis Varvitsiotis, Antonios Trakatellis, Konstantinos Hatzidakis, Ioannis Gklavakis, Nikolaos Vakalis, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Gerardo Galeote, Georgios Papastamkos, Antonis Samaras, Manolis Mavrommatis, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Giorgos Dimitrakopoulos und Roberta Alma Anastase im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Martin Schulz, Hannes Swoboda und Stavros Lambrinidis im Namen der PSE-Fraktion,

Prodromos Prodromou, Elizabeth Lynne, Alfonso Andria und Jean Marie Beaupuy im Namen der ALDE-Fraktion,

Cristiana Muscardini, Liam Aylward und Sebastiano (Nello) Musumeci im Namen der UEN-Fraktion,

Francis Wurtz, Dimitrios Papadimoulis, Roberto Musacchio, Kyriacos Triantaphyllides und Willy Meyer Pleite im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

Jens-Peter Bonde und Georgios Karatzaferis im Namen der IND/DEM-Fraktion.

Auch Marios Matsakis unterzeichnet den Entschließungsantrag im Namen der ALDE-Fraktion.

Angenommen (P6_TA(2007)0362)

(Der Entschließungsantrag B6-0326/2007 ist hinfällig.)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Vittorio Prodi reicht einen mündlichen Änderungantrag zu Änderungsantrag 4 ein, der angenommen wird.

7.4.   Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (Abstimmung)

Bericht: Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union [2007/2095(INI)] — Rechtsausschuss.

Berichterstatterin: Katalin Lévai (A6-0273/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 4)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0363)

7.5.   Bessere Rechtsetzung 2005: Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Jahresbericht) (Abstimmung)

Bericht: Bessere Rechtsetzung 2005: Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit — 13. Jahresbericht [2006/2279(INI)] — Rechtsausschuss.

Berichterstatter: Bert Doorn (A6-0280/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 5)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0364)

7.6.   Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (Abstimmung)

Bericht: Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds [2007/2096(INI)] — Rechtsausschuss.

Berichterstatter: Giuseppe Gargani (A6-0271/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 6)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0365)

7.7.   Rechtliche und institutionelle Auswirkungen der Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten („soft law“) (Abstimmung)

Bericht: Rechtliche und institutionelle Auswirkungen der Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten („soft law“) [2007/2028(INI)] — Rechtsausschuss.

Berichterstatter: Manuel Medina Ortega (A6-0259/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 7)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0366)

7.8.   Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (Abstimmung)

Bericht: Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung [2007/2024(INI)] — Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Berichterstatter: Jacques Toubon (A6-0295/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 8)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0367)

*

* *

Monica Frassoni ersucht darum, bei der Erstellung des Tagungskalenders in Zukunft zu vermeiden, das die erste September-Tagung mit dem Schulbeginn zusammenfällt, was sie für wenig wünschenswert hält. Thomas Wise meldet sich bezüglich der Abstimmungsstunde zu Wort.

8.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Naturkatastrophen — RC-B6-0323/2007: Hubert Pirker, Agnes Schierhuber, Andreas Mölzer, Glyn Ford, Linda McAvan, Nirj Deva

Bericht Katalin Lévai — A6-0273/2007: Miroslav Mikolášik, Zita Pleštinská

Bericht Jacques Toubon — A6-0295/2007 Czesław Adam Siekierski, Avril Doyle

9.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website „Séance en direct (Tagungsinformationen)“, „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (roll-call votes)“ und der gedruckten Fassung der Anlage „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“ zu entnehmen.

Die elektronische Fassung auf Europarl wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zu Zwecken der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.

*

* *

Bogusław Liberadzki hat mitgeteilt, dass sein Abstimmungsgerät bei der Abstimmung über den Bericht Jacques Toubon — A6-0295/2007 nicht funktioniert habe.

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

10.   Feierliche Sitzung — Portugal

Von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr tritt das Parlament zu einer feierlichen Sitzung anlässlich des Besuchs von Aníbal António Cavaco Silva, Präsident der Portugiesischen Republik, zusammen.

(Die Sitzung wird von 12.35 Uhr bis 15 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

11.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Bernadette Bourzai teilt mit, dass sie anwesend war, ihr Name in der Anwesenheitsliste jedoch nicht aufgeführt ist.

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

12.   Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

Auf Antrag der PSE-Fraktion bestätigt das Parlament die folgenden Benennungen:

AGRI-Ausschuss: Giovanna Corda

Delegation für die Beziehungen zu den Mitgliedsländern der ASEAN, Südostasien und der Republik Korea: Giovanna Corda

13.   Vorlage des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans durch den Rat Haushaltsjahr 2008

Vorlage des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans durch den Rat — Haushaltsjahr 2008

Emanuel Santos (amtierender Präsident des Rates) gibt die Erläuterung.

Es sprechen Kyösti Virrankoski (Berichterstatter für den Gesamthaushalt 2008), Ville Itälä (Berichterstatter), Reimer Böge (Vorsitzender des BUDG-Ausschusses) und Dalia Grybauskaitė (Mitglied der Kommission).

Der Punkt ist geschlossen.

14.   Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland [KOM(2006)0852 — C6-0012/2007 — 2006/0278(COD)] — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatter: Bogusław Liberadzki (A6-0253/2007)

Es spricht Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission).

Bogusław Liberadzki erläutert den Bericht.

Es sprechen Renate Sommer im Namen der PPE-DE-Fraktion, Brian Simpson im Namen der PSE-Fraktion, Jeanine Hennis-Plasschaert im Namen der ALDE-Fraktion, Leopold Józef Rutowicz im Namen der UENFraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion und Jacky Henin im Namen der GUE/NGLFraktion.

VORSITZ: Gérard ONESTA

Vizepräsident

Es sprechen Luca Romagnoli im Namen der ITS-Fraktion, Jörg Leichtfried, Nathalie Griesbeck, Alyn Smith, Silvia-Adriana Ţicău und Jacques Barrot.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.3 des Protokolls vom 05.09.2007.

15.   Güterverkehrslogistik in Europa — der Schlüssel zur nachhaltigen Mobilität (Aussprache)

Bericht: Güterverkehrslogistik in Europa — der Schlüssel zur nachhaltigen Mobilität [2006/2228(INI)] — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatterin: Inés Ayala Sender (A6-0286/2007)

Inés Ayala Sender erläutert den Bericht.

Es spricht Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission).

Es sprechen Satu Hassi (Verfasserin der ITRE-Stellungnahme), Mathieu Grosch im Namen der PPE-DE-Fraktion, Gilles Savary im Namen der PSE-Fraktion, Jeanine Hennis-Plasschaert im Namen der ALDE-Fraktion, Liam Aylward im Namen der UEN-Fraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Erik Meijer im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Johannes Blokland im Namen der IND/DEM-Fraktion, Andreas Mölzer im Namen der ITS-Fraktion, Georg Jarzembowski, Silvia-Adriana Ţicău, Josu Ortuondo Larrea,b Margrete Auken, Marian-Jean Marinescu, Bogusław Liberadzki, Nathalie Griesbeck, Corien Wortmann-Kool, Zita Gurmai, Luís Queiró, Teresa Riera Madurell, Reinhard Rack und Jacques Barrot.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 7.5 des Protokolls vom 05.09.2007.

16.   Einheitlicher europäischer Luftraum (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0035/2007) von Paolo Costa im Namen des TRAN-Ausschusses an die Kommission: Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums durch funktionelle Luftraumblöcke (KOM(2007)0101 endg.) (B6-0135/2007)

Gilles Savary erläutert in Vertretung des Verfassers die mündliche Anfrage.

Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Georg Jarzembowski im Namen der PPE-DE-Fraktion, Brian Simpson im Namen der PSE-Fraktion, Seán Ó Neachtain im Namen der UEN-Fraktion, Vladimír Remek im Namen der GUE/NGL-Fraktion und Kathy Sinnott im Namen der IND/DEM-Fraktion.

VORSITZ: Diana WALLIS

Vizepräsidentin

Es sprechen Reinhard Rack, Ulrich Stockmann, Mieczysław Edmund Janowski, Saïd El Khadraoui, Silvia- Adriana Ţicău und Jacques Barrot.

Die Aussprache wird geschlossen.

17.   Fragestunde (Anfragen an die Kommission)

Das Parlament prüft eine Reihe von Anfragen an die Kommission (B6-0138/2007).

Erster Teil

Anfrage 31 (Silvia Ciornei): Zwangsarbeit in Europa.

Franco Frattini (Vizepräsident der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Silvia Ciornei, Reinhard Rack und Danutė Budreikaitė.

Anfrage 32 (Manuel Medina Ortega): Bekämpfung der internationalen Kriminalität und Gerichtshof der EU.

Franco Frattini beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Manuel Medina Ortega, Andreas Mölzer und Hubert Pirker.

Anfrage 33 (Mairead McGuinness): Rolle der EU-Forschung mit Blick auf die europäische Lebensmittelpolitik.

Janez Potočnik (Mitglied der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Mairead McGuinness, Jim Allister und John Purvis.

Zweiter Teil

Anfrage 34 (Brian Crowley): Ausführung des Haushaltsplans der EU.

Dalia Grybauskaitė (Mitglied der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Brian Crowley, Paul Rübig und Reinhard Rack.

Anfrage 35 (Marie Panayotopoulos-Cassiotou): Pläne für Wissenschaft und Bildung im Rahmen des Programms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“.

Ján Figeľ beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Marie Panayotopoulos-Cassiotou.

Anfrage 36 (Silvia-Adriana Ţicău): Schulabbrecher.

Ján Figeľ beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Silvia-Adriana Ţicău und Kathy Sinnott.

Anfrage 37 (Esko Seppänen): EIT.

Ján Figeľ beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Esko Seppänen, John Purvis und Danutė Budreikaitė.

Die Anfragen 38 et 39 werden schriftlich beantwortet.

Anfrage 41 (Dimitrios Papadimoulis): Generelles Verbot der Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Verträge im öffentlichen Dienst in Griechenland.

Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Dimitrios Papadimoulis.

Anfrage 42 (Sarah Ludford): Chancengleichheit.

Vladimír Špidla beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Sarah Ludford.

Es spricht Proinsias De Rossa.

Anfrage 43 (Richard Howitt): Unterstützung des Konzepts des selbstbestimmten Lebens durch konkrete Maßnahmen.

Anfrage 44 (Evangelia Tzampazi): Förderung einer unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen.

Anfrage 45 (Proinsias De Rossa): Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Anfrage 46 (Grażyna Staniszewska): Volle Integration für Behinderte.

Anfrage 47 (Kathy Sinnott): Vertretung behinderter Menschen.

Vladimír Špidla beantwortet die Anfragen sowie die Zusatzfragen von Richard Howitt, Evangelia Tzampazi, Proinsias De Rossa und Kathy Sinnott.

Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage zum Ausführlichen Sitzungsbericht).

Der Teil der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission ist geschlossen.

18.   Zusammensetzung des Parlaments

Margrietus van den Berg hat den Rücktritt von seinem Mandat als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 01.09.2007 eingereicht.

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 GO stellt das Parlament das Freiwerden dieses Sitzes ab dem genannten Zeitpunkt fest und unterrichtet die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates.

19.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen:

1)

Ausschüsse:

1.1)

Berichte:

***I Bericht über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (KOM(2006)0479 — C6-0294/2006 — 2006/0163(COD)) — EMPL-Ausschuss.

Berichterstatter: Mario Mantovani (A6-0245/2007)

* Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (KOM(2006)0791 — C6-0066/2007 — 2006/0277(CNS)) — AFCO-Ausschuss.

Berichterstatter: Andrew Duff (A6-0267/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (KOM(2006)0093 — C6-0081/2006 — 2006/0031(COD)) — IMCOAusschuss.

Berichterstatterin: Gisela Kallenbach (A6-0276/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (KOM(2006)0919 — C6-0030/2007 — 2006/0295(COD)) — ENVI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Françoise Grossetête (A6-0277/2007)

Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2007/2094(INI)) — LIBE-Ausschuss.

Berichterstatterin: Kathalijne Maria Buitenweg (A6-0278/2007)

1.2)

Empfehlungen für die zweite Lesung:

***II Empfehlung für die zweite Lesung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013 (08698/4/2007 — C6-0258/2007 — 2005/0037B(COD)) — LIBE-Ausschuss.

Berichterstatterin: Inger Segelström (A6-0308/2007)

(Die Sitzung wird von 19.35 Uhr bis 21.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS

Vizepräsident

20.   EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (Aussprache)

Bericht: EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden [2007/2005(INI)] — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Berichterstatter: Alessandro Foglietta (A6-0303/2007)

Alessandro Foglietta erläutert den Bericht.

Es spricht Markos Kyprianou (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Renate Sommer im Namen der PPE-DE-Fraktion, Edite Estrela im Namen der PSE-Fraktion, Jules Maaten im Namen der ALDE-Fraktion, Roberta Angelilli im Namen der UEN-Fraktion, Hiltrud Breyer im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jiří Maštálka im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Hélène Goudin im Namen der IND/DEM-Fraktion, John Bowis, Karin Scheele, Marios Matsakis, Carl Schlyter, Bairbre de Brún, die bedauert, dass keine Verdolmetschung aus aus dem Irischen verfügbar ist. Urszula Krupa, Bogusław Sonik, Dorette Corbey, Marian Harkin, Esko Seppänen, Kathy Sinnott, Pilar Ayuso, Catherine Stihler, Jean Marie Beaupuy, Avril Doyle, Daciana Octavia Sârbu, Anneli Jäätteenmäki, Christa Klaß, Marusya Ivanova Lyubcheva, Danutė Budreikaitė, Richard Seeber, Anna Hedh, Eija-Riitta Korhola, Miroslav Mikolášik, Cristian Stănescu im Namen der ITS-Fraktion und Markos Kyprianou.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 7.7 des Protokolls vom 05.09.2007.

21.   Eingedickte Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung (Änderung der Richtlinie 2001/114/EG) * — GMO für Milch und Milcherzeugnisse (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999) * — Konsummilch: ergänzende Vorschriften für die GMO für Milch und Milcherzeugnisse (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2597/97) * (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung [KOM(2007)0058 — C6-0083/2007 — 2007/0025(CNS)] — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatterin: Elisabeth Jeggle (A6-0282/2007)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse [KOM(2007)0058 — C6-0084/2007 — 2007/0026(CNS)] — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatterin: Elisabeth Jeggle (A6-0283/2007)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich Konsummilch [KOM(2007)0058 — C6-0085/2007 — 2007/0027(CNS)] — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatterin: Elisabeth Jeggle (A6-0284/2007)

Es spricht Mariann Fischer Boel (Mitglied der Kommission).

Elisabeth Jeggle erläutert ihre Berichte.

Es sprechen Struan Stevenson im Namen der PPE-DE-Fraktion, Rosa Miguélez Ramos im Namen der PSEFraktion, Kyösti Virrankoski im Namen der ALDE-Fraktion, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk im Namen der UEN-Fraktion, Alyn Smith im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Ilda Figueiredo im Namen der GUE/NGLFraktion, Peter Baco, fraktionslos, Agnes Schierhuber, Bernadette Bourzai, Jorgo Chatzimarkakis, Andrzej Tomasz Zapałowski, Jim Allister, Esther De Lange, Csaba Sándor Tabajdi, Zdzisław Zbigniew Podkański, Mairead McGuinness, Wiesław Stefan Kuc, Carmen Fraga Estévez, Czesław Adam Siekierski, Albert Deß, Monica Maria Iacob-Ridzi und Mariann Fischer Boel.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 7.1 des Protokolls vom 05.09.2007, Punkt 7.2 des Protokolls vom 05.09.2007 und Punkt 7.3 des Protokolls vom 05.09.2007.

22.   Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Tagesordnung für die Sitzung am folgenden Tag wird festgelegt (Dokument „Tagesordnung“ PE 393.244/OJME).

23.   Schluss der Sitzung

Die Sitzung wird um 23.40 Uhr geschlossen.

Harald Rømer

Generalsekretär

Marek Siwiec

Vizepräsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Aita, Albertini, Allister, Alvaro, Anastase, Andersson, Andrejevs, Andrikienė, Angelilli, Antoniozzi, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Assis, Athanasiu, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso, Baco, Badia i Cutchet, Baeva, Bărbuleţiu, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batten, Battilocchio, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, Berlato, Berlinguer, Berman, Bielan, Binev, Birutis, Blokland, Bloom, Bobošíková, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Bonsignore, Booth, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Brunetta, Budreikaitė, van Buitenen, Buitenweg, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Burke, Buruiană-Aprodu, Bushill-Matthews, Busk, Buşoi, Busuttil, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Cappato, Carlotti, Carlshamre, Carnero González, Carollo, Casa, Casaca, Cashman, Casini, Caspary, Castex, Castiglione, Catania, Cederschiöld, Cercas, Chatzimarkakis, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Chruszcz, Chukolov, Ciornei, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Corda, Cornillet, Correia, Coşea, Paolo Costa, Cottigny, Coûteaux, Cramer, Corina Creţu, Gabriela Creţu, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, De Blasio, de Brún, Degutis, Demetriou, De Michelis, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Dillen, Dîncu, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Dumitrescu, Ebner, Ehler, El Khadraoui, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Robert Evans, Färm, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Ferrari, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Figueiredo, Flautre, Florenz, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Gobbo, Goebbels, Goepel, Golik, Gomes, Gottardi, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Graefe zu Baringdorf, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, Gröner, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gurmai, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hall, Hammerstein, Hamon, Handzlik, Harangozó, Harbour, Harkin, Hasse Ferreira, Hassi, Haug, Hazan, Hedh, Hellvig, Henin, Hennicot-Schoepges, Hennis-Plasschaert, Herczog, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Holm, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Hutchinson, Hyusmenova, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, in 't Veld, Irujo Amezaga, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jeleva, Jensen, Jöns, Jørgensen, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kacin, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Karas, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Kauppi, Kazak, Tunne Kelam, Kelemen, Kilroy-Silk, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Knapman, Koch, Kohlíček, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Kozlík, Krahmer, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kuhne, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Landsbergis, Lang, De Lange, Langen, Laperrouze, La Russa, Lauk, Lavarra, Lax, Lechner, Le Foll, Lefrançois, Lehideux, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Jean-Marie Le Pen, Marine Le Pen, Le Rachinel, Lévai, Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liotard, Lipietz, Locatelli, Lombardo, López-Istúriz White, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Lyubcheva, Maaten, McAvan, McCarthy, McDonald, McGuinness, McMillan-Scott, Madeira, Maldeikis, Manders, Maňka, Thomas Mann, Mantovani, Marinescu, Markov, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Masip Hidalgo, Maštálka, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Matsis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mihăescu, Mihalache, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mladenov, Mölzer, Mohácsi, Moisuc, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgan, Morillon, Morin, Morţun, Mulder, Musacchio, Muscardini, Muscat, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Neris, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Özdemir, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Paasilinna, Pack, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Panayotov, Pannella, Panzeri, Papadimoulis, Paparizov, Papastamkos, Parish, Paşcu, Patriciello, Patrie, Peillon, Pęk, Alojz Peterle, Petre, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirker, Piskorski, Pistelli, Pleštinská, Plumb, Podestà, Podgorean, Podkański, Pöttering, Pohjamo, Poignant, Polfer, Poli Bortone, Pomés Ruiz, Popeangă, Portas, Posdorf, Posselt, Prets, Pribetich, Vittorio Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Raeva, Ransdorf, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Ribeiro e Castro, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rivera, Rizzo, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Saks, Salinas García, Samaras, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Savi, Sbarbati, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Frithjof Schmidt, Olle Schmidt, Schmitt, Schöpflin, Jürgen Schröder, Schroedter, Schulz, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Şerbu, Severin, Siekierski, Silva Peneda, Simpson, Sinnott, Siwiec, Skinner, Smith, Sommer, Søndergaard, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Stănescu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stavreva, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Stoyanov, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Svensson, Swoboda, Szabó, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarand, Tatarella, Thomsen, Ţicău, Ţîrle, Titford, Titley, Toia, Toma, Tomaszewska, Tomczak, Toubon, Toussas, Trakatellis, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Uca, Ulmer, Urutchev, Vaidere, Vakalis, Vălean, Valenciano Martínez-Orozco, Vanhecke, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Veneto, Ventre, Veraldi, Vergnaud, Vidal-Quadras, Vigenin, de Villiers, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Wohlin, Bernard Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Yáñez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zani, Zapałowski, Zatloukal, Ždanoka, Zdravkova, Zieleniec, Zimmer, Zingaretti, Zvěřina, Zwiefka


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

R

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmung

ges.

gesonderte Abstimmung

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem. Entschl.antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

geh.

geheime Abstimmung

1.   NUTS: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 anlässlich des EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien ***I

Bericht: Gerardo GALEOTE (A6-0285/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA -Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

2.   Durchführungsbestimmungen für die von Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken *

Bericht: Agustín DÍAZ DE MERA GARCÍA CONSUEGRA (A6-0288/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA -Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

3.   Naturkatastrophen

Entschließungsanträge: B6-0323/2007, B6-0324/2007, B6-0325/2007, B6-0326/2007, B6-0327/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0323/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, GUE/NGL, IND/DEM)

§ 3

2

Verts/ALE

 

+

 

§ 4

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 6

1

PPE-DE

 

+

 

nach § 18

7

PSE

 

+

 

§ 21

6

PSE

 

-

 

§ 22

3

Verts/ALE

EA

+

307, 263, 19

§ 23

4

Verts/ALE

 

+

mündlich geändert

nach § 23

5

Verts/ALE

EA

+

342, 274, 20

§ 24

8

PSE

 

R

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0323/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0324/2007

 

ALDE

 

 

B6-0325/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0326/2007

 

Verts/ALE

 

 

B6-0327/2007

 

PSE

 

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

Verts/ALE

§ 4

1. Teil: Text ohne die Worte „außerordentliche ... einzuleiten, um“

2. Teil: diese Worte

Sonstiges

Vittorio Prodi hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 4 vorgeschlagen:

fordert die Kommission auf, die korrekte, effiziente und wirksame Verwendung aller Soforthilfen zu überwachen, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen bereitgestellt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Rückzahlung von nicht ordnungsgemäß verwendeter Gemeinschaftshilfe, zum Beispiel im Falle der Nichtdurchführung von Wiederaufforstungsprogrammen sowie für eine Katasteraktualisierung zu sorgen;

Cristiana Muscardini, Liam Aylward und Sebastiano (Nello) Musumeci haben die Entschließung B6-0323/2007 (PPE-DE-Fraktion) im Namen der UEN-Fraktion ebenfalls unterzeichnet.

Marios Matsakis hat den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0323/2007 im Namen der ALDEFraktion ebenfalls unterzeichnet.

4.   Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union

Bericht: Katalin LÉVAI (A6-0273/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

5.   Bessere Rechtsetzung 2005 — Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Jahresbericht)

Bericht: Bert DOORN (A6-0280/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Erw. B

1

ITS

 

-

 

Erw. D

2

ITS

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

6.   Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds

Bericht: Giuseppe GARGANI (A6-0271/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

7.   Rechtliche und institutionelle Auswirkungen der Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten („soft law“)

Bericht: Manuel MEDINA ORTEGA (A6-0259/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

8.   Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung

Bericht: Jacques TOUBON (A6-0295/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 9

2

PSE

NA

-

262, 389, 11

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 10

3

PSE

NA

-

266, 388, 14

§ 11

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 16

13

Verts/ALE

NA

-

294, 360, 8

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/NA

+

412, 217, 40

§ 17

12/rev

PPE-DE

NA

+

580, 66, 25

4

PSE

 

 

§ 18

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 23

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 24

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 29

5

PSE

 

-

 

§ 31

6

PSE

 

-

 

§ 32

11

PPE-DE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

§ 33

7

PSE

 

-

 

§ 37

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 40

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 43

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 44

8

PSE

 

+

 

§ 45

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 46

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

3

+

 

Erw. A

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Erw. F

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erw. G

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erw. K

1

PSE

 

R

 

9

PPE-DE, PSE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

Erw. O

10/rev

PPE-DE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

534, 119, 27

Anträge auf namentliche Abstimmung

GUE/NGL: Schlussabstimmung

PSE: Änd. 2, 3, 12, Schlussabstimmung

Verts/ALE: § 16 (2. Teil), Änd. 13

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: Erw. G, § 9

PSE: § 37

Verts/ALE: Erw. F, § 37

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE

§ 11

1. Teil: gesamter Text ohne das Wort „wesentlichen“

2. Teil: dieses Wort

§ 23

1. Teil: gesamter Text ohne die Wörter „voll und ganz“

2. Teil: diese Wörter

§ 40

1. Teil: Text bis „auf 1%;“

2. Teil: Rest

Verts/ALE

Erw. A

1. Teil: gesamter Text ohne die Wörter „und niedrigere Preise“

2. Teil: diese Wörter

§ 18

1. Teil: gesamter Text ohne den Satz „stellt fest ... Verbraucher sind;“

2. Teil: dieser Satz

§ 43

1. Teil: Text bis „der EU zu verbessern“

2. Teil: Rest

§ 45

1. Teil: gesamter Text ohne die Wörter „bei der Verbesserung und der Verstärkung der Disziplin auf der WTO-Ebene“

2. Teil: diese Worte

PSE, Verts/ALE

§ 16

1. Teil: Text bis „Rates von Brüssel;“

2. Teil: Rest

§ 24

1. Teil: gesamter Text ohne die Wörter „sowie für die weitere Liberalisierung der Postmärkte“

2. Teil: diese Wörter

§ 46

1. Teil: gesamter Text ohne den Wortteil „Binnen in den Wörtern der transatlantische Binnenmarkt“

2. Teil: dieser Wortteil

3. Teil: der Wortteil „Binnen“


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Bericht Toubon A6-0295/2007

Änderungsantrag 2

Ja-Stimmen: 262

ALDE: Harkin

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Guidoni, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Bonde, Sinnott

NI: Baco, Battilocchio, Belohorská, De Michelis, Martin Hans-Peter

PSE: Andersson, Arif, Assis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beňová, Berès, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Corda, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Koterec, Krehl, Kuhne, Lambrinidis, Le Foll, Lefrançois, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Neris, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Paleckis, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Plumb, Podgorean, Poignant, Pribetich, Riera Madurell, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vigenin, Walter, Weiler, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Angelilli, Berlato, Borghezio, Czarnecki Ryszard, Foglietta, Gobbo, Muscardini, Speroni, Tatarella

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Irujo Amezaga, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 389

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Baeva, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Busk, Buşoi, Cappato, Carlshamre, Chatzimarkakis, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Ferrari, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Hyusmenova, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Panayotov, Pannella, Piskorski, Pohjamo, Polfer, Prodi, Raeva, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toma, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard, Železný

ITS: Binev, Chukolov, Claeys, Dillen, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Allister, Bobošíková, Chruszcz, Giertych, Helmer

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Burke, Bushill-Matthews, Busuttil, Cabrnoch, Callanan, Carollo, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Graça Moura, Gräßle, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jeleva, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mladenov, Montoro Romero, Morin, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stavreva, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Urutchev, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wijkman, Wohlin, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zatloukal, Zdravkova, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

UEN: Aylward, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, La Russa, Maldeikis, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Szymański, Tomaszewska, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Enthaltungen: 11

GUE/NGL: Toussas

IND/DEM: Coûteaux, Louis, de Villiers

NI: Kilroy-Silk, Kozlík, Rivera

PPE-DE: Belet, McMillan-Scott

UEN: Bielan

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Nein-Stimmen: Othmar Karas

2.   Bericht Toubon A6-0295/2007

Änderungsantrag 3

Ja-Stimmen: 266

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Guidoni, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Bonde, Krupa, Sinnott, Tomczak

ITS: Binev, Chukolov, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Moisuc, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Battilocchio, Chruszcz, De Michelis, Giertych, Martin Hans-Peter

PSE: Andersson, Arif, Assis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beňová, Berès, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Corda, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Herczog, Honeyball, Howitt, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Koterec, Krehl, Kuhne, Lambrinidis, Le Foll, Lefrançois, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Neris, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Paleckis, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Plumb, Podgorean, Pribetich, Riera Madurell, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Ţicău, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vigenin, Walter, Weiler, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Gobbo

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Irujo Amezaga, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 388

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Baeva, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Buşoi, Cappato, Carlshamre, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Costa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Ferrari, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Hyusmenova, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Panayotov, Pannella, Piskorski, Pohjamo, Polfer, Prodi, Raeva, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toma, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Toussas

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard, Železný

ITS: Claeys, Dillen, Mihăescu, Vanhecke

NI: Allister, Belohorská, Bobošíková, Helmer

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Burke, Bushill-Matthews, Busuttil, Cabrnoch, Callanan, Carollo, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Graça Moura, Gräßle, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jeleva, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mladenov, Montoro Romero, Morin, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stavreva, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Urutchev, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wohlin, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zatloukal, Zdravkova, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Camre, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, La Russa, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Speroni, Szymański, Tatarella, Tomaszewska, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Enthaltungen: 14

IND/DEM: Coûteaux, Louis, de Villiers

NI: Baco, Kilroy-Silk, Kozlík, Rivera

PPE-DE: Belet, Wijkman

PSE: Hughes, McAvan, McCarthy, Titley

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Nein-Stimmen: Christine De Veyrac, Othmar Karas

Enthaltungen: Neena Gill, Peter Skinner, Glenis Willmott, David Martin, Richard Corbett, Glenys Kinnock, Brian Simpson, Mary Honeyball, Michael Cashman, Richard Howitt

3.   Bericht Toubon A6-0295/2007

Änderungsantrag 13

Ja-Stimmen: 294

ALDE: Attwooll, Bowles, Davies, Duff, Hall, Harkin, Juknevičienė, Lynne, Resetarits, Samuelsen

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Guidoni, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Belder, Blokland, Coûteaux, Louis, Sinnott, de Villiers

ITS: Binev, Chukolov, Claeys, Dillen, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Moisuc, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Battilocchio, De Michelis, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Burke, Cabrnoch, Cederschiöld, Coelho, Doyle, Duchoň, Fajmon, Higgins, McGuinness, Mitchell, Rübig, Schierhuber, Seeber, Seeberg, Siekierski, Strejček, Sumberg, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

PSE: Andersson, Arif, Assis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Berès, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Corda, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, De Vits, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Koterec, Krehl, Kuhne, Lambrinidis, Le Foll, Lefrançois, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Neris, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Paleckis, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Plumb, Podgorean, Poignant, Pribetich, Riera Madurell, Rosati, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Simpson, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Ţicău, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vigenin, Walter, Weiler, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Camre, Gobbo

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Irujo Amezaga, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 360

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Baeva, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Budreikaitė, Busk, Buşoi, Cappato, Carlshamre, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Degutis, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Ferrari, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Hyusmenova, Jäätteenmäki, Jensen, Kacin, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Panayotov, Pannella, Piskorski, Pohjamo, Polfer, Prodi, Raeva, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toma, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Batten, Bloom, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard, Železný

ITS: Vanhecke

NI: Allister, Belohorská, Bobošíková, Chruszcz, Giertych, Helmer, Rivera

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Callanan, Carollo, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, Chichester, Chmielewski, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dombrovskis, Doorn, Dover, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Evans Jonathan, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Graça Moura, Gräßle, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Herranz García, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jeleva, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mladenov, Montoro Romero, Morin, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schmitt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stavreva, Stevenson, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Urutchev, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wijkman, Wohlin, Záborská, Zaleski, Zatloukal, Zdravkova, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Lehtinen, Schaldemose, Siwiec, Titley

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, La Russa, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Speroni, Szymański, Tatarella, Tomaszewska, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Enthaltungen: 8

ALDE: in 't Veld, Starkevičiūtė

NI: Baco, Kilroy-Silk, Kozlík

PPE-DE: Rack

PSE: Roth-Behrendt

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Othmar Karas, Hans-Peter Martin, Hubert Pirker, Bernard Poignant, Reinhard Rack, Sarah Ludford, Christel Schaldemose

Nein-Stimmen: Edit Herczog

4.   Bericht Toubon A6-0295/2007

Ziffer 16/2

Ja-Stimmen: 412

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Baeva, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Budreikaitė, Busk, Buşoi, Cappato, Carlshamre, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Ferrari, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Hyusmenova, Jensen, Kacin, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Maaten, Manders, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Panayotov, Pannella, Piskorski, Pohjamo, Polfer, Prodi, Raeva, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toma, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Henin, Wurtz

IND/DEM: Coûteaux, Krupa, Louis, Tomczak, de Villiers, Wojciechowski Bernard

ITS: Claeys, Dillen, Mihăescu, Vanhecke

NI: Allister, Battilocchio, Bobošíková, Chruszcz, De Michelis, Giertych, Helmer, Rivera

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Callanan, Carollo, Casini, Caspary, Castiglione, Chichester, Chmielewski, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dombrovskis, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Graça Moura, Gräßle, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Herranz García, Hieronymi, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jeleva, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mladenov, Montoro Romero, Morin, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schmitt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stavreva, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Urutchev, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wohlin, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zatloukal, Zdravkova, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Athanasiu, Barón Crespo, Berès, Bono, Bourzai, Carlotti, Casaca, Cashman, Castex, Chiesa, Corbett, Corda, Correia, Cottigny, Dîncu, Douay, Dumitrescu, Fernandes, Ferreira Anne, Gill, Glante, Goebbels, Guy-Quint, Hamon, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Le Foll, Lefrançois, Lehtinen, Lienemann, Lyubcheva, McCarthy, Mihalache, Mikko, Napoletano, Navarro, Neris, Öger, Paasilinna, Paleckis, Paparizov, Patrie, Peillon, Pinior, Podgorean, Rosati, Sakalas, Saks, Sârbu, Savary, Schapira, Severin, Simpson, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Ţicău, Titley, Vaugrenard, Willmott, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Angelilli, Berlato, Borghezio, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, La Russa, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Tatarella, Tomaszewska, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Nein-Stimmen: 217

ALDE: Attwooll, Bowles, Davies, Degutis, Duff, Hall, Harkin, Jäätteenmäki, Juknevičienė, Ludford, Matsakis, Resetarits, Samuelsen

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Guidoni, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Zimmer

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Sinnott, Titford, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Binev, Chukolov, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Moisuc, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Martin Hans-Peter

PPE-DE: Burke, Cederschiöld, Coelho, Doyle, Goepel, Higgins, Koch, McGuinness, Mitchell, Rübig, Schierhuber, Seeber, Seeberg, Sumberg, Ventre

PSE: Andersson, Arif, Assis, Batzeli, Beňová, Berlinguer, Berman, Bösch, Borrell Fontelles, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Capoulas Santos, Carnero González, Christensen, Corbey, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Ettl, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Elisa, Ford, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gomes, Gottardi, Gröner, Groote, Gurmai, Haug, Hazan, Hedh, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Koterec, Krehl, Kuhne, Lambrinidis, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, Madeira, Martínez Martínez, Matsouka, Medina Ortega, Myller, Obiols i Germà, Occhetto, Piecyk, Plumb, Pribetich, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Sacconi, dos Santos, Schaldemose, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Tzampazi, Van Lancker, Walter, Weiler, Wiersma, Zingaretti

UEN: Aylward, Crowley, Ó Neachtain, Ryan

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Irujo Amezaga, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Enthaltungen: 40

ALDE: in 't Veld, Staniszewska, Starkevičiūtė

NI: Baco, Belohorská, Kilroy-Silk, Kozlík

PPE-DE: Busuttil, Casa, Rack

PSE: Ayala Sender, Badia i Cutchet, van den Burg, Calabuig Rull, Cercas, Creţu Gabriela, Estrela, García Pérez, Grabowska, Grech, Gruber, Hänsch, Hasse Ferreira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Masip Hidalgo, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Moreno Sánchez, Muscat, Paşcu, Riera Madurell, Roure, Salinas García, Sánchez Presedo, Sornosa Martínez, Vigenin

UEN: Camre

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Harlem Désir, Alain Hutchinson

Nein-Stimmen: Othmar Karas, Hans-Peter Martin, Hubert Pirker, Reinhard Rack

5.   Bericht Toubon A6-0295/2007

Änderungsantrag 12/rev.

Ja-Stimmen: 580

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Baeva, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Buşoi, Cappato, Carlshamre, Chatzimarkakis, Ciornei, Cornillet, Costa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Ferrari, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Hyusmenova, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Panayotov, Pannella, Piskorski, Pohjamo, Polfer, Prodi, Raeva, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toma, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Sinnott, Wojciechowski Bernard

ITS: Mihăescu, Popeangă

NI: Battilocchio, Belohorská, Bobošíková, De Michelis, Helmer, Rivera

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Burke, Bushill-Matthews, Busuttil, Cabrnoch, Callanan, Carollo, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Graça Moura, Gräßle, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jeleva, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mladenov, Montoro Romero, Morin, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stavreva, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Urutchev, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wohlin, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zatloukal, Zdravkova, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Assis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beňová, Berès, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kuhne, Lambrinidis, Le Foll, Lefrançois, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lévai, Liberadzki, Lyubcheva, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Neris, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Paleckis, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Plumb, Podgorean, Poignant, Pribetich, Riera Madurell, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vigenin, Walter, Weiler, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, La Russa, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Speroni, Szymański, Tatarella, Tomaszewska, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Irujo Amezaga, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 66

ALDE: in 't Veld

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Guidoni, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Titford, Tomczak, de Villiers, Whittaker, Wise, Železný

NI: Allister, Chruszcz, Giertych, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Karas, Marinescu

UEN: Crowley, Czarnecki Ryszard

Verts/ALE: de Groen-Kouwenhoven, Hudghton

Enthaltungen: 25

ALDE: Cocilovo

ITS: Binev, Chukolov, Claeys, Dillen, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Moisuc, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Baco, Kilroy-Silk, Kozlík

PPE-DE: Ventre

PSE: Hedh, Roth-Behrendt

UEN: Camre

Verts/ALE: van Buitenen

6.   Bericht Toubon A6-0295/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 534

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Baeva, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Buşoi, Cappato, Carlshamre, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Ferrari, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Hyusmenova, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kazak, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Panayotov, Pannella, Piskorski, Pohjamo, Polfer, Prodi, Raeva, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toma, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Aita, Catania, Guidoni, Musacchio, Ransdorf

IND/DEM: Sinnott, Wojciechowski Bernard

ITS: Mihăescu, Moisuc, Popeangă

NI: Allister, Baco, Battilocchio, Belohorská, Bobošíková, Chruszcz, De Michelis, Giertych, Helmer, Kozlík, Rivera

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Audy, Ayuso, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Cabrnoch, Callanan, Carollo, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dombrovskis, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Graça Moura, Gräßle, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Herranz García, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jeleva, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, Lulling, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mladenov, Montoro Romero, Morin, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Spautz, Šťastný, Stavreva, Stevenson, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Urutchev, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vernola, Vidal-Quadras, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zatloukal, Zdravkova, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Assis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beňová, Berlinguer, Berman, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Corda, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Rossa, Désir, De Vits, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kuhne, Lambrinidis, Le Foll, Lefrançois, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lévai, Liberadzki, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Neris, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Plumb, Podgorean, Poignant, Pribetich, Riera Madurell, Rosati, Roth-Behrendt, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schaldemose, Schapira, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Tzampazi, Vaugrenard, Vigenin, Walter, Weiler, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Berlato, Bielan, Borghezio, Camre, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, La Russa, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Tatarella, Tomaszewska, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Nein-Stimmen: 119

ALDE: Resetarits

GUE/NGL: Adamou, Brie, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Papadimoulis, Pflüger, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Titford, Tomczak, de Villiers, Wise, Železný

ITS: Binev, Chukolov, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Barsi-Pataky, Brejc, De Veyrac, Fajmon, Hieronymi, López-Istúriz White, Őry, Posdorf, Sonik, Strejček, Ventre, Vlasák, Vlasto, Wohlin

PSE: Carlotti, Castex, De Keyser, Hedh, Hutchinson, Van Lancker

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Irujo Amezaga, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Enthaltungen: 27

ALDE: Harkin

GUE/NGL: Agnoletto, Remek, Rizzo

ITS: Claeys, Dillen, Vanhecke

PPE-DE: Burke, Doyle, Higgins, McGuinness, Mitchell, Seeber

PSE: Bösch, Färm, Ferreira Anne, Gröner, Laignel, Rothe, Scheele

UEN: Aylward, Crowley, Didžiokas, Ó Neachtain, Ryan, Szymański

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Etelka Barsi-Pataky, Christine De Veyrac, Göran Färm, Dominique Vlasto, Antonio López-Istúriz White

Nein-Stimmen: Kathy Sinnott, Ruth Hieronymi


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2007)0360

NUTS: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 anlässlich des EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (KOM(2007)0095 — C6-0091/2007 — 2007/0038(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0095),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0091/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0285/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

P6_TC1-COD(2007)0038

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. September 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 176/2008).

P6_TA(2007)0361

Durchführungsbestimmungen für die von Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu der Initiative der Republik Finnland zur Annahme eines Beschlusses des Rates zur Änderung der Durchführungsbestimmungen für die von Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken (16336/2006 — C6-0048/2007 — 2007/0802(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Initiative der Republik Finnland (16336/2006) (1),

unter Hinweis auf Artikel 10 Absatz 1 des am 26. Juli 1995 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zur Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) (2),

unter Hinweis auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 30 Absatz 2 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c des EU-Vertrags,

gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des EU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0048/2007),

in Kenntnis des Rechtsakts des Rates vom 3. November 1998 über die Durchführungsbestimmungen für die von Europol geführten Arbeitsdateien zu Analysezwecken (3),

in Kenntnis des Rechtsakts des Rates vom 27. November 2003 zur Erstellung — aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (EuropolÜbereinkommen) eines Protokolls zur Änderung dieses Übereinkommens (4),

gestützt auf die Artikel 93 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0288/2007),

1.

billigt die Initiative der Republik Finnland in der geänderten Fassung;

2.

fordert den Rat auf, den Text entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, die Initiative der Republik Finnland entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Republik Finnland zu übermitteln.

VON DER FINNISCHEN REPUBLIK DEM RAT VORGESCHLAGENER TEXT

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

ARTIKEL 1 NUMMER 4 BUCHSTABE B

Artikel 12 Absatz 3 (Rechtsakt des Rates)

(3) Die Analysetätigkeiten und die Verbreitung der Analyseergebnisse können unmittelbar im Anschluss an die Errichtung der Analysedatei nach Artikel 12 Absatz 1 des Europol-Übereinkommens beginnen. Weist der Verwaltungsrat den Direktor von Europol an, eine Änderung an der Errichtungsanordnung vorzunehmen oder die Datei zu schließen, so werden Daten, die nicht in der Datei enthalten sein dürfen, bzw. im Falle der Schließung der Datei alle Daten in dieser Datei, unverzüglich gelöscht.

3. Die Analysetätigkeiten können unmittelbar im Anschluss an die Errichtung der Analysedatei nach Artikel 12 Absatz 1 des Europol-Übereinkommens beginnen. Der Verwaltungsrat gestattet die Übermittlung der Analyseergebnisse erst dann, wenn die Gemeinsame Kontrollinstanz ihre Anmerkungen betreffend die Errichtung einer solchen Datei mitgeteilt hat. Weist der Verwaltungsrat den Direktor von Europol an, eine Änderung an der Errichtungsanordnung vorzunehmen oder die Datei zu schließen, so werden Daten, die nicht in der Datei enthalten sein dürfen, bzw. im Falle der Schließung der Datei alle Daten in dieser Datei, unverzüglich gelöscht.

Abänderung 2

ARTIKEL 1 NUMMER 6

Artikel 15 Absätze 4 und 5 (Rechtsakt des Rates)

6) Artikel 15 Absätze 4 und 5 werden gestrichen.

entfällt


(1)  ABl. C 41 vom 24.2.2007, S. 5.

(2)  ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 2.

(3)  ABl. C 26 vom 30.1.1999, S. 1.

(4)  ABl. C 2 vom 6.1.2004, S. 1.

P6_TA(2007)0362

Naturkatastrophen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu Naturkatastrophen

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 2, 6 und 174 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. September 2006 zu den Waldbränden und Überschwemmungen in Europa (1), vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa (2), vom 14. April 2005 zur Dürre in Portugal (3), vom 12. Mai 2005 zur Dürre in Spanien (4), vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) in Europa (5) sowie vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — landwirtschaftliche Aspekte (6), Aspekte der regionalen Entwicklung (7) und Umweltaspekte (8),

unter Hinweis auf die beiden gemeinsamen öffentlichen Anhörungen, die vom Ausschuss für regionale Entwicklung, vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments zu einer „Europäischen Strategie für Naturkatastrophen“ (20. März 2006) und zu „Europe aid: eine europäische Zivilschutztruppe“ (5. Oktober 2006) organisiert wurden,

unter Hinweis auf die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (9), sowie auf die bevorstehende Annahme der Neufassung der Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz und den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 24. Oktober 2006 (10),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) und den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 18. Mai 2006 (11),

in Kenntnis des Berichts von Michel Barnier vom 9. Mai 2006 mit dem Titel „Für eine europäische Katastrophenschutztruppe: Europe aid“,

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 25. April 2007 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (12),

unter Hinweis auf die Entscheidung 2007/162/EG, Euratom des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (13),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Justiz und Inneres vom 12. und 13. Juni 2007 zum Ausbau der Koordinierungsfähigkeit des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC) im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz,

in Kenntnis des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vom 11. Dezember 1997 und der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die Gemeinschaft vom 4. März 2002,

unter Hinweis auf die „Forest Focus“-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 vom 17. November 2003) (14),

unter Hinweis auf Punkt 12 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und 16. Juni 2006 betreffend die Reaktionsfähigkeit der Union in Notfällen, in Krisen und bei Katastrophen,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu den Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union (KOM(2007)0414),

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in Anbetracht der verheerenden Brände und der gewaltigen Überschwemmungen, die auf dem ganzen europäischen Kontinent, insbesondere in Griechenland und im Vereinigten Königreich, im Sommer 2007 Tod und Zerstörung gebracht haben und auch die Mitgliedstaaten der EU und einige ihrer Regionen in äußerster Randlage, insbesondere Martinique und Guadeloupe, die vom Hurrikan Dean heimgesucht wurden, sowie Bewerberländer und die direkten Nachbarn der EU betroffen haben; sowie in der Erwägung, dass das Ausmaß der Brände allein im Juli so groß war wie im gesamten letzten Jahr und dass Griechenland im August als Folge einer der weltweit verheerendsten Brandkatastrophen seit 1871 eine schwere nationale Tragödie erlebt hat,

B.

in der Erwägung, dass insgesamt mehr als 700 000 Hektar Pflanzenbestand und Waldland, unter anderem Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse, die zum Netz Natura 2000 gehören, sowie andere ökologisch sehr wertvolle Gebiete — mit einer ökologischen Vernetzung der gesamten Region — durch die Feuer in Europa in diesem Sommer zerstört wurden, und dass Griechenland, Italien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Spanien (insbesondere die Kanarischen Inseln und die Provinz Castillón), die Ukraine, die Türkei und Albanien am schwersten davon betroffen waren,

C.

in der Erwägung, dass allein die jüngsten verheerenden Waldbrände in Griechenland mehr als 60 Menschenleben gefordert haben und dass dabei viele Menschen verletzt wurden, über 250 000 Hektar sowie Tausende Hektar Wald- und Buschland verbrannten, Tiere zu Tode kamen, viele Häuser sowie Hab und Gut zerstört wurden und ganze Dörfer ausgelöscht wurden,

D.

in der Erwägung, dass gleichzeitig andere Teile Europas, insbesondere das Vereinigte Königreich, von schweren Überschwemmungen betroffen waren, die mindestens zehn Menschen das Leben gekostet, Schäden an Häusern, Schulen, Infrastrukturen und der Landwirtschaft in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro angerichtet und die Versorgung von mehr als 420 000 Menschen mit sauberem Wasser unterbrochen haben, was zur Folge hatte, dass eine große Zahl von Menschen ihre Häuser verlassen und Unternehmen, die Landwirtschaft und das Tourismusgewerbe beträchtliche Einbußen erleiden mussten; sowie in der Erwägung, dass Italien wegen Überschwemmungen in Nord- und Mittelitalien sowie Dürre und Bränden in Süditalien eine kritische Situation durchlebt hat, während Osteuropa, insbesondere Rumänien, unter einer extremen Dürre litt,

E.

in der Erwägung, dass das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz innerhalb von zwei Monaten zwölfmal für dieselbe Art von Notstand aktiviert wurde, wobei sieben Katastrophen gleichzeitig auftraten; sowie in der Erwägung, dass die Hilfe der Mitgliedstaaten nicht ausreichte, um bei all diesen Notsituationen rasche und angemessene Katastrophenschutzmaßnahmen sicherzustellen,

F.

in der Erwägung, dass Waldbrände und andere Flächenbrände angesichts der zunehmend heißen und trockenen Sommer in Südeuropa zwar ein wiederkehrendes Phänomen sind, sich jedoch hinsichtlich ihrer Intensität und ihres geografischen Auftretens von Jahr zu Jahr dramatisch unterscheiden, sowie in der Erwägung, dass die Tendenz zu solchen katastrophalen Ereignissen auch durch den Klimawandel beeinflusst wird und mit dem immer häufigeren Auftreten von Hitzewellen und Dürreperioden zusammenhängt, wie in der Mitteilung der Kommission über die Dürre in Europa festgestellt wurde; sowie in der Erwägung, dass Investitionen in den Klimaschutz deshalb auch der Prävention von Katastrophen infolge von Trockenheit und Waldbränden dienen, sowie in der Erwägung, dass es angesichts der zunehmend längeren Dauer der Dürreperioden immer schwieriger werden wird, die Wälder nach Bränden wiederherzustellen, und dass die Versteppung infolgedessen zunimmt,

G.

unter Hinweis auf die schädlichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Naturkatastrophen für die regionale Wirtschaft, die Erwerbstätigkeit und den Fremdenverkehr,

H.

in der Erwägung, dass die hohe Zahl der Brände in Südeuropa 2007 sowie deren Ausmaß das Ergebnis einer Reihe von Faktoren ist, unter anderem dem Klimawandel, einer unzulänglichen Definition und Pflege der Wälder und einer Kombination naturbedingter Ursachen und Nachlässigkeit von Menschen, jedoch auch von kriminellem Handeln zusammen mit einer unzureichenden Anwendung von Gesetzen, die eine illegale Bebauung verbrannter Gebiete verbieten,

I.

in der Erwägung, dass die Europäische Union den spezifischen Charakter der Naturkatastrophen in Form von Dürren und Bränden im Mittelmeerraum anerkennen und ihre Instrumente im Rahmen der Prävention, der Forschung, des Risikomanagements, des Katastrophenschutzes und der Solidarität anpassen muss,

1.

bringt seine nachdrückliche Solidarität mit den Angehörigen der ums Leben Gekommenen sowie mit den Bewohnern der betroffenen Gebiete zum Ausdruck und spricht ihnen sein Beileid aus;

2.

zollt den professionellen und freiwilligen Feuerwehrleuten, die unermüdlich mit Löscharbeiten beschäftigt und dabei ihr Leben riskiert, Menschen gerettet und den bei den Naturkatastrophen dieses Sommers entstandenen Schaden in Grenzen gehalten haben, sowie den zahlreichen Bürgern, die um ihre Lebensgrundlagen und ihre Umwelt gekämpft haben, Anerkennung;

3.

fordert die Kommission auf, den derzeitigen Solidaritätsfonds der EU so flexibel wie möglich und unverzüglich zu mobilisieren und dabei langwierige Verfahren oder administrative Hemmnisse zu vermeiden; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die notwendigen Ressourcen sofort verfügbar gemacht werden müssen, um das Leiden zu lindern und die Bedürfnisse der Opfer und ihrer unmittelbaren Familienangehörigen mit Hilfe des Solidaritätsfonds der EU, anderer Gemeinschaftsinstrumente (z.B. Strukturfonds oder ELER) oder sonstiger möglicher Finanzmittel auf der Grundlage der Durchführungsbedingungen der Gemeinschaftsfonds, wie Partnerschaftsprinzip und nachhaltige Entwicklung, zu decken;

4.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, außerordentliche gemeinschaftliche Hilfsmaßnahmen, insbesondere finanzieller Natur, einzuleiten, um den Wiederaufbau der Regionen zu unterstützen, die gravierende Schäden erlitten haben, das Produktionspotential in den geschädigten Gebieten wiederherzustellen, zu versuchen, die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und weiteren Einkommensquellen verbundenen sozialen Kosten auszugleichen;

5.

unterstreicht die Notwendigkeit, das Verfahren des Zugriffs auf EU-Mittel für die erneute Nutzbarmachung von Agrarland nach Überschwemmungen und Bränden und für die Bereitstellung von mehr Finanzhilfe für den Bau von Hochwasserschutzanlagen zu beschleunigen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren im Lichte der letzten Forschungsarbeiten über die zunehmende Gefahr von Überschwemmungen und Waldbränden, die durch die Art und Weise des Umgangs mit Land und Lebensräumen und der Handhabung der Entwässerung verursacht werden, zu überprüfen und auszutauschen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die natürliche Entwässerung und Wasserrückhaltefähigkeit der Umwelt so weit wie möglich zu fördern, und gleichzeitig die Kapazitäten der Infrastrukturen für Hochwasserschutz und Entwässerung zu erhöhen, um die Schäden durch extreme Regenfälle in Grenzen zu halten;

6.

würdigt die Solidarität der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und anderer Länder, die den betroffenen Regionen in der durch die Waldbrände entstandenen Notlage durch die Bereitstellung von Flugzeugen, Brandbekämpfungsgeräten und Fachwissen beigestanden haben, sowie die lobenswerte Hilfe für die zuständigen Behörden und Rettungsdienste; vertritt die Auffassung, dass das Ausmaß dieser Phänomene und ihre Auswirkungen oft über die regionale und nationale Ebene und Fähigkeiten hinausgehen, und fordert dringend ein wirksames europäisches Engagement;

7.

würdigt den Beitrag des Überwachungs- und Informationszentrums (MIC), das die Mobilisierung und Koordinierung der Katastrophenschutzhilfe in Notsituationen unterstützt und gefördert hat; stellt jedoch fest, dass die Ressourcen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Waldbränden, insbesondere aus der Luft, begrenzt sind und dass es den Mitgliedstaaten nicht immer möglich ist, Hilfe anzubieten, wenn die Ressourcen auf nationaler Ebene gebraucht werden; stellt daher fest, dass einige Mitgliedstaten weniger Hilfe erhielten als andere und sich für die Hilfe auf bilaterale Abkommen mit Drittländern verlassen mussten; bedauert daher, dass die EU als Ganzes manchmal keine ausreichende Solidarität bewiesen hat;

8.

legt dem Rat eindringlich nahe, unverzüglich einen Beschluss über die neue Solidaritätsfondsverordnung der EU zu fassen, wozu das Europäische Parlament im Mai 2006 seinen Standpunkt angenommen hat; hält die diesbezügliche Säumigkeit des Rates für unannehmbar; vertritt die Ansicht, dass mit der neuen Verordnung, durch die unter anderem die Schwellen für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds der EU abgesenkt wurden, Schäden wirksamer, flexibler und rechtzeitiger behoben werden können; fordert den amtierenden portugiesischen Ratsvorsitz sowie die für Finanzen, Umwelt, Landwirtschaft und regionale Entwicklung zuständigen Minister der EU auf, unverzüglich rasche und energische Maßnahmen zu ergreifen; regt zu diesem Zweck an, eine Sondersitzung des Rates mit diesen zuständigen EU-Ministern einzuberufen, an der auch das Europäische Parlament und die Kommission als Beobachter teilnehmen;

9.

fordert die Schaffung einer europäischen Truppe, die in Notsituationen sofort reagieren könnte, wie im Bericht von Kommissionsmitglied Barnier vorgeschlagen wurde, und bedauert, dass auf diese Vorschläge bisher nicht eingegangen wurde und keine Maßnahmen im Anschluss daran ergriffen wurden; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklung eines Krisenreaktionsmechanismus auf der Grundlage der Katastrophenschutzsysteme der Mitgliedstaaten fortgeführt werden muss, wozu auch auf dem Europäischen Rat von Brüssel vom 16. und 17. Juni 2006 aufgerufen wurde; fordert die Europäische Kommission auf, diesbezüglich konkrete Vorschläge vorzulegen; unterstreicht die Rolle der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften für eine wirksame Prävention und Bekämpfung von Bränden;

10.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, von den Mitgliedstaaten zu verlangen, dass sie sie über ihre bestehenden operationellen Programme zur Bewältigung von Naturkatastrophen und ihre bisherigen Erfahrungen damit informieren und prüfen, ob die Maßnahmen zur Prävention und Reaktion angemessen sind, um dann Erfahrungen auszutauschen und Schlussfolgerungen zu Sofortmaßnahmen, Koordinierung von Verwaltungs- und Einsatzstellen und Verfügbarkeit der notwendigen Humanressourcen und von Material zu ziehen; fordert die Kommission auf, zu ermitteln, ob eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU und anderen Drittländern bei der Bekämpfung verheerender Feuer, dem Austausch bewährter Verfahren und/oder Kapazitäten während der kritischen Sommermonate möglich ist, um für den Sommer 2008 besser gewappnet zu sein;

11.

vertritt die Ansicht, dass durch die Erfahrungen der vergangenen Jahre und die jüngsten Erfahrungen deutlich geworden ist, dass der Katastrophenschutz der Gemeinschaft seine Präventions- und Reaktionsfähigkeit bei Waldbränden und anderen Flächenbränden verbessern muss, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen;

12.

ersucht die Kommission, Möglichkeiten für einen organisierten Zugriff auf zusätzliche Kapazitäten zu prüfen, die eine rasche Reaktion bei größeren Notsituationen ermöglichen und die auch aus anderen Quellen, auch von kommerzieller Seite, aufgebracht werden können; schlägt vor, die Kosten dieser Bereitschaftstruppe aus dem Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz zu bestreiten;

13.

begrüßt die Entscheidung 2007/162/EG, Euratom des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz und vertritt die Ansicht, dass die Maßnahmen, die aus diesem Instrument finanziell unterstützt werden, Gewähr für den sichtbaren Ausdruck der Solidarität Europas bieten und weiteren europäischen Mehrwert für die effiziente Bewältigung von Naturkatastrophen bringen sollten; ist jedoch besorgt, dass die für dieses neue Instrument bereitgestellten Mittel für die wirksame Umsetzung seiner ehrgeizigen Ziele nicht ausreichen werden;

14.

betont, dass schärfere Maßnahmen zur Verhütung von Naturkatastrophen erforderlich sind, und sieht diesbezüglich gespannt der Veröffentlichung zweier Studien der Kommission im Jahr 2008 entgegen, die auf die Einführung einer integrierten Strategie für die Verhütung von Naturkatastrophen abzielen; schlägt ferner vor, dass die Kommission die mögliche Inanspruchnahme der offenen Koordinierung zum Zwecke der Verhütung von Naturkatastrophen prüft, und zwar durch eine umfassende Bodenpflege zur Verbesserung der Wasserrückhaltefähigkeit sowie eine umfassende Waldpflege, um die Gefährdung der Wälder durch Brände so weit wie möglich zu verringern und das Ausbreiten von Bränden und die Geschwindigkeit der Ausbreitung einzudämmen; verweist darauf, dass die wiederverwertete Biomasse zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit dieser Operation beitragen könnte;

15.

fordert die Kommission auf, die Verbesserung der Waldbrandprävention und der Methoden und Hilfsmittel der Waldbrandbekämpfung eingehender zu untersuchen und die Planung und Landnutzung zu überprüfen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, energische Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Rechtsvorschriften zum Schutz von Wäldern zu verbessern und umzusetzen und von der Kommerzialisierung, Umwidmung und Privatisierung dienenden Maßnahmen abzusehen und damit Übergriffe und Spekulation zu begrenzen, wobei das gesamte in der EU verfügbare Know-how, einschließlich Satellitensysteme, zu diesem Zweck genutzt werden sollte;

16.

bedauert, dass so viele dieser Waldbrände offenbar auf Brandstiftung zurückzuführen sind, und ist besonders besorgt darüber, dass kriminelle Brandstiftung immer häufiger der Auslöser von Waldbränden in Europa ist; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Strafen für kriminelle Handlungen, die die Umwelt schädigen, und insbesondere für die Auslösung von Waldbränden zu verschärfen, und vertritt die Ansicht, dass eine unverzügliche und wirksame Untersuchung zur Feststellung der Verantwortlichkeiten und eine spätere angemessene Bestrafung eine abschreckende Wirkung auf fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten hätten;

17.

bringt seine Besorgnis über die steigende Zahl von Katastrophen infolge extremer klimatischer Ereignisse zum Ausdruck, die nach der Ansicht von Fachleuten weitgehend auf den Klimawandel infolge der globalen Erwärmung zurückzuführen sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die notwendigen Schritte zur Erreichung der Kyoto-Ziele zu ergreifen, und ersucht die Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen und die diesbezüglichen Follow-up-Maßnahmen zu gewährleisten; fordert die Europäische Kommission und alle zuständigen öffentlichen Stellen auf, dem Klimawandel und der steigenden Wahrscheinlichkeit von Katastrophen wie Überschwemmungen und Waldbränden Rechnung zu tragen, wenn über Haushaltsmittel und Reserven für unvorhergesehene Ausgaben für die Katastrophenschutzdienste beschlossen wird;

18.

fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Behörden fortzusetzen, um eine Politik zu entwickeln, die die Umweltauswirkungen von Bränden minimiert; verlangt eine Wiederaufforstungspolitik, die auf der Achtung bioklimatischer und ökologischer Merkmale basiert; betont die Notwendigkeit, Daten über die natürlichen Ressourcen jedes Mitgliedstaates durch die Einrichtung von volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Umweltbereich in Form einer allen Bürgern zugänglichen Datenbank zu erheben und zu registrieren;

19.

betont, dass bei Naturkatastrophen bei allen Aktionen, die im Rahmen von Zivilschutzmechanismen durchgeführt werden, die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besonders beachtet werden müssen;

20.

ist der Auffassung, dass ein freiwilliger Katastrophenschutz durch eine Grundausbildung und Ausrüstung, die Spitzentechnologien nutzbar machen könnten, gefördert und unverzüglich unterstützt werden sollte, denn dies ist eine der wichtigsten Ressourcen, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, wenn sie auf durch Naturkatastrophen verursachte Notfallsituationen reagieren; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, in der Gesellschaft ein Bewusstsein für den Wert unserer Wälder und ihrer Ressourcen sowie für die Vorteile ihrer Erhaltung zu schaffen, indem die Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch organisierte freiwillige Hilfe oder andere Methoden gefördert wird;

21.

glaubt, dass eine Vorbedingung für den langfristigen Schutz und die Pflege der Wälder eine nachhaltige Planung sowie die Umsetzung von Plänen zur regionalen und ländlichen Entwicklung ist, die darauf abzielen, die Landflucht einzudämmen, neue diversifizierte Einkommensquellen für die Landbevölkerung, insbesondere für die jüngere Generation, zu schaffen und die notwendigen modernen Infrastrukturen zu schaffen, um einen nachhaltigen Tourismus und Dienstleistungen in ländliche Gebiete zu locken;

22.

betont, dass Naturkatastrophen und insbesondere Waldbrände dieses Jahr Denkmäler und archäologische Stätten, die für das kulturelle Erbe Europas von großer Bedeutung sind, in erheblichem Maße gefährdet haben; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedrohung des antiken Olympia, der Geburtsstätte der Olympischen Spiele, und insbesondere seines Museums, die zum Weltkulturerbe zählen; fordert, dass unverzüglich Mittel bereitgestellt werden, falls Stätten des europäischen Kulturerbes durch ein Andauern der Waldbrände Schaden nehmen;

23.

fordert die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass sämtliche verbrannten Waldflächen als Wälder erhalten bleiben und in Wiederaufforstungsprogramme mit verbindlichen Bedingungen aufgenommen werden und dass keinerlei Änderung der Flächennutzung zugelassen werden darf; angemessene Rechtsvorschriften für den Naturschutz und eine geeignete Flächennutzung einschließlich nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Verfahren, Wasserbewirtschaftung und eines funktionierenden Risikomanagements umzusetzen; und unverzüglich erweiterte Wiederaufbaumaßnahmen für den Fremdenverkehr und für die betroffene lokale Wirtschaft zu planen;

24.

fordert die Kommission auf, die korrekte, effiziente und wirksame Verwendung aller Soforthilfen zu überwachen, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen bereitgestellt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Rückzahlung von nicht ordnungsgemäß verwendeter Gemeinschaftshilfe, zum Beispiel im Falle der Nichtdurchführung von Wiederaufforstungsprogrammen, sowie für eine Katasteraktualisierung zu sorgen;

25.

verurteilt die Praxis der Legalisierung illegaler Bauten auf geschützten Flächen und generell auf Flächen, die nicht als Bauland ausgewiesen sind, und fordert, dass alle Versuche unverzüglich eingestellt werden, den Schutz von Wäldern durch Änderungen der griechischen Verfassung (Artikel 24) zu schwächen;

26.

schlägt vor, eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Griechenland zu entsenden, dem Land, das von der Naturkatastrophe am stärksten betroffen ist, um der Bevölkerung seine Solidarität zu bekunden, sich ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung von Menschenleben, Hab und Gut, des sozialen Gefüges, der Umwelt und der Wirtschaft zu machen und nützliche Schlüsse für eine bessere Prävention und Reaktion auf ähnliche künftige Extremsituationen in der EU zu ziehen;

27.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 240.

(2)  ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.

(3)  ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 599.

(4)  ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 414.

(5)  ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 322.

(6)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 363.

(7)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 369.

(8)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 375.

(9)  ABl. L 297 vom 15.11.2001, S. 7.

(10)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 100.

(11)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 331.

(12)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0143.

(13)  ABl. L 71 vom 10.3.2007, S. 9.

(14)  ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1.

P6_TA(2007)0363

Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (2007/2095(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2000 zu den Berichten der Kommission an den Europäischen Rat „Eine bessere Rechtsetzung — Gemeinsame Verantwortung übernehmen (1998)“ und „Eine bessere Rechtsetzung 1999“ (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2001 zu dem Weißbuch der Kommission „Europäisches Regieren“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. April 2003 zu den Berichten der Kommission an den Europäischen Rat „Bessere Rechtsetzung 2000“ und „Bessere Rechtsetzung 2001“ (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zu dem Bericht der Kommission „Bessere Rechtsetzung 2002“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zu den Mitteilungen der Kommission über die Vereinfachung und die Verbesserung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2004 zur Prüfung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen Rechtsetzung und der Konsultationsverfahren (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zu der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zur besseren Rechtsetzung 2004: Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität — 12. Jahresbericht (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zu dem Ergebnis der Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden (9),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 14. November 2006„Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“ (KOM(2006)0689),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0273/2007),

A.

in der Erwägung, dass die Verwirklichung des Ziels der „Besseren Rechtsetzung“ zu den wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union gehört, da eine Maximierung der Vorteile einer modernen, rationalen und effektiven Rechtssetzung bei gleichzeitiger Minimierung ihrer Kosten ein Höchstmaß an Produktivität, Wachstum, Akzeptanz und letztendlich Beschäftigung in ganz Europa gewährleisten würde,

B.

in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung vom 14. November 2006 die im Bereich einer besseren Rechtsetzung erzielten Fortschritte analysiert und die wichtigsten künftigen Herausforderungen aufzeigt und dabei die sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlichen Fortschritte hervorhebt und so ein Gesamtkonzept zur leichteren und folglich weniger kostspieligen Anwendung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entwickelt,

C.

in der Erwägung, dass dieses Konzept, das für die Kommission, den Rat und das Europäische Parlament ein nützliches Instrument zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie darstellt, eine enge Partnerschaft in diesem Bereich zunächst zwischen den europäischen Institutionen und dann zwischen letzteren und den nationalen Behörden erforderlich macht,

D.

in der Erwägung, dass die Kommission in der oben genannten Mitteilung vorschlägt, die Folgenabschätzung durch Einsetzung eines dem Präsidenten der Kommission unterstellten unabhängigen Ausschusses für Folgenabschätzung zu intensivieren und sich verpflichtet, verstärkt präventiv tätig zu werden und sich mit den Mitgliedstaaten sehr frühzeitig ins Benehmen zu setzen, um die ordnungsgemäße Umsetzung wichtiger Richtlinien zu erleichtern,

E.

in der Erwägung, dass nach Ansicht der Kommission das Europäische Parlament und der Rat systematischere Folgenabschätzungen bei größeren Änderungen an ihren Vorschlägen vorlegen und der Behandlung anhängiger Vereinfachungsvorschläge, Kodifizierung und Aufhebung von überholten Rechtsvorschriften höhere Priorität einräumen sollten,

F.

in der Erwägung, dass die Kommission vorschlägt, dass die Mitgliedstaaten ihrerseits Konsultationsmechanismen und Vereinfachungsprogramme entwickeln und anwenden sollten, soweit noch nicht vorhanden, und eine systematischere Folgenabschätzung unter wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Aspekten neben einer besseren Anwendung des Gemeinschaftsrechts fördern sollten,

G.

in der Erwägung, dass es bei der besseren Rechtsetzung nicht nur um die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Verringerung der administrativen Belastungen, die Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften oder die Deregulierung geht, sondern auch darum, dass sich am Rechtsetzungsverfahren alle betroffenen Akteure aus Regierung und Nichtregierungsorganisationen auf allen Ebenen beteiligen und eine enge Partnerschaft zwischen den Europäischen Institutionen und den nationalen, regionalen und lokalen Behörden geschaffen wird, um eine qualitativ hochwertige Rechtsetzung zu schaffen,

H.

in der Erwägung, dass jede Regierungsebene zu einer besseren Rechtsetzung verpflichtet werden muss, um eine Verringerung der administrativen Belastungen zu erreichen,

I.

in der Erwägung, dass Behörden auf lokaler und regionaler Ebene oft die Aufgabe haben, Gemeinschaftsrecht um- und durchzusetzen,

J.

in der Erwägung schließlich, dass die Kommission vorschlägt, dass sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten eine ehrgeizige Strategie zur Verringerung der Verwaltungslasten in Angriff nehmen, die auf gemeinschaftliche und nationale Rechtsvorschriften zurückzuführen sind, und dass das gemeinsame Verringerungsziel in dieser Hinsicht spätestens bis 2012 erreicht sein sollte,

1.

unterstützt uneingeschränkt den Prozess einer besseren Rechtsetzung, damit die Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Überprüfbarkeit und Transparenz der EU-Rechtsvorschriften verbessert werden können; betont allerdings, dass ein derartiger Prozess auf einer Reihe von Vorbedingungen beruhen muss:

i)

umfassendes und gemeinsames Engagement des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments;

ii)

umfangreiche und transparente Konsultation aller Beteiligten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen;

iii)

Erhöhung der Verantwortung der Gemeinschaftsorgane für die Rechtsetzung und Verbesserung der allgemeinen Transparenz des Rechtsetzungsprozesses, insbesondere indem die Ratstagungen einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, wenn der Rat in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber tätig wird;

iv)

jede Bewertung zum Zwecke der Vereinfachung muss wirtschaftliche, soziale, ökologische und gesundheitliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigen und sollte nicht auf kurzfristige Erwägungen beschränkt sein;

v)

der Vereinfachungsprozess darf unter keinen Umständen zu einer Absenkung der in den derzeitigen Rechtsvorschriften enthaltenen Standards führen;

2.

unterstützt das Ziel der Kommission, die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern; vertritt die Meinung, dass die in der Mitteilung der Kommission dargelegten Maßnahmen ein deutliches und anhaltendes Engagement für dieses Ziel demonstrieren, ist aber der Meinung, dass in einigen Bereichen noch größere Anstrengungen notwendig sind, um zu gewährleisten, dass der größtmögliche Nutzen aus den Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt erzielt wird;

3.

fordert die Kommission dringend auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft durch eine angemessene Vereinfachungsstrategie, an der die Mitgliedstaaten und die Betroffenen angemessen beteiligt sind, zu straffen und zu modernisieren; bekräftigt jedoch, dass das Ziel einer besseren Rechtsetzung zwar allen europäischen Institutionen gemeinsam sein sollte, die Kommission aber eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung qualitativ hochwertiger Legislativvorschläge spielt, die die beste Ausgangsbasis für den gesamten Vereinfachungsprozess darstellen;

4.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, als wesentlichen Bestandteil des Prozesses zur Verbesserung der Rechtsetzung mehr Gewicht auf die Umsetzung, Durchsetzung und Bewertung gemeinschaftlicher Rechtsakte zu legen;

5.

stimmt mit der Kommission überein, dass eine bessere Rechtsetzung nicht ohne einen umfassenden Überblick über die wirtschaftlichen, sozialen, umweltpolitischen, gesundheitspolitischen und internationalen Auswirkungen jedes Legislativvorschlags erreicht werden kann; unterstützt deshalb voll und ganz die Einsetzung eines dem Kommissionspräsidenten unterstellten unabhängigen Ausschusses für Folgenabschätzung, der die Anwendung dieser Grundsätze bei der Formulierung von Folgenabschätzungen durch die zuständigen Mitarbeiter der Kommission überwachen soll;

6.

betont jedoch, dass zur Gewährleistung eines Mindestniveaus an unabhängiger Überprüfung bei der Formulierung von Folgenabschätzungen eine unabhängige Sachverständigengruppe gebildet werden sollte, die anhand von Stichproben die Qualität der vom Ausschuss für Folgenabschätzung abgegebenen Stellungnahmen überwacht, und dass daran auch Vertreter der Betroffenen mitwirken können;

7.

hält es für erforderlich, dass der Ausschuss für Folgenabschätzung die Anwendung einer gemeinsamen Methodik für alle Folgenabschätzungen gewährleisten sollte, um widersprüchliche Konzepte zu vermeiden und die Vergleichbarkeit zu erleichtern;

8.

besteht darauf, dass das Parlament in regelmäßigen Abständen über die Beschlüsse des unter der Aufsicht des Präsidenten der Kommission stehenden Ausschusses für Folgenabschätzung unterrichtet wird, um einen transparenten Dialog zwischen den beiden Organen sicherzustellen;

9.

fordert die Kommission auf, Folgenabschätzungen mit einer ausreichenden Zahl von Szenarien und politischen Alternativen (gegebenenfalls auch „Untätigeit“) als Grundlage für kostengünstige, nachhaltige und sozial akzeptable Lösungen vorzulegen;

10.

erachtet es als allgemeine Regel, dass jede Folgenabschätzung alle möglichen erheblichen Auswirkungen eines Maßnahmenvorschlags auf die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft berücksichtigen muss und dass überdies, wann immer es möglich ist und mit dem entsprechenden Rechtsbereich im Einklang steht, jede Folgenabschätzung auch alle erheblichen Auswirkungen auf schutzbedürftige oder Minderheitengruppen sowie Gleichstellungsaspekte und weitere sensible Zielgruppen, z.B. ethnische Minderheiten, Eltern, die Kinder erziehen, alte und dauerhaft kranke Menschen und Behinderte („soziales Benchmarking“), gebührend berücksichtigt;

11.

fordert die Kommission auf, bei der Vorbereitung einer Folgenabschätzung alle relevanten Akteure, insbesondere einzelstaatliche, regionale und lokale Behörden zu konsultieren, um so die lokalen oder regionalen Varianten ausreichend berücksichtigen zu können und rechtzeitig das Parlament, den Ausschuss der Regionen und alle relevanten regionalen und lokalen Regierungsgremien über die Ergebnisse der Folgenabschätzung zu informieren;

12.

ist der Ansicht, dass hierzu in allen Phasen alle maßgeblichen Akteure konsultiert werden müssen, gegebenenfalls durch eine stärkere Inanspruchnahme der Website der Kommission für die Zwecke öffentlicher Anhörungen, deren Ergebnis andernfalls nur ein Zufallsprodukt sein könnte, und zwar durch neue und strukturiertere Konsultationsverfahren, wie sie in der Mitteilung der Kommission „Hin zu einer verstärkten Kultur der Konsultation und des Dialogs — Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien durch die Kommission“ (KOM(2002)0704) vorgesehen sind; ist der Ansicht, dass die Kommission dabei eine möglichst hohe Transparenz gewährleisten muss, indem die Reaktionen der Beteiligten veröffentlicht werden;

13.

betont, dass das Parlament und der Rat bei größeren Änderungen an Kommissionsvorschlägen systematischere Folgenabschätzungen vorlegen sollten;

14.

fordert die Kommission dringend auf, den Verfahrensstand anzugeben, den bisher nicht veröffentlichte Folgenabschätzungen erreicht haben, wobei sie klar feststellen sollte, ob diese Abschätzungen noch anhängig sind oder zurückgezogen, vertagt oder aus verschiedenen Gründen neu angefangen wurden usw., und in Bezug auf die noch laufenden Verfahren die Betroffenen anzuhören;

15.

fordert, dass die Mitgliedstaaten eine Folgenabschätzung ihrer Initiativen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gemäß Artikel 34 Absatz 2 des EU-Vertrags vorlegen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten eine echte Verpflichtung anerkennen und übernehmen sollten;

16.

unterstützt die regelmäßige Sichtung und Zurückziehung anhängiger Vorschläge durch die Kommission; stellt jedoch fest, dass diese Tätigkeit im Lichte der Vorrechte der verschiedenen Institutionen der Gemeinschaft im Rechtsetzungsverfahren gemäß den Verträgen und in Übereinstimmung mit dem Prinzip der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen gesehen werden muss;

17.

tritt für die Förderung von auf Grundsätzen beruhenden Rechtsvorschriften ein und spricht sich dafür aus, dass der Schwerpunkt mehr auf Qualität als auf Quantität gelegt wird; betrachtet die Debatte über die Verbesserung der Rechtsetzung als gute Gelegenheit, um Überlegungen über die Gesetzgebung als einen Prozess anzustellen, mit dem klar definierte politische Ziele erreicht werden sollen, indem alle Beteiligten in sämtliche Phasen des Prozesses, von der Vorbereitung bis zur Durchsetzung, eingebunden werden;

18.

hält die Erfahrung des Lamfalussy-Verfahrens bei der Regulierung der Finanzmärkte und insbesondere den Dialog der am Regulierungsmarkt Beteiligten für einen wertvollen Test für ein dynamisches Rechtsetzungsverfahren;

19.

vertritt die Ansicht, dass das Lamfalussy-Verfahren einen nützlichen Mechanismus darstellt; hält die Konvergenz der Aufsichtspraktiken für wesentlich; begrüßt die diesbezüglichen Arbeiten der Stufe-3- Ausschüsse und unterstützt deren Forderung nach einem angemessenen Instrumentarium; glaubt, dass angesichts des Handlungsspielraums der Aufsichtsbehörden ein Großteil der Belastung durch technische Details bei der Gesetzgebung beseitigt werden kann und angemessene Regeln für einen dynamischen Markt aufgestellt werden können; unterstreicht jedoch, dass dadurch niemals die politische Verantwortung für die Endziele aufgehoben werden darf; besteht darauf, dass die Gesetzgeber den Prozess genau überwachen, und bekräftigt erneut, dass die Rechte des Parlaments im Rechtsetzungsverfahren in vollem Umfang gewahrt bleiben müssen;

20.

ist der Auffassung, dass die Kommission laufend und nicht nur bei ihrer Amtsübernahme überprüfen sollte, ob bestimmte geplante Rechtsvorschriften noch relevant sind, und Vorschläge zurückziehen sollte, die nicht mehr zweckdienlich sind, und dass sie dabei besonderes Augenmerk auf diejenigen Vorschläge richten sollte, die schon seit geraumer Zeit unerledigt sind;

21.

betont, dass Vereinfachung auch in der Wechselbeziehung zwischen Kommission und Bürgern, beispielsweise in den Bereichen Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Forschungsprogramme, Regeln für staatliche Beihilfen und Beantragung von Zuschüssen erforderlich ist;

22.

unterstützt grundsätzlich die raschere Annahme anhängiger Vereinfachungsvorschläge, hält es jedoch für notwendig, von Fall zu Fall zu prüfen, ob ein Vorschlag weiter reichende Auswirkungen hat, so dass mehr Zeit erforderlich ist;

23.

ist sich der Tatsache bewusst, dass die Rechtsetzungsarbeit in der Union systematischer erfolgen kann; fordert die Kommission deshalb auf, zu prüfen, nach welchen Methoden sie arbeitet und in welcher Weise sie organisiert ist, damit verschiedene Fragen verstärkt nach einem Querschnittsansatz gelöst werden, wobei das wesentliche Ziel darin besteht, mehr Kohärenz zu gewährleisten, auf möglichen Synergien aufzubauen und Inkonsistenzen zu vermeiden;

24.

geht davon aus, dass die Kommission bei der Zurückziehung anhängiger Vorschläge die Standpunkte des Parlaments in Betracht ziehen sollte, um das wesentliche Element des Vertrauens zwischen der Kommission und dem Parlament aufrechtzuerhalten;

25.

begrüßt die Ankündigung der Kommission, sie werde 68 Vorschläge zurückziehen, die mit den Zielsetzungen der Lissabon-Strategie und den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung nicht in Einklang stehen, bedauert jedoch, dass die Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über das Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft zurückgezogen hat, obwohl diese einer der Schlüsselfaktoren der Lissabon- Strategie ist; fordert die Kommission daher auf, noch vor Ende 2007 eine Initiative zu ergreifen, damit ein Entwurf eines Statuts für eine Europäische Gegenseitigkeitsgesellschaft und einen Europäischen Verein ausgearbeitet werden kann;

26.

akzeptiert, dass der Rat wie das Europäische Parlament die Auswirkungen seiner wichtigsten Änderungsanträge auf die Folgenabschätzung der Kommission bedenken müssen; betont die Notwendigkeit von Kosten-Nutzen-Analysen, aus denen besser die komplexen Kostenstrukturen für Regulierungsmaßnahmen hervorgehen, die zu ergreifen sind, wenn Richtlinien mithilfe einzelstaatlicher Rechtsvorschriften umgesetzt werden und den Rechtsrahmen verändern, in dem Unternehmen und Einzelpersonen agieren; spricht sich nachdrücklich für Transparenz und eine unabhängige Kontrolle der Durchführung der Folgenabschätzungen bei voller Verantwortung der Gesetzgeber im Rahmen ihrer politischen Prioritäten aus;

27.

unterstützt voll und ganz jede Anstrengung der Kommission zur allgemeinen Stärkung der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts durch ein stärkeres präventives Tätigwerden, mit dem auch verbunden ist, dass sie sich mit den Mitgliedstaaten sehr frühzeitig ins Benehmen setzt, um die ordnungsgemäße Umsetzung wichtiger Richtlinien zu erleichtern, und empfiehlt, dass das Parlament bei diesen Initiativen gebührend einbezogen wird;

28.

ist der Meinung, dass die Kommission bei der Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten diese dazu verpflichten, und nicht nur auffordern sollte, Entsprechungstabellen und Umsetzungsmitteilungen, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung jedes nationalen Verfahrens zur Umsetzung von Richtlinien, vorzulegen; ist deshalb der Auffassung, dass die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern sollte, eine gemeinsame Referenzmethodik anzunehmen;

29.

ist der Auffassung, dass die Betonung der Bedeutung der Folgenabschätzungen nicht dazu führen darf, dass innerhalb der Kommission Mittel, die zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und zur Bearbeitung von Verstößen bestimmt sind, zugunsten von Folgenabschätzungen umgewidmet werden; fordert nachdrücklich, die Mittel für die wirksame Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts aufzustocken;

30.

bedauert die bei Mitgliedstaaten zu beobachtende Praxis der Überregulierung bei der Umsetzung von Richtlinien in einzelstaatliches Recht („gold-plating“) und fordert die Kommission auf, zu untersuchen, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden könnten, um dies zu verhindern, einschließlich der Einführung einer direkten Klagemöglichkeit für die Bürger; fordert nachfassende Folgenabschätzungen, um zu analysieren, wie Entscheidungen in den Mitgliedstaaten und auf lokaler Ebene tatsächlich umgesetzt werden; unterstützt, soweit zweckmäßig, die verstärkte Nutzung von Verordnungen;

31.

ruft die Bedeutung der gut überlegten Verwendung von Sunset-Klauseln in Fällen in Erinnerung, wenn zu gewährleisten ist, dass Rechtsvorschriften sachdienlich bleiben;

32.

fordert nachdrücklich, dass bei der Vorlage eines Legislativvorschlags die Kommission unklare und überflüssige Ausdrücke vermeiden und vorzugsweise eine einfache und verständliche Sprache verwenden, dabei aber terminologische Genauigkeit und Rechtssicherheit beibehalten muss; ist insbesondere der Meinung, dass die Praxis der Verwendung unverständlicher Abkürzungen und die übermäßige Zahl unnötiger Erwägungen aufgegeben werden muss; fordert ferner alle Regierungsebenen auf, eine klare Sprache zu verwenden, die für die Bürger jederzeit leicht verständlich ist;

33.

fordert die Kommission auf, bei der Entwicklung einer besseren Rechtsetzung zu gewährleisten, dass neue Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung für die Akteure und die Nutznießer nachvollziehbar, berechenbar, transparent und verständlich sind;

34.

fordert die Kommission auf, für die Umsetzung von Verordnungen Anleitungen für die Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden sowie spezialisierten Agenturen zu erstellen;

35.

bekräftigt nachdrücklich, dass eine bessere Rechtsetzung immer die vollständige Einbeziehung des Parlaments sowohl bei der interinstitutionellen Debatte als auch als Mitgesetzgeber bei der Verabschiedung von einem solchen Prozess unterworfenen Rechtsvorschriften voraussetzt; hebt ebenfalls hervor, dass es dem Parlament immer offen steht, die Angemessenheit der Wahl des zu verabschiedenden Rechtsinstruments (Verordnung, Richtlinie oder Beschluss) zu prüfen und/oder zu prüfen, ob der Rückgriff auf alternative Regulierungsmethoden vorzuziehen ist;

36.

bestärkt die Kommission darin, zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes statt der Annahme von Rechtsvorschriften Alternativen zu untersuchen, einschließlich der Selbstregulierung und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Vorschriften; betont jedoch gleichzeitig, dass dadurch die demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament und die Parlamente der Mitgliedstaaten nicht behindert werden sollte; unterstreicht, dass die Gemeinschaftsregelung im Kontext des internationalen Wettbewerbs und der globalen Märkte gesehen werden muss;

37.

ist der Auffassung, dass die neuen Vorschriften über das Ausschussverfahren, die die Kontrolle der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse durch das Parlament und den Rat verstärken, eine weitere Möglichkeit der Vereinfachung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft darstellen, da sie es ermöglichen, der Kommission im Zusammenhang mit nicht wesentlichen und technischen Details weit reichende Regelungsbefugnisse zu übertragen, und so dem Parlament und dem Rat gestatten, ihre Rechtsetzungstätigkeit auf wesentlichere Bestimmungen zu konzentrieren;

38.

begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Frühjahrsgipfels 2007 zur besseren Rechtsetzung und insbesondere den Beschluss, den sich infolge der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ergebenden Verwaltungsaufwand bis 2012 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 25 % zu verringern; vertritt die Auffassung, dass dieses Ziel zu einer intelligenteren, effizienteren und verstärkt nutzerorientierten Rechtsetzung führen sollte, mit der unnötige Lasten für kleine und mittlere Unternehmen abgebaut werden, ohne dabei die in den derzeitigen Rechtsvorschriften enthaltenen Standards abzusenken; unterstützt insbesondere den Beschluss des Rates, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, bis 2008 nationale Zielsetzungen festzulegen, und fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaten einheitliche Kontrollmechanismen festlegen, damit dieser Prozess in den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wirksam durchgeführt werden kann;

39.

fordert die Kommission auf, ihre Erfolge und ihre Pläne zur Erreichung des versprochenen Abbaus des Verwaltungsaufwands in jährlichen Berichten zu erläutern;

40.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Europäischen Parlament institutionelle Reformen der Gemeinschaft vorzubereiten, die größere Mitteleinsparungen bewirken und die Zusammenarbeit verbessern, um eine bessere oder intelligentere Rechtsetzung zu gewährleisten;

41.

fordert die Kommission auf, bei ihrer weiteren Arbeit im Bereich bessere Rechtsetzung die Ergebnisse der Studie „Vereinfachung der EU-Umweltpolitik“ (10) zu berücksichtigen, die sein Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Vereinfachungsprozess in Auftrag gegeben hat;

42.

ist besorgt über die Schlussfolgerungen verschiedener unabhängiger Studien (11), wonach die Leitlinien der Kommission über Folgenabschätzungen von den Generaldirektionen der Kommission nicht uneingeschränkt eingehalten werden, die Bewertung und Quantifizierung der wirtschaftlichen Auswirkungen zu Lasten der ökologischen, sozialen und internationalen Folgen in den Vordergrund getreten sind, die Kosten der Rechtsvorschriften weit stärker als der Nutzen bewertet werden und kurzfristige Erwägungen stärker berücksichtigt werden als langfristige Aspekte; begrüßt die Pläne der Kommission, einen Ausschuss für Folgenabschätzung einzurichten und eine externe Evaluierung des Systems der Kommission für Folgenabschätzungen einzurichten, wobei beide Aspekte dazu beitragen dürften, dass die anhaltenden, oben genannten Mängel letztlich beseitigt werden können;

43.

unterstützt die Schlussfolgerung der Studie „Vereinfachung der EU-Umweltpolitik“, wonach Folgenabschätzungen eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung einer besseren Rechtsetzung spielen können und die Qualität einiger dieser Abschätzungen verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass

ein angemessener Zeitrahmen und angemessene finanzielle Ressourcen für diese Abschätzungen zur Verfügung stehen,

bei den Folgenabschätzungen die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und gesundheitspolitischen Aspekte in gleichem Ausmaß, sowohl lang- als auch kurzfristig, berücksichtigt werden,

bei den Folgenabschätzungen nicht nur die Kosten berücksichtigt werden, die bei der Ergreifung der Maßnahmen entstehen, sondern auch die Kosten, die anfallen, wenn Fragen in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit oder Lebensmittel nicht angegangen werden,

Transparenz gegeben ist und alle betroffenen Seiten beteiligt werden,

die Folgenabschätzungen umfassend genug sind und die verschiedenen nationalen Bedingungen in den Mitgliedstaaten berücksichtigen;

räumt ein, dass Folgenabschätzungen auch eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Änderungen spielen können, die das Europäische Parlament oder der Rat vorschlagen und die möglicherweise erhebliche Auswirkungen haben;

44.

fordert die Kommission auf, den Austausch von Informationen über bewährte Verfahren zur Vereinfachung der EU-Umweltpolitik in den Mitgliedstaaten weiter zu fördern, beispielsweise:

den Einsatz der Informationstechnologie zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands,

die Vereinfachung und Integration der Genehmigungs- und Lizenzierungsverfahren unter Wahrung ökologischer und gesundheitspolitischer Standards,

die Vereinfachung und Integration der Überwachungs- und Berichterstattungsauflagen, einschließlich eines risikobasierten Ansatzes, bei Gewährleistung von Transparenz, effizienter Umsetzung und Durchsetzung;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Konsultationsmechanismus mit den regionalen und lokalen Behörden während des Rechtsetzungsverfahrens zu entwickeln und umzusetzen, bei Verhandlungen auf Ministerebene ihre Anliegen zu berücksichtigen und deren Rolle während der Umsetzung und Durchführung des Gemeinschafsrechts zu stärken;

46.

fordert die Kommission auf, mit allen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, die für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts verantwortlich sind; regt an, dass die Kommission auch auf lokaler Ebene Seminare zur Frage der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht organisiert, damit sichergestellt ist, dass die relevanten Informationen auf einfache und verständliche Weise direkt zu den Betroffenen gelangen;

47.

fordert die Mitgliedstaaten auf, erforderliche, effiziente und eindeutige Verfahren für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den regionalen und zentralen Regierungen zu entwickeln und zu stärken, um den Umsetzungsprozess zu erleichtern und die zunehmende Rolle der Regionen mit legislativen Befugnissen anzuerkennen;

48.

ermutigt die Behörden in den Mitgliedstaaten, formelle Umsetzungsstrategien auszuarbeiten, um eindeutig die Rolle und Verantwortung der regionalen und einzelstaatlichen Regierungen für eine bessere und schnellere Umsetzung festzulegen;

49.

ermutigt die Kommission, gegebenenfalls die Umsetzungsleitlinien für Richtlinien zur gleichen Zeit wie die Richtlinie selbst zu veröffentlichen, um es den einzelstaatlichen und regionalen Regierungen zu ermöglichen, sie zu berücksichtigen, bevor sie mit dem Umsetzungsprozess beginnen, und eine korrekte und rechtzeitige Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen;

50.

fordert die Kommission auf, die Vollendung einer umfassenden, frei zugänglichen öffentlichen Datenbank einzelstaatlicher Durchführungsgesetze einschließlich gegebenenfalls regionaler Variationen zu beschleunigen;

51.

ist der Auffassung, dass eine bessere Rechtsetzung nicht zum Abbau von Umwelt-, Sozial- und Qualitätsstandards führen darf;

52.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass sie bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften natürlichen oder juristischen Personen keine Verpflichtungen auferlegen, die über die Vorgaben der umzusetzenden Rechtsvorschrift hinausgehen und die vor allem für KMU, die den Motor der nachhaltigen Entwicklung in den Regionen Europas darstellen, unnötigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen;

53.

fordert die Kommission auf, die Informationsbereitstellung über die Umsetzung und über Vertragsverletzungsverfahren zu verbessern und diese Information auf der Internetseite der Kommission öffentlich und einfach zugänglich zu machen;

54.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 197 vom 12.7.2001, S. 433.

(2)  ABl. C 153 E vom 27.6.2002, S. 314.

(3)  ABl. C 64 E vom 12.3.2004, S. 135.

(4)  ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 155.

(5)  ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 512.

(6)  ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 146.

(7)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 136.

(8)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 128.

(9)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 140.

(10)  1P/A/ENVI/ST/2006-45.

(11)  Institute for European Environment Policy (2004): Sustainable Development in the European Commission's Integrated Impact Assessments for 2003. Institute for European Environment Policy (2005): For better or for worse — The EU's „Better Regulation“ Agenda and the environment. European Environment and Sustainable Development Advisory Council (2006): Impact Assessment of European Commission Polices: Achievements and Prospects.

P6_TA(2007)0364

Bessere Rechtsetzung 2005: Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Jahresbericht)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur besseren Rechtsetzung 2005: Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Jahresbericht) (2006/2279(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2000 zu den Berichten der Kommission an den Europäischen Rat „Eine bessere Rechtsetzung: Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (1998) und: „Eine bessere Rechtsetzung 1999“ (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2001 zu dem Weißbuch der Kommission „Europäisches Regieren“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. April 2003 zu den Berichten der Kommission an den Europäischen Rat „Bessere Rechtsetzung 2000“ und: „Bessere Rechtsetzung 2001“ (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zu dem Bericht der Kommission „Bessere Rechtsetzung 2002“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zu der Mitteilung der Kommission über die Vereinfachung und die Verbesserung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2004 zur Prüfung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen Rechtsetzung und der Konsultationsverfahren (6),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über „Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union“ (KOM(2005)0097),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zu der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zur besseren Rechtsetzung 2004: Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität — 12. Jahresbericht (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zu dem Ergebnis der Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden (9),

in Kenntnis des Berichts der Kommission — „Bessere Rechtsetzung 2005“ gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Jahresbericht) (KOM(2006)0289),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission — Berechnung der Verwaltungskosten und Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union (KOM(2006)0691),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union (KOM(2007)0023),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (KOM(2006)0689),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0280/2007),

A.

in der Erwägung, dass die Verwirklichung des Ziels der „Besseren Rechtsetzung“ zu den wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union gehört, da eine Maximierung der Vorteile einer modernen, rationalen und effizienten Rechtsetzung bei gleichzeitiger Minimierung der Kosten ein Höchstmaß an Produktivität, Wachstum und letztendlich Beschäftigung in ganz Europa gewährleisten würde,

B.

in der Erwägung, dass der Grundsatz der Subsidiarität von wesentlicher Bedeutung für die Legitimierung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung und für die Entscheidung ist, ob es sinnvoll ist, Vorschriften der Europäischen Union zu erlassen, und somit ein Schlüsselelement für die Überwachung der Zuständigkeitsverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten und zweckmäßiges Instrument ist, um den Mitgliedstaaten die Übernahme von Rechtsetzungsbefugnissen zu ermöglichen,

C.

in der Erwägung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowohl im EU-Recht als auch in den nationalen Rechtsvorschriften selbstredend uneingeschränkt geachtet werden muss, damit die Rechtssicherheit erhöht wird,

D.

in der Erwägung, dass der Gerichtshof für die Überwachung der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zuständig ist,

E.

in der Erwägung, dass die europäischen Rechtsvorschriften, die oft das Ergebnis eines schwierigen politischen Kompromisses sind, möglicherweise nicht eben von großer Klarheit sind und die Mitgliedstaaten vielleicht nicht in der Lage oder nicht bereit sind, sie korrekt umzusetzen,

F.

in der Erwägung, dass die Wertschätzung und die Wirksamkeit der europäischen Rechtsvorschriften durch unnötigen und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand behindert werden, der den Bürgern und den Unternehmen oft durch die EU-Vorschriften auferlegt wird,

G.

in der Erwägung, dass ein Abbau des unnötigen Verwaltungsaufwands um 25 % in der Europäischen Union für das europäische BSP ein wichtiger Anreiz sein und somit einen wertvollen Beitrag zur Verwirklichung der Lissabonner Ziele leisten kann,

H.

in der Erwägung, dass der unnötige Verwaltungsaufwand, den die europäischen Rechtsvorschriften verursachen, deren Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit untergraben,

I.

in der Erwägung, dass die europäischen Rechtsvorschriften es den Bürgern und Unternehmern erleichtern müssen, den Binnenmarkt optimal zu nutzen, anstatt ihnen vermeidbare hohe Kosten aufzubürden,

J.

in der Erwägung, dass die Rationalisierung des gemeinschaftlichen Besitzstands durch Vereinfachung und Abbau des unnötigen Verwaltungsaufwands keinesfalls zu Lasten der Rechtssicherheit und des Schutzes, den die europäischen Rechtsvorschriften bieten, gehen darf oder sollte,

1.

stimmt der Ansicht zu, dass das Regelungsumfeld, in dem die Unternehmen tätig sind, ein ausschlaggebender Faktor für ihre Wettbewerbsfähigkeit, für nachhaltiges Wachstum und für die Beschäftigungsleistung ist und dass die Sicherstellung eines transparenten, klaren und effektiven Regelungsumfelds, welches generell von hoher Qualität ist und bleibt, eine wichtige Zielvorgabe der EU-Politik sein sollte;

2.

ist der Auffassung, dass die schlechte Qualität des Regelungsumfelds in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene die Rechtsstaatlichkeit schwächt und die Bürger ihren Institutionen entfremdet;

3.

unterstützt uneingeschränkt alle Bemühungen der Kommission, die Wirksamkeit und die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts durch einschlägige Initiativen zu stärken;

4.

begrüßt den Erfolg des Web-Portals „Ihre Stimme in Europa“ und fordert die Kommission auf, weitere wirksame Wege zu finden, interessierte Kreise zu allen den Vorschlag betreffenden Aspekten einschließlich der Folgenabschätzung zu konsultieren, bevor sie einen Legislativvorschlag vorlegt;

5.

weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig geeignete und unabhängige Folgenabschätzungen auf der Grundlage einer eingehenden Konsultation aller Beteiligten sind, und fordert die Kommission auf, eine hinreichende Zahl von Szenarien und politischen Alternativen (gegebenenfalls auch „Untätigkeit“) als Grundlage für kostengünstige und nachhaltige Lösungen vorzusehen;

6.

begrüßt, dass die Kommission sich verpflichtet hat, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht für ihre Sachverständigengruppen zu erhöhen und eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Fälle von EUSelbstregulierung und Koregulierung zu erstellen;

7.

hält es für außerordentlich wichtig, dass die Institutionen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit über ihre regionalen und örtlichen Behörden sowie zentral auf ministerieller Ebene ständig überwachen;

8.

begrüßt das Aktionsprogramm der Kommission, mit dem die Verwaltungskosten für Unternehmen in der Europäischen Union gemessen werden sollen und der unnötige und unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um 25 % verringert werden soll;

9.

weist darauf hin, dass mit dieser Strategie der unnötige Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 25 % abgebaut werden soll und sie daher weder mit Deregulierung gleichgesetzt werden kann noch zur Änderung der im Gemeinschaftsrecht formulierten ehrgeizigen politischen Zielsetzungen führen darf; fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass der Abbau unnötiger Verwaltungskosten durch Rechtsvorschriften nicht zu Lasten der ursprünglichen Zielsetzungen der Rechtsvorschriften geht;

10.

unterstützt die Schlussfolgerung, dass dies ein gemeinsames Ziel sein muss, das nur auf der Grundlage einer gemeinsamen Bemühung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Institutionen erreicht werden kann;

11.

weist insbesondere mit Nachdruck darauf hin, dass eine effiziente Strategie zur Verringerung unnötiger europäischer Verwaltungskosten sowohl von der Kommission — was den unnötigen Verwaltungsaufwand betrifft, der aus den europäischen Verordnungen und Richtlinien resultiert — als auch von den Mitgliedstaaten, was den Aufwand, der sich aus nationalen Rechtsvorschriften ergibt, anbelangt, verfolgt werden muss; fordert die Kommission auf, die Initiative zu ergreifen und ihre Maßnahmen zur Verringerung unnötiger Verwaltungskosten auf EU-Ebene nicht von den von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen in Bezug auf die Verringerung unnötiger Verwaltungskosten, die sich aus nationalen Rechtsvorschriften ergeben, abhängig zu machen;

12.

begrüßt, dass die Kommission schwerpunktmäßig 13 Bereiche (die sogenannten vorrangigen Bereiche) festgelegt hat, innerhalb deren die Verwaltungskosten gemessen werden und der unnötige Verwaltungsaufwand pragmatisch und effizient abgebaut wird; fordert die Kommission jedoch auf, auf Dauer auch außerhalb der festgelegten Schwerpunktbereiche die Verwaltungskosten zu ermitteln und den unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen; ist der Auffassung, dass dies unter anderem gleichzeitig mit der in den europäischen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Bewertung geschehen könnte;

13.

zeigt sich sehr besorgt darüber, dass die Kommission in ihrer Mitteilung (KOM(2007)0023) (in Anhang I) vorschlägt, den Geltungsbereich des Aktionsprogramms auf Pflichten zu beschränken, die den Unternehmen auferlegt werden; ist im Gegenteil der Ansicht, dass die Strategie für Wachstum und Beschäftigung es erfordert, das Aktionsprogramm auf jeglichen Verwaltungsaufwand auszudehnen;

14.

hält es für wichtig, dass die Akteure an der Auswahl der Gesetzesvorschläge, die unnötige Verwaltungskosten verursachen, sowie bei der Festlegung von Maßnahmen, mit denen diese Kosten verringert werden sollen, einbezogen werden; ersucht die Kommission, in jeder Generaldirektion der Kommission einen Dialog mit den europäischen Akteuren einzuleiten, sowohl im Rahmen der 13 vorrangigen Bereiche als auch bei der Festlegung neuer vorrangiger Bereiche;

15.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Abbau des unnötigen Verwaltungsaufwands um 25 % ein realistisches Bild der effektiven Kostensenkung vermitteln muss; hält es daher für entscheidend, dass eine Basisberechnung durchgeführt wird und dass das Ziel einer Verringerung um 25 % als Nettoziel festgelegt wird, damit den zusätzlichen unnötigen Verwaltungskosten infolge neuer europäischer Rechtsvorschriften bei der endgültigen Bewertung im Jahr 2012 Rechnung getragen und festgestellt werden kann, ob die unnötigen Verwaltungskosten in der Europäischen Union um ein Viertel zurückgegangen sind;

16.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, für alle Informationspflichten Obergrenzen einzuführen und diese für KMU nach Möglichkeit gering zu halten;

17.

betont, dass jede Generaldirektion der Kommission in den Abbau der unnötigen Verwaltungskosten einbezogen werden muss; unterstreicht, dass jede Generaldirektion Einblick in die unnötigen Verwaltungskosten erhalten muss, die sie verursacht, indem eine Basisberechnung durchgeführt wird und auf der Grundlage dieser Basisberechnung ihre eigenen Ziele für eine Verringerung festgelegt werden;

18.

fordert die Kommission auf, jährlich zu veröffentlichen, welche Maßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen sie zu treffen gedenkt, um die unnötigen Verwaltungskosten in der Europäischen Union abzubauen, inwiefern die Verwaltungskosten in der Europäischen Union infolge neuer europäischer Rechtsvorschriften zunehmen und welchen Nettoanteil in Prozent diese Maßnahmen zur Verwirklichung des Zieles einer Verringerung um 25 % im Jahr 2012 leisten werden;

19.

begrüßt die Absicht der Kommission, bis zum Abschluss der Erfassung der unnötigen Verwaltungskosten im Jahr 2008 kurzfristig bereits einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der unnötigen Verwaltungskosten zu leisten, indem sie die eindeutigsten unnötigen Verwaltungskosten durch so genannte „Schnellverfahren“(fast track actions) abbaut; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Erfahrungen der Mitgliedstaaten, die bereits Basisberechnungen durchgeführt haben, weitere Bereiche, in denen mit einfachen Mitteln Verringerungen der unnötigen Verwaltungskosten verwirklicht werden können, zu ermitteln und solche Verringerungen vorzuschlagen;

20.

unterstützt die Bemühungen der Kommission, die unnötigen Verwaltungskosten, die auf die neuen europäischen Rechtsvorschriften zurückzuführen sind, durch die Integration der Standardkostenmethode („Standard Cost Method“ (SCM)) bei der Folgenabschätzung zu erfassen; hält es für unerlässlich, dass alle Beteiligten an der Beschaffung der Informationen mitwirken, die für die Nutzung der Standardkostenmethode benötigt werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Qualität der Folgenabschätzungen durch den Ausschuss für Folgenabschätzung („Impact Assessment Board“ (IAB)) über öffentlich zugängliche Gutachten kontrolliert werden muss;

21.

betont, dass das Parlament Legislativvorschläge der Kommission, die nicht mit einer unabhängig kontrollierten Folgenabschätzung einhergehen, welche auch eine Evaluierung eines eventuellen unnötigen Verwaltungsaufwands mittels der Standardkostenmethode einschließt, unberücksichtigt lassen sollte;

22.

vertritt die Ansicht, dass der zusätzliche Nutzen der Verfahren im Rahmen der IAB-Folgenabschätzung bis Ende 2008 geprüft werden sollte; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck Indikatoren zu entwickeln, die auf den bei internationalen Organisationen und Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen beruhen;

23.

schlägt vor, die unlängst im Haushaltsplan der Europäischen Union freigegebenen Mittel für ein „Pilotprojekt zur Minimierung des Verwaltungsaufwands“ für die Einsetzung eines Sachverständigengremiums zu verwenden, das die vom Ausschuss für Folgenabschätzung erstellten Gutachten stichprobenartig auf ihre Qualität überprüft, insbesondere im Hinblick auf die erfassten unnötigen Verwaltungskosten, und die Durchführung des europäischen Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungskosten überwacht;

24.

betont die Bedeutung einer klaren Unterscheidung zwischen Fällen überholter, überflüssiger oder überregulierender Informationspflichten und Fällen, in denen aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Gesundheit, der Sicherheit, der Arbeitsqualität und der Arbeitnehmerrechte, der Umwelt oder der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Informationspflichten weiterhin erforderlich sind;

25.

hält es für notwendig, dass der Rat und das Parlament vereinfachte Vorschläge rascher annehmen, und stimmt daher der Schlussfolgerung der Interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ vom 16. Dezember 2003 (10) zu, die Arbeitsmethoden des Rates und des Parlaments zu verändern, indem beispielsweise Ad-hoc-Strukturen vorgesehen werden, die eigens mit der Vereinfachung dieser Rechtsvorschriften beauftragt werden;

26.

schlägt vor, dass die Kommission parallel zum Aktionspprogramm zur Verringerung der unnötigen Verwaltungskosten eine Untersuchung einleitet, um

a)

eine Methode zu entwickeln, mit der — zusätzlich zu den Verwaltungskosten — auch alle übrigen Befolgungskosten (Kosten aufgrund inhaltlicher Verpflichtungen von Rechtsvorschriften), die sich aus neuen Rechtsvorschriften und Bestimmungen oder Änderungen in geltenden Rechtsvorschriften ergeben, quantitativ erfasst und gemessen werden können;

b)

anschließend unter Beteiligung interessierter Kreise ein Pilotprojekt zu starten, mit dem eine solche Messmethode für die Befolgungskosten im Rahmen der Folgenabschätzungen angewandt wird;

c)

diese Methode vom Ausschuss für Folgenabschätzung testen und bewerten zu lassen, und

d)

diese anschließend standardmäßig anzuwenden und zum Bestandteil aller Folgenabschätzungen zu machen;

27.

ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, Fälle zu prüfen, in denen die gleichen Informationen mehrmals von unterschiedlichen Akteuren angefordert werden, und solche Überschneidungen zu beseitigen;

28.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Verringerung von Verwaltungslasten zu verstärken, die mit rein nationalen Rechtsvorschriften verbunden sind;

29.

fordert die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, die papiergestützte Berichtspflicht durch elektronische und internetgestützte Datenerhebungen zu ersetzen, die, sofern möglich, über intelligente Portale erfolgen;

30.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 197 vom 12.7.2001, S. 433.

(2)  ABl. C 153 E vom 27.6.2002, S. 314.

(3)  ABl. C 64 E vom 12.3.2004, S. 135.

(4)  ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 155.

(5)  ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 512.

(6)  ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 146.

(7)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 136.

(8)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 128.

(9)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 140.

(10)  ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

P6_TA(2007)0365

Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (2007/2096(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die am 16. Dezember 2003 unterzeichneten Interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2000 zu den Berichten der Kommission an den Europäischen Rat „Eine bessere Rechtsetzung: Gemeinsam Verantwortung übernehmen (1998)“ und „Eine bessere Rechtsetzung 1999“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2001 zu dem Weißbuch der Kommission „Europäisches Regieren“ (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. April 2003 zu den Berichten der Kommission an den Europäischen Rat „Bessere Rechtsetzung 2000“ und „Bessere Rechtsetzung 2001“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zu dem Bericht der Kommission „Bessere Rechtsetzung 2002“ (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zu den Mitteilungen der Kommission über die Vereinfachung und Verbesserung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2004 zur Prüfung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen Rechtsetzung und der Konsultationsverfahren (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zu der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zur besseren Rechtsetzung 2004: Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität — 12. Jahresbericht (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2006 zu dem Ergebnis der Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden (10),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission vom 14. November 2006„Erster Fortschrittsbericht über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds“ (KOM(2006)0690),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0271/2007),

A.

in Anbetracht der nun regelmäßig von der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament unternommenen Anstrengungen zur Festlegung, Durchführung und Verbesserung der Anwendung der Methoden für eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften,

B.

in der Erwägung, dass die Vereinfachung des rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung der Klarheit, der Wirksamkeit und der Qualität der Rechtsvorschriften eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erreichung des Ziels einer „besseren Rechtsetzung“ ist, die ihrerseits eine vorrangige Maßnahme der Europäischen Union im Hinblick auf die Sicherstellung eines hohen Niveaus von Wachstum und Beschäftigung darstellt,

C.

in der Erwägung, dass eines der Schlüsselergebnisse der Vereinfachung die fortschreitende Abdeckung aller ordnungspolitischen Bereiche der Europäischen Union ist,

D.

in Anbetracht der in der Interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ festgelegten Verpflichtungen und Ziele, insbesondere der Vereinfachung und Verringerung des Umfangs der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie deren Auswirkungen in den Mitgliedstaaten,

E.

in der Erwägung, dass das oben genannte Arbeitsdokument der Kommission an die Kommissionsmitteilung vom 25. Oktober 2005„Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds“ (KOM(2005)0535) anknüpft und diese umsetzt,

F.

in der Erwägung, dass das oben genannte Arbeitsdokument ein neues fortlaufendes Vereinfachungsprogramm für den Zeitraum 2006-2009 enthält, in dem Maßnahmen zur formalen Vereinfachung, bestehend aus 43 Neufassungen, 12 Kodifizierungen und 8 Aufhebungen, sowie 46 weitere Maßnahmen zur inhaltlichen Vereinfachung, generell als Fälle von „Überarbeitung“ definiert, angekündigt werden,

G.

in der Erwägung, dass zu den oben genannten Vereinfachungsmaßnahmen noch ungefähr 500 neue legislative Initiativen (davon ungefähr 200 allein für das Jahr 2007) hinzukommen, die in einem eigenen speziell für die Kodifizierungen vorgesehenen fortlaufenden Programm enthalten sind,

H.

in der Erwägung, dass die Kommission feststellt, dass das Kodifizierungsprogramm dennoch nur vorläufigen Charakter hat, da es von der Verfügbarkeit der zu kodifizierenden Rechtsvorschriften in allen Sprachen abhängt, und dass, wie die Kommission weiter ausführt, die Kodifizierung aufgeschoben werden muss, wenn neue Änderungen an diesen Rechtsvorschriften geplant sind, was für die Kommission zur Folge hat, dass die Reihenfolge der im fortlaufenden Programm angegebenen Kodifizierungen sich aufgrund dieser beiden Faktoren ändern kann,

I.

in der Erwägung, dass die Kommission im oben genannten Arbeitsdokument vorschlägt, verstärkt auf die Praxis der Einbeziehung einer Begründung in ihre Vorschläge zurückzugreifen, um die mit den Vorschlägen verfolgten Vereinfachungsziele fundierter zu erläutern,

J.

in der Erwägung, dass die Erfolgsfaktoren der Vereinfachungsmaßnahmen in soliden Verfahren, verbessert durch die Konsultation aller Betroffenen und die Entwicklung sektorspezifischer Analysen, in einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie in einem häufigeren Einsatz von Selbst- und Koregulierung bestehen,

K.

in der Erwägung, dass die auf europäischer Ebene vorangetriebene Vereinfachung von einer angemessenen Vereinfachung auf einzelstaatlicher Ebene begleitet werden muss, durch die sichergestellt wird, dass die Vorteile der Vereinfachung auf gemeinschaftlicher Ebene nicht durch einzelstaatliche Regelungen oder technische Hemmnisse beeinträchtigt werden,

1.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, als wesentlichen Bestandteil des Prozesses zur Verbesserung der Rechtsetzung mehr Gewicht auf die Umsetzung, Durchsetzung und Bewertung gemeinschaftlicher Rechtsakte zu legen;

2.

begrüßt, dass zum ersten Mal Vereinfachungsmaßnahmen in das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2007 aufgenommen wurden, was deutlich die politische Priorität zeigt, die der Vereinfachungsstrategie beizumessen ist;

3.

fordert die Kommission auf, von nun an systematisch die Vereinfachungsmaßnahmen in einen eigenen Teil des Legislativ- und Arbeitsprogramms aufzunehmen; ferner an gleicher Stelle anzugeben, welche Priorität sie den einzelnen Vereinfachungsmaßnahmen zu geben gedenkt, und zu diesem Zweck bereits in der jährlichen Strategieprüfung die Vereinfachungsvorschläge zu Beginn des Prozesses der legislativen Jahresplanung aufzuführen; schließlich das Überhandnehmen von Dokumenten, die Listen von Vereinfachungsmaßnahmen enthalten, zu vermeiden, um über einen möglichst präzisen Referenzrahmen zu verfügen;

4.

regt an, für alle Vereinfachungsmaßnahmen — ähnlich wie für die Maßnahmen zur Kodifizierung des gemeinschaftlichen Besitzstands (11) — eine Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat der Europäischen Union über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren abzuschließen;

5.

begrüßt die Anstrengungen der Kommission zur Intensivierung der Kodifizierung des gemeinschaftlichen Besitzstands als primäre und grundlegende Form der Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds;

6.

fordert die Kommission auf, umgehend die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Übersetzung zu beheben und zu verhindern, dass die Vorlage neuer Legislativvorschläge negative Auswirkungen auf die Kodifizierungsmaßnahmen hat und den gesamten Vereinfachungsprozess beeinträchtigt; fordert nachdrücklich, dass die Kommission konsequent bleibt und deshalb davon absieht, in dem Legislativ- und Arbeitsprogramm Kodifizierungsvorhaben in den gleichen Bereichen anzugeben, in denen sie beabsichtigt, entsprechende Legislativvorschläge vorzulegen;

7.

schlägt der Kommission vor, ein für alle Mal die Neufassung als standardmäßige Rechtsetzungstechnik anzunehmen, damit es bei jeder Initiative möglich ist, trotz punktueller Änderungen über den gesamten Text zu verfügen, wobei die neuen Teile und die unverändert gebliebenen Teile deutlich anzugeben sind; dies führt zu einer besseren Lesbarkeit und einer stärkeren Transparenz der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft;

8.

fordert die Kommission ferner auf, zu berücksichtigen, dass — sollte eine Neufassung nicht möglich sein — innerhalb von sechs Monaten die Kodifizierung des betreffenden Rechtsetzungsbereichs die standardmäßige Rechtsetzungstechnik darstellen sollte; ist der Auffassung, dass gemäß der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung eigens besondere Ad-hoc-Strukturen gemeinsam mit dem Rat und der Kommission geschaffen werden könnten, die eine angemessene Einbindung der Beteiligten vorsehen, um die Vereinfachung zu fördern;

9.

begrüßt die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, solide Verfahrensgrundlagen für die Vereinfachungstätigkeit auszuarbeiten; fordert die Kommission deshalb auf, auf der Konsultation der Betroffenen zu bestehen, und zwar zum Beispiel durch die Ausdehnung der bereits im Oktober 2005 für den Bereich Landwirtschaft und Fischerei angekündigten Initiativen auf weitere Sektoren und durch die Verstärkung der Maßnahmen, die sie in diesem Zusammenhang im Bereich des Gesellschafts- und Urheberrechts zu ergreifen gedenkt; spornt die Kommission an, die sektorspezifischen Analysen und die Messung der durch die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft entstehenden Verwaltungslasten auszubauen;

10.

unterstreicht die grundlegende Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Gemeinschaft als unverzichtbare Voraussetzung für den Erfolg jeder Vereinfachungsstrategie; hebt in diesem Zusammenhang das unmissverständliche Zeichen guten Willens hervor, das das Europäische Parlament mit den Änderungen seiner Geschäftsordnung gesetzt hat, die darauf abzielen, das Verfahren zur Annahme von Kodifizierungen zu erleichtern bzw. ein Ad-hoc-Legislativverfahren für Neufassungen einzuführen;

11.

betont, dass der Einsatz der herkömmlichen legislativen Instrumente weiterhin den normalen Weg zur Erreichung der im Vertrag festgelegten Ziele darstellen muss; ist der Überzeugung, dass die Koregulierung und Selbstregulierung als Ergänzung oder Ersatz legislativer Maßnahmen von Nutzen sein kann, wenn sie zu Verbesserungen mit gleicher oder größerer Tragweite als denjenigen führen, die durch Rechtsetzung erreicht werden können; betont, dass die Anwendung alternativer Regelungsverfahren im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ stehen muss, verweist die Kommission auf ihre Verpflichtung zur Festlegung der Bedingungen und der Grenzen, an die sich die Beteiligten bei der Ausübung solcher Praktiken zu halten haben, deren Anwendung in jedem Fall unter der Voraussetzung ihrer Kontrolle durch die Kommission und unbeschadet des Rechts des Parlaments, dagegen Einspruch zu erheben, erfolgen muss;

12.

fordert die Kommission auf, sich unbedingt dafür einzusetzen, dass der auf europäischer Ebene vorangetriebene Prozess der Vereinfachung und ganz allgemein der Verbesserung der Qualität der Regulierung nicht auf einzelstaatlicher Ebene durch einzelstaatliche Regelungen oder technische Hemmnisse beeinträchtigt wird; fordert die Kommission auf, diesen Prozess auch auf einzelstaatlicher Ebene zu steuern und zu überwachen, indem sie z.B. — auch auf Anzeige der Betroffenen hin — als Stelle für die Sammlung und Verbreitung der bewährtesten Praktiken innerhalb der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten dient;

13.

betont, dass regelmäßige und gründliche Folgenabschätzungen beim Vereinfachungsprozess eine wesentliche Rolle spielen und dass solche Folgenabschätzungen vom Rat und vom Parlament bei Abänderungen zu einem Vorschlag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden sollten;

14.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

(2)  ABl. C 197 vom 12.7.2001, S. 433.

(3)  ABl. C 153 E vom 27.6.2002, S. 314.

(4)  ABl. C 64 E vom 12.3.2004, S. 135.

(5)  ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 155.

(6)  ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 512.

(7)  ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 146.

(8)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 136.

(9)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 128.

(10)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 140.

(11)  „Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten“ (ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2).

P6_TA(2007)0366

Rechtliche und institutionelle Auswirkungen der Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten („soft law“)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu rechtlichen und institutionellen Auswirkungen der Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten („soft law“) (2007/2028(INI))

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 211, 230 und 249

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0259/2007),

A.

in der Erwägung, dass der allgemein verwendete Begriff „nicht zwingendes Recht“ (soft law) mehrdeutig und keineswegs förderlich ist und daher nicht in den Dokumenten der Institutionen der Gemeinschaft verwendet werden sollte,

B.

in der Erwägung, dass die Unterscheidung zwischen dura lex und mollis lex, auf Grund der Begriffsverwirrung, nicht zugelassen oder anerkannt werden sollte,

C.

in der Erwägung, dass so genannte nicht zwingende Rechtsinstrumente wie Empfehlungen, Grünbzw. Weißbücher oder Schlussfolgerungen des Rates keinerlei Rechtswirksamkeit oder bindenden Charakter besitzen,

D.

in der Erwägung, dass Rechtsinstrumente des nicht zwingenden Rechts keinen vollen gerichtlichen Rechtsschutz bieten,

E.

in der Erwägung, dass eine sehr häufige Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten eine Verlagerung des einzigartigen Modells der Europäischen Gemeinschaft hin zu dem Modell einer traditionellen internationalen Organisation bedeuten würde,

F.

in der Erwägung, dass derzeit Meinungsverschiedenheiten darüber herrschen, wie die Effizienz der Regelungsfunktion der Europäischen Union im Hinblick auf Rechtsinstrumente des nicht zwingenden wie auch des zwingenden Rechts verbessert werden kann,

G.

in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Rechtssache Van Gend und Loos erkannt hat, dass der Vertrag mehr ist als ein Abkommen, das nur wechselseitige Verpflichtungen zwischen den vertragsschließenden Staaten begründet [...] dass die Gemeinschaft eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts darstellt, zu deren Gunsten die Staaten, wenn auch in begrenztem Rahmen, ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben, eine Rechtsordnung, deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Einzelstaaten sind. Das [...] Gemeinschaftsrecht soll daher den Einzelnen, ebenso wie es ihnen Pflichten auferlegt, auch Rechte verleihen. Solche Rechte entstehen nicht nur, wenn der Vertrag dies ausdrücklich bestimmt, sondern auch auf Grund von eindeutigen Verpflichtungen, die der Vertrag den Einzelnen wie auch den Mitgliedstaaten und den Organen der Gemeinschaft auferlegt (1),

H.

in der Erwägung, dass folglich das Gemeinschaftsrecht vom Völkerrecht unterschieden werden kann, da es nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern auch für die Einzelnen, die auf dem Rechtsweg durchsetzbare Rechte daraus ableiten, verbindlich ist, und eine Reihe von Organen, einschließlich des Europäischen Parlaments, das von den Unionsbürgern direkt gewählt wird, einbezieht; ferner in der Erwägung, dass sich die europäische Rechtsordnung auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gründet, wie dies Artikel 6 und die Präambel des EU-Vertrags deutlich machen,

I.

in der Erwägung, dass dies bedeutet, dass die Organe der Europäischen Union nur nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit handeln dürfen, das heißt nur dann, wenn ihnen eine Rechtsgrundlage Zuständigkeit überträgt, und nur innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse, und dass es einen EuGH gibt, der sicherstellt, dass sie dementsprechend handeln,

J.

in der Erwägung, dass dort, wo die Gemeinschaft Rechtsetzungsbefugnis hat, die angemessene Art zu handeln darin besteht, dass Rechtsakte von den demokratischen Organen der Union — dem Europäischen Parlament und dem Rat — verabschiedet werden, sofern dies auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geboten erscheint; in der Erwägung, dass nur durch die Verabschiedung von Rechtsakten im Rahmen der im Vertrag vorgesehenen institutionellen Verfahren Rechtssicherheit, Rechtsstaatlichkeit, Justiziabilität und Durchsetzbarkeit gewährleistet werden können; ferner in der Erwägung, dass dies auch die Achtung des im Vertrag verankerten institutionellen Gleichgewichts erfordert und Raum für Offenheit bei der Entscheidungsfindung lässt,

K.

in der Erwägung, dass dort, wo die Gemeinschaft Rechtsetzungsbefugnis hat, der Gebrauch von „soft law“ oder von „Verhaltensregeln, die in Instrumenten enthalten sind, denen keine verbindliche Rechtswirkung als solche verliehen wurde, die aber dennoch bestimmte — indirekte — rechtliche Wirkungen haben und durch die Wirkungen in der Praxis bezweckt und unter Umständen ausgelöst werden“ (2) und die seit jeher benutzt werden, um einem Mangel an formeller Rechtsetzungsbefugnis zu begegnen und/oder als Mittel der Durchsetzung und somit typisch für das Völkerrecht sind, ausgeschlossen ist,

L.

in der Erwägung, dass dort, wo der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht, Rechtsinstrumente des nicht zwingenden Rechts zulässig sind, vorausgesetzt, dass sie nicht als Ersatz für Rechtsetzung in Bereichen dienen, in denen die Gemeinschaft Rechtsetzungsbefugnis hat und in denen eine gemeinschaftliche Regelung auch unter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geboten erscheint, da dies auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darstellen würde; ferner in der Erwägung, dass dies erst recht für Mitteilungen der Kommission gilt, die eine Auslegung gemeinschaftlicher Rechtsakte zum Inhalt haben; in der Erwägung, dass vorbereitende Maßnahmen wie Grün- und Weißbücher, zusammen mit von der Kommission veröffentlichten Mitteilungen und Leitlinien, in denen diese darlegt, wie sie die Politik im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen anwendet, ebenfalls einen zulässigen Gebrauch von Rechtsinstrumenten des nicht zwingenden Rechts darstellen,

M.

in der Erwägung, dass derartige Instrumente, die als Instrumente zur Auslegung oder Vorbereitung verbindlicher Rechtsakte verwendet werden können, weder als Rechtsvorschriften behandelt noch normsetzende Wirkung zuerkannt bekommen sollten,

N.

in der Erwägung, dass eine solche Situation Verwirrung und Unsicherheit in einen Bereich bringen würde, in dem im Interesse der Mitgliedstaaten und der Bürger Klarheit und Rechtssicherheit herrschen sollten,

O.

in der Erwägung, dass das Parlament nicht nur das Initiativrecht der Kommission achtet, sondern auch an seinem Recht festhält, die Kommission aufzufordern, einen Legislativvorschlag vorzulegen (Artikel 192 des EG-Vertrags),

P.

in der Erwägung, dass die offene Methode der Koordinierung hilfreich bei der Vollendung des Binnenmarkts sein kann, dass es jedoch bedauerlich ist, dass das Parlament und der EuGH dabei nur sehr selten einbezogen werden; aufgrund dieses demokratischen Defizits bei der so genannten offenen Methode der Koordinierung darf diese nicht dazu missbraucht werden, die mangelnde Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinschaft zu ersetzen und damit de facto Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu schaffen, die einer Rechtsetzung gleichkommen, aber außerhalb der im Vertrag vorgesehenen Rechtsetzungsverfahren zustande kommen,

Q.

in der Erwägung, dass Artikel 211 des EG-Vertrags vorsieht, dass die Kommission, um „das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes zu gewährleisten, [...] folgende Aufgaben [erfüllt]: [...] Empfehlungen oder Stellungnahmen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Gebieten abzugeben, soweit der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht oder soweit sie es für notwendig erachtet“, dass jedoch nach Artikel 249 Absatz 5 Empfehlungen nicht verbindlich und nach Ansicht des EuGH „Handlungen [sind], die auch gegenüber ihren Adressaten keine bindende Wirkung entfalten sollen“ (3) und für die Einzelnen keine vor den innerstaatlichen Gerichten durchsetzbaren Rechte begründen (4); ferner in der Erwägung, dass nach Artikel 230 des EG-Vertrags Empfehlungen nicht für nichtig erklärt werden können, da sie nicht verbindlich sind,

R.

in der Erwägung andererseits, dass der EuGH erkannt hat, dass solche Maßnahmen „nicht als rechtlich völlig wirkungslos angesehen werden können. Die innerstaatlichen Gerichte sind nämlich verpflichtet, bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten die Empfehlungen zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn diese Aufschluss über die Auslegung zu ihrer Durchführung erlassener innerstaatlicher Rechtsvorschriften geben oder wenn sie verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen“ (5),

S.

in der Erwägung, dass die Empfehlungen — wenn sie nicht umsichtig genug eingesetzt werden — möglicherweise dazu führen könnten, dass festgestellt wird, dass die Kommission mit bestimmten Handlungen ihre Befugnisse überschreitet,

T.

in der Erwägung, dass in Artikel I-33 des Vertrags über eine Verfassung für Europa Ähnliches vorgesehen ist wie in Artikel 211 des EG-Vertrags, jedoch Folgendes hinzugefügt wird: „Werden das Europäische Parlament und der Rat mit dem Entwurf eines Gesetzgebungsakts befasst, so nehmen sie keine Akte an, die nach dem für den betreffenden Bereich geltenden Gesetzgebungsverfahren nicht vorgesehen sind“,

U.

in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2005 auf der Grundlage von Artikel 211 des EGVertrags eine Empfehlung für die länderübergreifende Wahrnehmung von Urheberrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, annahm, die als „Rechtsinstrument des nicht zwingenden Rechts, das dem Markt die Möglichkeit geben soll, sich in die richtige Richtung zu entwickeln“ bezeichnet wurde, und mit der wohl bezweckt wurde, die bestehenden Richtlinien über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (6) und zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten (7) mit Leben zu erfüllen; ferner in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass das Hauptziel dieser Empfehlung in der Förderung einer multiterritorialen Lizenzierung sowie in Empfehlungen zu deren Regulierung liegt, die Kommission mit Instrumenten des nicht zwingenden Rechts bestimmte politische Optionen umsetzt,

V.

in der Erwägung, dass die Kommission in Betracht gezogen hat bzw. in Betracht zu ziehen scheint, in anderen Bereichen, in denen die Gemeinschaft Rechtsetzungsbefugnis hat — unter anderem bei Urheberrechtsabgaben und bei Obergrenzen für die Haftung von Rechnungsprüfern — Empfehlungen anzunehmen,

W.

in der Erwägung, dass darüber hinaus auch das Projekt „Europäisches Vertragsrecht“ in den Bereich der Rechtsinstrumente des nicht zwingenden Rechts fällt,

X.

in der Erwägung, dass in den Fällen, in denen die Gemeinschaft Rechtsetzungsbefugnis hat, der politische Wille zur Einführung von Rechtsvorschriften aber offensichtlich fehlt, beim Einsatz von Rechtsinstrumenten des nicht zwingenden Rechts die Gefahr besteht, dass die eigentlich zuständigen Rechtsetzungsorgane umgangen werden, die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit nach Artikel 6 des EU-Vertrags sowie der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 5 des EG-Vertrags ausgehöhlt werden und die Kommission ihre Befugnisse überschreitet,

Y.

in der Erwägung, dass Rechtsinstrumente des nicht zwingenden Rechts auch dazu führen können, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck einer nicht nur bürgerfernen, sondern bürgerfeindlichen „Superbürokratie“ ohne demokratische Legitimation entsteht, die bereit ist, Arrangements mit mächtigen Interessenvertretern zu treffen, wobei die Verhandlungen weder transparent noch für den Bürger nachvollziehbar sind, und dass legitime Erwartungen seitens betroffener Dritter (z. B. Verbraucher) entstehen, diese dann jedoch keine Möglichkeit haben, gegenüber Handlungen, die für sie nachteilige Rechtswirkungen haben, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen,

Z.

in der Erwägung, dass die Agenda für bessere Rechtsetzung nicht dafür missbraucht werden sollte, dass dem Exekutivorgan der Gemeinschaft die Möglichkeit eingeräumt wird, mit Rechtsinstrumenten des nicht zwingenden Rechts in der Praxis Recht zu setzen, wodurch unter Umständen die Rechtsordnung der Gemeinschaft untergraben wird, die Beteiligung des demokratisch gewählten Parlaments und die rechtliche Kontrolle durch den EuGH umgangen wird und dem Bürger Rechtsmittel entzogen werden,

AA.

in der Erwägung, dass kein Verfahren zur Konsultation des Europäischen Parlaments vorgesehen ist, soweit es um Vorschläge zum Gebrauch von Rechtsinstrumenten des nicht zwingenden Rechts wie Empfehlungen und Mitteilungen zu Auslegungsfragen geht;

1.

vertritt die Auffassung, dass auf gemeinschaftlicher Ebene Rechtsinstrumente des nicht zwingenden Rechts allzu oft mehrdeutig und unwirksam sind, was negative Auswirkungen auf die gemeinschaftliche Rechtsetzung und auf das institutionelle Gleichgewicht haben kann, und dass sie deshalb — selbst dort, wo es im Vertrag vorgesehen ist — mit Vorsicht verwendet werden sollten;

2.

verweist darauf, dass sogenannte nicht zwingende Rechtsinstrumente keinen Ersatz für Rechtsakte und Rechtsinstrumente darstellen können, die dazu geschaffen sind, die Kontinuität des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere im Kultur- und Bildungsbereich zu gewährleisten;

3.

betont die Tatsache, dass jedes EU-Organ, auch der Europäische Rat, sowohl legislative als auch nichtlegislative Möglichkeiten in Betracht ziehen muss, wenn jeweils im Einzelfall beschlossen werden muss, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, und wenn ja, welche;

4.

hält die offene Methode der Koordinierung für rechtsstaatlich bedenklich, da sie ohne ausreichende parlamentarische Beteiligung und gerichtliche Kontrolle funktioniert; meint daher, dass sie nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden sollte und dass Möglichkeiten geprüft werden sollten, das Europäische Parlament an diesem Verfahren zu beteiligen;

5.

bedauert den Einsatz von Rechtsinstrumenten des nicht zwingenden Rechts durch die Kommission in Fällen, in denen diese einen Ersatz für auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an sich gebotene EU-Rechtsetzung darstellen, bzw. in Fällen, in denen die Rechtsprechung des EuGH auf Bereiche projiziert wird, in denen bisher keine Rechtsetzung stattgefunden hat;

6.

fordert die Organe nachdrücklich auf, gemäß Artikel I-33 des Vertrags über eine Verfassung für Europa zu handeln und von der Annahme von Rechtsinstrumenten des nicht zwingenden Rechts abzusehen, wenn sie mit dem Entwurf eines Gesetzgebungsakts befasst sind; auch nach geltendem Recht ergibt sich diese Verpflichtung bereits aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nach Artikel 6 des EU-Vertrags;

7.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um die Transparenz, die Sichtbarkeit und die öffentliche Rechenschaftspflicht bei der Annahme nicht verbindlicher Gemeinschaftsakte zu gewährleisten und bei der Beschlussfassung verstärkt auf Folgenabschätzungen zurückzugreifen;

8.

fordert die Kommission auf, den Auswirkungen von Soft Law auf die Verbraucher und ihren möglichen Rechtsmitteln besondere Aufmerksamkeit zu widmen, bevor sie eine Maßnahme im Zusammenhang mit nicht zwingenden Rechtsinstrumenten vorschlägt;

9.

ist der Ansicht, dass sich im Bereich der Mitteilungen der Kommission aus Grün- und Weißbüchern keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen ergeben; jedoch sollte aus der Verabschiedung von Konsultationspapieren und politischen Absichtserklärungen keine rechtliche Verpflichtung zum Erlass der entsprechenden Regelungen abgeleitet werden;

10.

ist der Ansicht, dass interpretierende Mitteilungen der Kommission den legitimen Zweck verfolgen, Rechtssicherheit zu schaffen, in dieser Zweckbindung aber auch ihre Grenze finden; wenn durch interpretierende Mitteilungen neue Verpflichtungen festgelegt werden, stellen sie eine unzulässige Rechtsfortbildung durch Soft Law dar; wenn eine Mitteilung detaillierte Regelungen enthält, deren Bestimmungen sich nicht unmittelbar aus den Grundfreiheiten ergeben, ist sie wegen Formmissbrauchs nichtig (8);

11.

ist der Ansicht, dass Mitteilungen, die diese Kriterien erfüllen, daher auf diejenigen Fälle begrenzt bleiben sollten, in denen die Gesetzgeber Parlament und Rat die Kommission zur Erarbeitung entsprechender interpretierender Mitteilungen aufgefordert haben; eine Konkretisierung des Vertrags ist dem Gesetzgeber, seine Auslegung dem EuGH vorbehalten;

12.

ist der Ansicht, dass Standardisierung und Verhaltenskodizes wichtige Elemente der Selbstregulierung sind; Standardisierung darf aber nicht zu Überregulierung führen und damit eine zusätzliche Belastung darstellen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen; daher sollten in den entsprechenden Rechtsgrundlagen Vorkehrungen gegen Überregulierung getroffen werden;

13.

weist darauf hin, dass es zwar legitim ist, dass die Kommission prälegislative Instrumente benutzt, dass der prälegislative Prozess jedoch nicht missbraucht und über Gebühr in die Länge gezogen werden sollte; ist der Ansicht, dass auf Gebieten wie dem des Projekts „Europäisches Vertragsrecht“ irgendwann der Zeitpunkt erreicht sein muss, an dem sich die Kommission entscheidet, ob sie ihr Initiativrecht nutzt oder nicht, und falls sie dies tut, auf welcher Rechtsgrundlage;

14.

hebt hervor, dass das Parlament als einzige demokratisch gewählte Institution der Gemeinschaft zur Verwendung von sogenannten nicht zwingenden Rechtsinstrumenten wie Empfehlungen, die die Kommission gemäß Artikel 211 des EG-Vertrags abgibt, sowie Mitteilungen und anderen Dokumenten von ähnlichem Zuschnitt derzeit nicht konsultiert wird;

15.

ist der Ansicht, dass interinstitutionelle Vereinbarungen Rechtswirkungen nur zwischen den EU-Organen entfalten können; sie stellen damit kein Soft Law dar, dem eine rechtliche Wirkung gegenüber Dritten zukommt;

16.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament — möglicherweise im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung — eine Arbeitsweise zu entwickeln, die die Mitwirkung der demokratisch gewählten Gremien gewährleistet und wodurch die Notwendigkeit, nicht zwingende Rechtsinstrumente einzuführen, wirksamer überprüft werden kann.

17.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament zu beraten, wie das Europäische Parlament konsultiert werden könnte, bevor die Kommission auf Rechtsinstrumente des nicht zwingenden Rechts zurückgreift, damit vorgeschlagene Maßnahmen des nicht zwingenden Rechts genau geprüft werden können und jeglicher Machtmissbrauch vonseiten des Exekutivorgans verhindert werden kann; das Europäische Parlament schlägt dazu vor, Beratungen über den Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung zu diesem Thema aufzunehmen; in dieser Vereinbarung ist insbesondere auch auf eine Lösung des Widerspruchs hinzuwirken, der zwischen den Regelungen des Artikels 211, des Artikels 249 Absatz 5 und des Artikels 230 des EG-Vertrags einerseits und der Rechtsprechung des EuGHs andererseits entstanden ist, wenn letzterer die innerstaatlichen Gerichte verpflichtet, die an sich nach dem Vertrag unverbindlichen Empfehlungen bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen;

18.

unterstreicht erneut die Notwendigkeit, dass das Parlament als wichtigster Vertreter der Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger an allen Entscheidungsprozessen teilnimmt, um dazu beizutragen, deren derzeitiges Misstrauen in die europäische Einigung und die europäischen Werte zu verringern;

19.

betont, dass der Begriff „nicht zwingendes Recht“ („soft law“) sowie dessen Geltendmachung in sämtlichen amtlichen Dokumenten der europäischen Institutionen unter allen Umständen vermieden werden sollte;

20.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Rechtssache 26/62, Van Gend und Loos, Slg. 1963, S. 3.

(2)  Linda Senden, Soft Law, Self-Regulation and Co-Regulation in European Law: Where do they meet?, EJCL, Vol. 9, 1.1.2005.

(3)  Rechtssache C-322/88, Grimaldi, Slg. 1989, S. 4407, Randnr. 16.

(4)  Grimaldi, Randnr. 16.

(5)  Grimaldi, Randnr. 18.

(6)  Richtlinie 2001/29/EG (ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10).

(7)  Richtlinie 2006/115/EG (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 28).

(8)  Vgl. Rechtssache C-57/95, Frankreich / Kommission, Slg. 1997. S. I-1627, Randnrn. 23 bis 26.

P6_TA(2007)0367

Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (2007/2024(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein Binnenmarkt für die Bürger — Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates“ (KOM(2007)0060),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat „Eine bürgernahe Agenda: konkrete Ergebnisse für Europa“ (KOM(2006)0211),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates „Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung — Ein Jahr der Ergebnisse“ (KOM(2006)0816),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Jährliche Strategieplanung für 2008“ (KOM(2007)0065),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss „Der Binnenmarkt für Waren als Eckpfeiler der Wettbewerbsfähigkeit der EU“ (KOM(2007)0035),

unter Hinweis auf das von der Kommission vorgelegte Grünbuch über die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (KOM(2006)0744),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“ (KOM(2006)0689),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 8. und 9. März 2007,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2007 zu sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu den Auswirkungen und Folgen des Ausschlusses von Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2),

unter Hinweis auf die Schlusserklärung der 4. Europäischen Konferenz für das Handwerk und Kleinunternehmen, die am 16. und 17. April 2007 in Stuttgart stattfand,

unter Hinweis auf die Erklärung von Berlin vom 25. März 2007,

unter Hinweis auf das Wirtschaftsdokument der Kommission Nr. 271 „Auf dem Weg zu einer vertieften wirtschaftlichen Integration: Der Binnenmarkt im 21. Jahrhundert — Ein Beitrag zur Überprüfung des Binnenmarkts“,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0295/2007),

A.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt einen großen, beispiellosen Fortschritt auf europäischer Ebene darstellt, der den Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise bietet, ein wettbewerbsfähiges und dynamisches Umfeld für Handel und Gewerbe schafft und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den europäischen Kulturen ermöglicht,

B.

in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon das Ziel des sozialen Zusammenhalts in den Vordergrund gestellt hat und der sozialen Dimension in den sektoriellen Politikbereichen der Union eine wichtigere Rolle übertragen hat,

C.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und seine vier Grundpfeiler, nämlich der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Menschen und Kapital, einen entscheidenden Fortschritt in der europäischen Integration bildet,

D.

in der Erwägung, dass die Begründung des Binnenmarkts 1992 auf folgenden drei Grundsätzen basierte:

Wettbewerb: Ermöglichung der Vollendung des Binnenmarkts auf der Grundlage der Regeln der sozialen Marktwirtschaft, gestützt von einem Recht, den Wettbewerb zu nutzen, bei dem es sich um ein wesentliches demokratisches Recht handelt, das dazu dient, den Missbrauch wirtschaftlicher Macht einzudämmen und nicht nur die Befugnisse der öffentlichen Behörden zu begrenzen,

Zusammenarbeit: Ermöglichung der Verwirklichung der grenzüberschreitenden und EU-weiten Bestrebungen gemäß den Verträgen und Gemeinschaftsprogrammen und

Solidarität: Einigung der verschiedenen Parteien und Verfolgung der Ziele des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts,

E.

in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon in den Mitgliedstaaten zu strukturellen Reformen und zu einer Öffnung der Märkte führen wird, ebenso aber auch zu einem wachsenden Bedarf an Regulierung, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten,

F.

in der Erwägung, dass die Annahme der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Dienstleistungen im Binnenmarkt (3) einen entscheidenden Fortschritt bei der Vollendung des Dienstleistungsmarktes ermöglicht,

G.

in der Erwägung, dass der Euro Transparenz, Effizienz und leichten Zugang zum Binnenmarkt gebracht hat,

H.

in der Erwägung, dass es in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten nach wie vor offene und versteckte protektionistische Praktiken gibt,

I.

in der Erwägung, dass es nach wie vor zahlreiche Hindernisse für die Verwirklichung der vier Grundfreiheiten gibt; dass es unerlässlich ist, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und sich auf die Verwirklichung eines unbehinderten Binnenmarkts zu konzentrieren;

J.

in der Erwägung, dass auf die Verwirklichung eines dynamischen, globalen und flexiblen Konzepts des Binnenmarkts hingearbeitet werden muss, um die Unterstützung der EU-Bürger zu gewinnen,

K.

in der Erwägung, dass die Öffnung von Netzwerkindustrien wie Verkehr, Telekommunikation, Postdienste und Energieversorgung vollendet werden muss, die definitionsgemäß dazu bestimmt sind, Unternehmen und Privatpersonen miteinander zu verbinden, und daher durch ihre Entwicklung und ihre Öffnung die Mittel bieten, die Vollendung des Binnenmarkts im Rahmen einer verantwortungsbewussten Marktwirtschaft durch wirksame Regulierungsmechanismen zu erleichtern,

L.

in der Erwägung, dass die Europäische Union in den vergangenen Jahren verschiedene legislative Maßnahmen beschlossen hat, die darauf abzielen, den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen, Vermögensmanagement, Versicherung, Versorgungsfonds und Rechnungswesen zu verbessern, was sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher Vorteile brachte und der Europäischen Union, indem sie Trends und Standards in der Finanzdienstleistungsindustrie setzte, zu einer weltweit führenden Rolle verhalf,

M.

in der Erwägung, dass zwar gute Fortschritte im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Großkunden erzielt wurden, dass es bisher aber erst sehr wenige Anzeichen dafür gibt, dass dies auch in signifikantem Maß Auswirkungen auf Privatkunden hat, oft aufgrund von kulturellen und traditionellen Präferenzen der Bürger, aber auch wegen rechtlicher und steuerlicher Hemmnisse,

N.

in der Erwägung, dass die Kommission die wichtige Aufgabe hat, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durchzusetzen, um gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und die uneingeschränkte Realisierung der Binnenmarktvorteile für die EU-Verbraucher sicherzustellen,

O.

in der Erwägung, dass die Kommission nach wie vor eine nützliche Rolle in Bezug auf bestimmte Aspekte der Steuerpolitik spielen kann, die die Verwirklichung eines echten Binnenmarkts fördern, obgleich die Mitgliedstaten ihre Vorrechte in Steuerfragen beibehalten werden,

P.

in der Erwägung, dass der übermäßige Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verringert werden muss,

Q.

in Erwägung des Innovationsdefizits der Europäischen Union im Vergleich mit ihren wichtigsten Konkurrenten,

R.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt das effizienteste Instrument bildet, um die Herausforderungen der Globalisierung durch die Verwirklichung einer wettbewerbsfähigeren und dynamischeren europäischen Wirtschaft zu bewältigen,

S.

in der Erwägung, dass die Kommission bei der Umsetzung ihrer Politiken und insbesondere der Binnenmarktpolitik die Erweiterung der Union, deren Auswirkungen in den neuen Mitgliedstaaten und neue Entwicklungen wie den sozialen Wandel und den technologischen Fortschritt umfassend berücksichtigen muss,

T.

in der Erwägung, dass die Erweiterung, die die potenziellen Vorteile des Binnenmarkts verstärkt hat, auch eine Herausforderung für dessen reibungslose Funktionsweise darstellte, da die Heterogenität unter den Mitgliedern zunahm, sowie in der Erwägung, dass die Heterogenität auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer die Gefahr von Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten beinhaltet,

1.

begrüßt die aktive Rolle, das fortschrittliche Binnenmarktkonzept und die Arbeit der Kommission zur Überprüfung des Binnenmarkts und weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass alle an diesem Prozess Beteiligten einbezogen werden;

2.

wünscht, dass die Überprüfung des Binnenmarkts die Gelegenheit bietet, den Bürgern Europas alle Vorteile vor Augen zu führen, die sie aus der effektiven Vollendung des Binnenmarkts ziehen können; appelliert an die Kommission und an die Mitgliedstaaten, die Lücke zwischen dem Potenzial und der Realität des Binnenmarkts zu schließen;

3.

betont, dass es wichtig ist zu gewährleisten, dass alle Bürger vom Binnenmarkt profitieren; ist der Auffassung, dass bestimmte schutzbedürftige Gruppen keinen vollständigen Zugang dazu haben, und erinnert daran, dass in der Erklärung Nr. 22 im Anhang zum Vertrag von Amsterdam gefordert wird, dass die Organe der Gemeinschaft bei der Ausarbeitung von Maßnahmen nach Artikel 95 des Vertrags den Bedürfnissen von Personen mit einer Behinderung Rechnung tragen;

4.

wünscht verstärkte arbeitstechnische Beziehungen zu den nationalen Parlamenten, damit Auswirkungen und Vorteile des Binnenmarkts von den Vertretern der Bürger der Mitgliedstaaten besser wahrgenommen werden; betont in diesem Zusammenhang den konstruktiven Dialog zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament bei den jährlichen Treffen zur Lissabonner Agenda als ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit, auf dem man in Zukunft aufbauen könnte;

5.

betont die unbedingte Notwendigkeit, den Inhalt der Schlusserklärung der Vierten Europäischen Konferenz für das Handwerk und Kleinunternehmen angesichts der wesentlichen Rolle dieser Unternehmen in der europäischen Wirtschaft in die Praxis umzusetzen; verlangt daher die Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen bei der Ausarbeitung und der Durchführung der Gemeinschaftspolitiken, insbesondere im Rahmen der Überprüfung des Binnenmarkts und der Überarbeitung der Politik für die KMU;

6.

bedauert, dass sich die Mitgliedstaaten auf praktischer Ebene nicht genügend in den Binnenmarkt eingebunden fühlen;

7.

ist sich bewusst, dass in einem Binnenmarkt, der die Lebensqualität verbessern soll, Erwägungen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes berücksichtigt werden müssen;

Verstärktes Vertrauen der Beteiligten in den Binnenmarkt

8.

vertritt die Auffassung, dass neue politische Initiativen in höherem Maße auf eine Analyse ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Märkte, auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche, auf die Umwelt und auf den sozialen Bereich gegründet werden sollten;

9.

weist angesichts der Tatsache, dass der soziale und territoriale Zusammenhalt zu den wesentlichen Bestandteilen des Binnenmarkts gehört, erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass das Vertrauen der Bürger unter Wahrung der kulturellen Vielfalt Europas verbessert wird, insbesondere durch eine Förderung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen sozialen und ökologischen Zielsetzungen wie qualitativ hochwertige Beschäftigung, Chancengleichheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz; fordert ferner die Kommission auf, die Schutzfunktion der Europäischen Union in diesen Bereichen zu gewährleisten und den Regelungswettbewerb zwischen Mitgliedstaaten zu unterbinden;

10.

weist nachdrücklich darauf hin, dass der soziale Zusammenhalt, gepaart mit einem konsequenten Verbraucherschutz, zu einer besseren Wahrnehmung der Errungenschaften des Binnenmarkts bei den Bürgern und Bürgerinnen führen kann;

11.

betont, dass es wichtig ist, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb des Binnenmarkts zu fördern; weist darauf hin, dass die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Grenzen der Union einen wesentlichen Vorteil darstellt, der die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen begünstigt und die Innovation durch Wissensaustausch und verstärkten Wettbewerb stimuliert;

12.

weist nachdrücklich darauf hin, dass eine gute Binnenmarktpolitik für eine Stimulierung der Innovation durch verstärkten Wettbewerb und ein unternehmerfreundliches Umfeld, vor allem für KMU, von grundlegender Bedeutung ist; fordert insbesondere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Stützung des Innovationspotenzials der Kleinunternehmen und der Handwerksunternehmen zu ergreifen, insbesondere durch die Entwicklung von Instrumenten zur Innovationsfinanzierung, die den besonderen Merkmalen dieser Unternehmen angepasst sind;

13.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende Strategie für die Rechte auf geistiges Eigentum vorzusehen und den Schutz dieser Rechte als ein Mittel zur Unterstützung der Innovation sowie zur Förderung der europäischen Industrie und des Wachstums weiter zu stärken; betont nachdrücklich die Bedeutung der Schaffung eines gemeinschaftlichen Patents und eines qualitativ hochwertigen, kosteneffektiven und innovationsfreundlichen Rechtssystems für Europäische Patente, das die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften berücksichtigt; nimmt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Verbesserung des Patentsystems in Europa (KOM(2007)0165) zur Kenntnis;

14.

ist der Auffassung, dass eine effektive Wettbewerbspolitik dazu beitragen wird, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und zu gewährleisten, dass die Bürger von größerer Auswahl, niedrigeren Preisen und höherer Qualität profitieren; ersucht die Kommission zu prüfen, wie wettbewerbspolitische Maßnahmen besser in eine umfassende Binnenmarktpolitik einbezogen werden können;

15.

betont, wie wichtig es ist, Betrug und Produktpiraterie im Binnenmarkt zu bekämpfen;

16.

vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die Sicherstellung eines nachhaltigen Wachstums von überragender Bedeutung sind und nur mit einem ausgewogenen Energiemix erreichbar sind und dass eine Binnenmarktpolitik zur Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energie für diese Ziele von zentraler Bedeutung ist; begrüßt die bereits erwähnten Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel; bedauert jedoch, dass der mögliche Beitrag der Kernkraft nicht genügend betont wurde;

17.

ersucht die Kommission, gemäß Abschnitt III Ziffer 19 Buchstabe i des Mandats der Regierungskonferenz 2007 (4) betreffend ein den Verträgen beizufügendes Protokoll über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Initiativen zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit bezüglich des Status der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu ergreifen, insbesondere bei den Regeln der staatlichen Beihilfen und der öffentlichen Auftragsvergabe; begrüßt die Initiativen der Kommission, die darauf abzielen, Unklarheiten in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialdienste von allgemeinem Interesse im Binnenmarkt zu beseitigen; ist der Auffassung, dass starke und moderne Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Verwirklichung von Zielen des Gemeinwohls wie sozialer und territorialer Zusammenhalt, Umweltschutz und kulturelle Vielfalt erforderlich sind;

18.

betont die Notwendigkeit, die Wirksamkeit des Verbraucherrechts im Binnenmarkt zu verstärken; begrüßt deshalb das Grünbuch der Kommission über die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz; stellt fest, dass die derzeitigen Mindestangleichungsklauseln in den unter die Überprüfung fallenden acht Richtlinien eine Ursache für Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Verbraucher sind; vertritt daher die Auffassung, dass die Lösung des gemischten Ansatzes mit einem horizontalen Instrument die am ehesten geeignete Option darzustellen scheint, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, ohne dadurch jedoch dem Ergebnis der Konsultation vorgreifen zu wollen;

19.

weist darauf hin, dass lediglich 6% der Verbraucher den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr für Waren nutzen; betont daher, dass es wichtig ist, das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr dadurch zu stärken, dass die Zersplitterung des Binnenmarkts im digitalen Umfeld beendet wird; fordert daher die Kommission auf, einen angemessenen Rahmen für die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs zu fördern, ein günstigeres wirtschaftliches Umfeld zu schaffen, die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und die Rechte der Verbraucher sowie die Lage der KMU auf den Märkten zu stärken;

20.

betont, dass weder die Verbraucher noch die Dienstleister in jedem Fall wissen, welche Rechtsvorschriften für jeden Aspekt ihrer Tätigkeiten gelten; fordert daher die Kommission auf, eine Klarstellung der Interaktion zwischen den Vorschriften des internationalen Privatrechts und den Binnenmarktvorschriften vorzuschlagen, damit kein Zweifel mehr darüber besteht, ob die Vorschriften oder Regelungen des Herkunftslandes oder des Empfängerlandes gelten und keine Lücken in der Haftungsregelung für Dienstleister fortbestehen;

21.

fordert eine kontinuierliche weitere Entwicklung von Bauartnormen mit dem Ziel, den Zugang für Behinderte, Senioren und Kinder zu verbessern; betont die Bedeutung dieses Prozesses in Bereichen wie z.B. öffentlicher Nahverkehr, Aufzüge, Haushaltsgeräte und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), wodurch die Vorzüge des Binnenmarkts auf schutzbedürftige Bürger ausgedehnt wurden, eine größere Rechtssicherheit geschaffen wurde und die Errichtung von Hindernissen für die Industrie in der Europäischen Union vermieden wurde;

22.

betont, dass öffentliche Aufträge unter Beachtung der Bestimmungen des öffentlichen Auftragswesens auf gerechte und transparente Art und Weise vergeben werden müssen und dass diese auch zur Förderung von Innovation und technologischer Entwicklung sowie zur Berücksichtigung ökologischer und sozialer Anliegen, darunter auch des Zugangs für Behinderte, beitragen können; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten anzuhalten, den Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen zu verbessern und auch Aufträge im vorkommerziellen Bereich zu vergeben, um dadurch die Innovationskapazität des Binnenmarkts zu stärken;

23.

vertritt die Auffassung, dass die Freizügigkeit von Waren für die Effizienz des Binnenmarkts von grundlegender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass 25 % der in der Europäischen Union hergestellten Waren nach wie vor nicht unter Harmonisierungsmaßnahmen fallen, und begrüßt deshalb die Initiative der Kommission, das Funktionieren des Binnenmarkts in diesem Bereich weiter zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die gegenseitige Anerkennung voll und ganz zu nutzen, um die Wahrnehmung dieser Grundfreiheit im Interesse der Verbraucher und der Unternehmen zu gewährleisten;

24.

betont, wie wichtig es ist, die Hemmnisse für die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsraums sowie für die weitere Liberalisierung der Postmärkte zu beseitigen und gleichzeitig die Finanzierung eines effizienten Universaldienstes sicherzustellen;

25.

vertritt die Auffassung, dass eine weitere finanzielle Integration in der Europäischen Union notwendig ist, um einen Beitrag zu einem nachhaltigen Wachstum zu leisten, insbesondere durch niedrigere Transaktionskosten, bessere Chancen für Risikoteilung und effizientere Ressourcenverteilung;

26.

vertritt die Auffassung, dass die bestehenden Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuersysteme die Vollendung des Binnenmarkts, insbesondere in Bezug auf den grenzüberschreitenden Handel, behindern; fordert die Kommission auf, die Steuerprobleme im Zusammenhang mit Versandhandelsbestellungen und Interneteinkäufen zu untersuchen und Vorschläge zu unterbreiten, die den EU-Bürgern die uneingeschränkte Nutzung des freien Warenverkehrs erleichtern;

27.

fordert besondere Aufmerksamkeit für die Binnenmarktinteressen von KMU, insbesondere durch Verbesserungen bezüglich der Kosten und der Geschwindigkeit von Unternehmensgründungen, der Verfügbarkeit von Risiko-/Wagniskapital, der Kosten und der Geschwindigkeit von Zahlungsdienstleistungen und der Mobilität von Menschen, Waren und Dienstleistungen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Risikokapital aus dem Europäischen Investitionsfonds KMU und innovative Unternehmen zweckdienlich erreicht;

28.

vertritt die Auffassung, dass informelle Netzwerke wie Solvit und das Europäische Netzwerk der Verbraucherzentren (ECC-Net) eine wichtige Ergänzung der formellen und rechtlichen Mechanismen darstellen, die den Bürgern und den Unternehmen zur Verfügung stehen; begrüßt die Initiative zum Aufbau eines Informationsnetzes Binnenmarkt (IMI-Internal Market Information System); fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Personalressourcen aufzustocken und ihre Informationsstrategie zu verbessern, damit die Existenz dieser Netzwerke bei Bürgern und Unternehmen bekannt wird und ihre Effizienz optimal genutzt wird;

29.

ist der Auffassung, dass verstärkte Konsultationen und die Nutzung geeigneter Verfahren, um eine raschere Konfliktlösung zu erreichen, geprüft werden müssen, und fordert daher, dass auf EU-Ebene wirksame beschleunigte Schlichtungs- und Rechtsmittelverfahren begründet werden, um die rasche Regelung von Streitigkeiten betreffend die Binnenmarktregeln zu fördern;

Abbau des Verwaltungsaufwands

30.

begrüßt die Initiativen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und fordert eine Fortsetzung der entsprechenden Bemühungen, um den Zugang zum Binnenmarkt ohne Verringerung des erforderlichen Schutzes von Bürgern, Verbrauchern und Arbeitnehmern zu verbessern;

31.

betont, dass die gegenseitige Anerkennung ein wichtiges Element des Binnenmarkts darstellt, das einer möglichen Annäherung der Rechtsvorschriften nicht entgegensteht;

32.

weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass der Binnenmarkt des 21. Jahrhunderts im Rahmen notwendiger und angemessener Regeln funktionieren muss; ist der Auffassung, dass in bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Finanzdienstleistungen für Privatkunden (einschließlich Zahlungsmittel) und beim Funktionieren des Steuerwesens, eine verstärkte Harmonisierung erforderlich sein dürfte; begrüßt das Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt (KOM(2007)0226) und fordert die Kommission trotz des lokalen Charakters dieser Finanzdienstleistungen auf, die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für einen Binnenmarkt, an dem sich Verbraucher und Dienstleister wahlweise beteiligen können, weiter voranzutreiben; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck immer eine umfangreiche Prüfung möglicher Initiativen durch die Verbraucher stattfinden sollte; ermutigt die Kommission, Fortschritte bei ihren Vorschlägen für eine konsolidierte gemeinsame Bemessungsgrundlage im Bereich der europäischen Unternehmenssteuer zu erzielen;

33.

betont, dass „bessere“ Rechtsetzung nicht zwangsläufig „weniger“ Rechtsetzung bedeutet; fordert die Kommission auf, neue Initiativen zur Verbesserung des Funktionierens und der Integration des Binnenmarkts sowie zur Konsolidierung und Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften zu prüfen;

34.

ist der Auffassung, dass die Konsultationsverfahren der Kommission transparenter und zielgerichteter werden müssen, um alle beteiligten Parteien, insbesondere die KMU, zu einer Beteiligung zu veranlassen;

35.

vertritt die Auffassung, dass die Förderung des Wettbewerbs durch eine Reform des Regelwerks die Impulse bietet, die Europa benötigt, um die Produktivität zu verbessern; bekräftigt, dass die Rechte des Parlaments im Rahmen der Reform des Regelwerks umfassend respektiert werden sollten;

36.

vertritt die Auffassung, dass die von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzungen konsistenter sein und alle Ansichten der betroffenen Parteien berücksichtigen müssen; begrüßt deshalb die Einsetzung des Ausschusses der Kommission für Folgenabschätzung und ersucht die Kommission, die Gutachten dieses Ausschusses zu veröffentlichen; fordert die Durchführung zusätzlicher Folgenabschätzungen durch das Europäische Parlament im Hinblick auf eine Unterstützung ihrer Vorschläge;

37.

fordert die Kommission auf, einen „Binnenmarkttest“ in den Prozess der besseren Rechtsetzung aufzunehmen, wie dies vom Parlament befürwortet wurde, um zu gewährleisten, dass die Gesetzgeber stets den Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die vier Freiheiten innerhalb des Binnenmarkts und anderen Aspekten, die sie beachten müssen, insbesondere der Nachhaltigkeit und der Beschäftigung, Rechnung tragen;

38.

erinnert daran, dass gleichfalls eine nachträgliche Beurteilung der Rechtsvorschriften vorgenommen werden sollte, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen so greifen, wie dies beabsichtigt worden war, und um alle unvorhergesehenen negativen Auswirkungen aufzuspüren;

39.

teilt die Auffassung der Kommission, dass Koregulierung und Selbstregulierung Instrumente sind, die legislative Maßnahmen in einigen Bereichen ergänzen können; betont auch die Wirksamkeit der verstärkten Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen, um zu einer Harmonisierung auf freiwilliger Basis zu gelangen;

40.

vertritt die Auffassung, dass die mangelnde Umsetzung eines der Haupthindernisse für die Verwirklichung des Binnenmarkts ist und dass die Mitgliedstaaten für die Verbesserung der Umsetzung und der Übernahme der neuen EU-Rechtsvorschriften zuständig sind; begrüßt die Verbesserung der nationalen Umsetzung und das neue Ziel des vorerwähnten Europäischen Rates von Brüssel zur allmählichen Verringerung des „angestrebten“ Umsetzungsdefizits auf 1%; appelliert an die Mitgliedstaaten, die Gefahr der nationalen Überregulierung („gold-plating“) zu vermeiden;

41.

betont, dass es wichtig ist, die administrative Zusammenarbeit zwischen den für den Binnenmarkt zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verstärken und zu verbessern;

Die internationale Dimension

42.

bedauert, dass einige Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz ihres nationalen Marktes ergreifen; betont, wie wichtig es ist, im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen; weist nachdrücklich darauf hin, dass ein ordnungsgemäß funktionierender Binnenmarkt angesichts der Globalisierung einen Wettbewerbsvorteil für Europa darstellt;

43.

fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der internen Politiken die vergleichbaren Politiken der großen Partner der Europäischen Union wie z.B. USA, Russland, China, Indien, Brasilien, Japan usw. systematisch zu beurteilen und zu berücksichtigen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu verbessern und Schranken für den Welthandel abzubauen;

44.

betont, dass Initiativen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nicht zu einer Schwächung europäischer Normen führen dürfen; erinnert daran, wie wichtig es ist, mit den externen Partnern einen konstruktiven und ausgewogenen Dialog aufzubauen, um die Ausarbeitung internationaler Normen zu beeinflussen;

45.

nimmt Kenntnis von der Initiative der Kommission, eine umfassende Überarbeitung der handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union einzuleiten; betont, dass effektive handelspolitische Schutzinstrumente für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in einer sich rasch wandelnden Weltwirtschaft überlebenswichtig sind; weist darauf hin, dass die Europäische Union die Führungsrolle beibehalten sollte, die sie in der Vergangenheit bei der Verbesserung und der Verstärkung der Disziplin auf der WTO-Ebene gespielt hat;

46.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union in einer globalen Wirtschaft nur dann Erfolg haben kann, wenn sie die Innovationskapazität ihrer Handelspartner erreicht oder sogar übertrifft; unterstreicht die Tatsache, dass die Europäische Union spezifische Maßnahmen benötigt, um den Binnenmarkt innovativer zu gestalten; fordert ferner die EU-Institutionen auf, die Europäische Union in Bezug auf künftige Tendenzen in der Weltwirtschaft so zu positionieren, dass die Effizienz der handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union und eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet sind; ist der Auffassung, dass der transatlantische Binnenmarkt ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen könnte;*

*

* *

47.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0070.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0201.

(3)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(4)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 2007, Anlage I.