26.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 159/19


Klage, eingereicht am 27. März 2014 — Europäische Kommission/Republik Bulgarien

(Rechtssache C-145/14)

2014/C 159/25

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Petrova, E. Sanfrutos Cano)

Beklagte: Republik Bulgarien

Anträge

Die Europäische Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Republik Bulgarien gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (1) verstoßen hat, weil sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die im Land vorhandenen Deponien nur dann über den 16. Juli 2009 hinaus weiterbetrieben werden können, wenn sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen;

der Republik Bulgarien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

In den Antworten auf die mit Gründen versehene Stellungnahme (die letzten Antworten datieren vom 16. Juli 2013 und vom 10. Februar 2014) räumten die bulgarischen staatlichen Behörden ein, dass in der Republik Bulgarien bis dato über 100 Deponien in Betrieb seien, die nicht den Anforderungen nach Art. 14 der Richtlinie 1999/31/EG angepasst worden seien.

Daher erachtet es die Kommission für notwendig, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, damit dieser feststelle, dass die Republik Bulgarien gegen diese Vorschrift verstoßen habe.


(1)  ABl. L 182, S. 1.