23.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/18


Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal de Justiça (Portugal), eingereicht am 13. November 2014 — P/M

(Rechtssache C-507/14)

(2015/C 065/27)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal de Justiça

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: P

Rechtsmittelgegnerin: M

Vorlagefrage

Kann, wenn in einem Mitgliedstaat ein Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung eingeleitet wurde und ein anderes Verfahren wegen desselben Anspruchs existiert, das zu einem früheren Zeitpunkt in einem anderen Mitgliedstaat eingeleitet und auf Betreiben der betreffenden Klägerin zwischenzeitlich ausgesetzt worden war, ohne dass die betreffende Klage dem Beklagten zugestellt worden wäre oder dieser Kenntnis von dieser Klage gehabt hätte oder sich in irgendeiner Form an dem Verfahren beteiligt hätte, und das letztgenannte Verfahren zum Zeitpunkt der Einleitung des erstgenannten Verfahrens durch den fraglichen Beklagten noch ausgesetzt war, angesichts von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (1) des Rates vom 27. November 2003 und für die Zwecke der Anwendung von Art. 19 Abs. 2 dieser Verordnung davon ausgegangen werden, dass das Verfahren, in dem die Aussetzung erfolgte, zuerst eingeleitet wurde?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1).