16.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 134/14


Vorabentscheidungsersuchen des Wojewódzki Sąd Administracyjny w Kielcach (Polen), eingereicht am 29. Dezember 2017 — ECO-WIND Construction S.A. z siedzibą w Warszawie / Samorządowe Kolegium Odwoławcze w Kielcach

(Rechtssache C-727/17)

(2018/C 134/19)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Wojewódzki Sąd Administracyjny w Kielcach

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: ECO-WIND Construction S.A. z siedzibą w Warszawie

Beklagte: Samorządowe Kolegium Odwoławcze w Kielcach

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 1 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. 2015, L 241, S. 1) dahin auszulegen, dass es sich bei einer gesetzlichen Bestimmung, die die Standortvergabe für eine Windkraftanlage dadurch einschränkt, dass sie einen Mindestabstand zwischen ihrem Standort und einem Wohngebäude oder einem Gebäude mit gemischter Nutzung, die eine Wohnnutzung umfasst, vorsieht, der gleich oder größer sein muss als das Zehnfache der ab dem Bodenniveau bis zum höchsten Punkt des Bauwerks unter Einbeziehung der technischen Bauteile, insbesondere des Rotors mit den Rotorblättern, gemessenen Höhe der Windkraftanlage, um eine „technische Vorschrift“ handelt, deren Entwurf der Kommission gemäß Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie zu übermitteln ist?

2.

Ist Art. 15 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. 2006, L 376, S. 36) dahin auszulegen, dass es sich bei einer gesetzlichen Bestimmung, die die Standortvergabe für eine Windkraftanlage dadurch einschränkt, dass sie einen Mindestabstand zwischen ihrem Standort und einem Wohngebäude oder einem Gebäude mit gemischter Nutzung, die eine Wohnnutzung umfasst, vorsieht, der gleich oder größer sein muss als das Zehnfache der ab dem Bodenniveau bis zum höchsten Punkt des Bauwerks unter Einbeziehung der technischen Bauteile, insbesondere des Rotors mit den Rotorblättern, gemessenen Höhe der Windkraftanlage, um eine Vorschrift handelt, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit einer territorialen Beschränkung unterwirft, insbesondere in Form von Beschränkungen aufgrund bestimmter Mindestentfernungen zwischen Dienstleistungserbringern, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Art. 15 Abs. 7 dieser Richtlinie mitzuteilen haben?

3.

Sind Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 und Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. 2009, L 140, S. 16) dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Standortvergabe für Windkraftanlagen durch die Einführung eines Mindestabstands zwischen ihrem Standort und einem Wohngebäude oder einem Gebäude mit gemischter Nutzung, die eine Wohnnutzung umfasst, in der Weise einschränkt, dass der Mindestabstand gleich oder größer sein muss als das Zehnfache der ab dem Bodenniveau bis zum höchsten Punkt des Bauwerks unter Einbeziehung der technischen Bauteile, insbesondere des Rotors mit den Rotorblättern, gemessenen Höhe der Windkraftanlage?