1.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 431/11


Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší správní soud (Tschechische Republik), eingereicht am 25. August 2014 — PST CLC a.s./Generální ředitelství cel

(Rechtssache C-405/14)

(2014/C 431/17)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Nejvyšší správní soud

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Kassationsbeschwerdeführerin: PST CLC a.s.

Beklagter und Kassationsbeschwerdegegner: Generální ředitelství cel

Vorlagefrage

War die Verordnung (EG) Nr. 384/2004 (1) der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur während ihres Wirkungszeitraums vom 22. März 2004 bis zum 22. Dezember 2009 insofern gültig, als Nr. 2 ihres Anhangs betroffen ist, in dem bestimmt war, dass Waren, die aus einem Kühlkörper und einem Ventilator bestehen, in den KN-Code 8414 59 30 einzureihen sind, und war diese Verordnung daher im vorliegenden Fall anwendbar?


(1)  ABl. L 64, S. 21.