31.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 161/8


Dienstag, 18. Mai 2010
Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms 2010 im Bereich Bildung und Ausbildung

P7_TA(2010)0164

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (2010/2013(INI))

2011/C 161 E/02

Das Europäische Parlament

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. November 2009 mit dem Titel „Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel“, (KOM(2009)0640),

unter Hinweis auf die acht Schlüsselkompetenzen, die in der Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 unter dem Titel „Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen – ein europäischer Referenzrahmen“ aufgeführt sind (1),

unter Hinweis auf das 10-Jahre-Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und die nachfolgenden gemeinsamen Zwischenberichte über die Fortschritte im Hinblick auf dessen Umsetzung,

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen (2),

unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe zu neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen mit dem Titel „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen: Sofortige Maßnahmen“,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2008 zur Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen – Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (5),

gestützt auf den im November 2009 angenommenen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich,

unter Hinweis auf den „Europäischen Konsens über die entwicklungspolitische Bildungspolitik“, einen im November 2007 von den EU-Organen, den Mitgliedstaaten, der Bürgergesellschaft und anderen Interessenvertretern erstellten strategischen Rahmen,

in Anbetracht der eingehenden Auswertung der nationalen Berichte und der im Hinblick auf die festgelegten Indikatoren und Benchmarks erzielten Leistungen (SEK(2009)1598 und SEK(2009)1616),

unter Hinweis auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0141/2010),

A.

in der Erwägung, dass eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit, für die Gleichheit und den Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Armut sowie für die aktive Bürgerschaft und den sozialen Zusammenhalt ein unbedingtes Erfordernis ist,

B.

in der Erwägung, dass es vorrangig darum geht, die Unterrichts- und Ausbildungsqualität für alle Schüler/Studenten zu verbessern, um vor allem mittels neuer und wirksamerer Maßnahmen zur Erweiterung des Bildungsangebots bessere Ergebnisse und höhere Qualifikationen zu erzielen,

C.

in der Erwägung, dass trotz einer gewissen Verbesserung der Leistungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union die Mehrzahl der für 2010 festgelegten Benchmarks nicht erreicht werden wird, dass insbesondere das Kompetenzniveau weiterhin nicht angemessen ist und dass ein Drittel der europäischen Bevölkerung sehr niedrige Bildungsabschlüsse besitzt,

D.

in der Erwägung, dass zehn Jahre nach der Bologna-Erklärung das Ziel der Vereinheitlichung des Hochschulwesens der Mitgliedstaaten nicht erreicht wurde,

E.

in der Erwägung, dass die Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung alle Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, gesundheitlichem, körperlichem, geistigem und psychischem Zustand sowie sprachlichem, ethnischem, nationalem, religiösem und sozioökonomischem Hintergrund in die Lage versetzen sollten, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, auf den neuesten Stand zu bringen und weiterzuentwickeln,

F.

in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung die Schlüsselelemente für eine erfolgreiche Durchführung der erneuerten Sozialagenda in Bezug auf Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität darstellen; in der Erwägung, dass ihre Umsetzung zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beiträgt und mehr EU-Bürger die Möglichkeit zur Verwirklichung ihres Potenzials erhalten,

G.

in der Erwägung, dass kontinuierliche Anstrengungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Frauen auf allen Ebenen den gleichen Zugang zu Bildung haben und Bildungsangebote nicht durch Geschlechterklischees vorgeprägt sind,

H.

in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung von Schlüsselkompetenzen weitere politische Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene erfordert,

I.

in der Erwägung, dass die zentrale Herausforderung bei der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa darin besteht, das Bildungswesen zu einem lernorientierten ganzheitlichen Bildungssystem zu reformieren, das junge Menschen als glückliche, aktive Weltbürger auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet,

J.

in der Erwägung, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategien für lebensbegleitendes Lernen nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für viele Mitgliedstaaten ist; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt stärker auf den gesamten Lebenszyklus als auf bestimmte Bereiche oder Gruppen gelegt werden sollte,

K.

in der Erwägung, dass die Nutzeffekte von Investitionen in Bildung erst langfristig zutage treten, und es wichtig ist, dass diese Investitionen auf der politischen Tagesordnung nicht zurückgestellt werden; in der Erwägung, dass EU-Leitlinien zur Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erforderlich sind und eine Sparpolitik auf diesem Gebiet nicht angeraten ist oder zumindest die entsprechenden Mittel nicht gekürzt, sondern aufgestockt werden sollten; in der Erwägung, dass die EU deshalb in Bezug auf die allgemeine und berufliche Bildung Haushaltsinstrumente einführen muss, die nicht an die jährliche Programmplanung gekoppelt sind,

L.

in der Erwägung, dass Investitionen in Bildung und Weiterbildung sowie die Verbesserung und Anpassung der Kenntnisse und Qualifikationen aller Bürger von entscheidender Bedeutung für die Beendigung der Krise und die Bewältigung der langfristigen Herausforderungen der globalen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, für Beschäftigung, Mobilisierung der Bürger und gesellschaftliche Integration sind,

M.

in der Erwägung, dass mehr als 80 % der Grundschullehrer und 97 % der Vorschullehrer in der Union Frauen sind, während die entsprechende Zahl in der Sekundarstufe lediglich 60 % sowie im Hochschulbereich und im Bereich Forschung unter 40 % beträgt,

N.

in der Erwägung, dass sich die Lehrerschaft aufgrund eines durch die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), finanzielle Einschränkungen infolge der Wirtschaftskrise, sich verändernde soziale und Familienstrukturen und das Entstehen multikultureller Gesellschaften immer komplexer und heterogener werdenden Bildungsumfelds immer größeren Herausforderungen stellen muss,

O.

in der Erwägung, dass die Umsetzung des Strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) von Bedeutung ist, damit diese entscheidenden Herausforderungen bewältigt werden können,

P.

in der Erwägung, dass IKT-Kompetenzen in der sich entwickelnden wissensbasierten Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt der EU weiter an Bedeutung gewinnen; in der Erwägung, dass diese Kompetenzen Chancen bieten für die Erholung der Wirtschaft, die Förderung des Unternehmertums und den verstärkten Zugang zu Beschäftigung,

Q.

in der Erwägung, dass die sportliche Betätigung eines der wirksamsten Mittel gegen schädliche Gewohnheiten wie Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum ist, da die Schüler und Studenten in der Hochschulausbildung in dieser Hinsicht eine der am stärksten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen sind; in der Erwägung, dass das Vorhandensein einer angemessenen Infrastruktur die Grundvoraussetzung für die sportliche Betätigung der Schüler und Studenten ist,

1.

begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission „Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel“;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass viele Bürger Europas trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren noch immer ungenügend qualifiziert sind; weist darauf hin, dass jeder siebte Jugendliche (18-24) die Schule vorzeitig verlässt (6 Millionen Schulabbrecher in der EU-27), jeder vierte 15-Jährige über nur schwache Lesefähigkeiten verfügt, dass etwa 77 Millionen Menschen (nahezu ein Drittel der europäischen Bevölkerung in der Altersgruppe 25-64 Jahre) keine bzw. nur niedrige formale Abschlüsse vorweisen können, während lediglich ein Viertel höher qualifiziert ist, und dass es vielen europäischen Bürgern an IKT-Fähigkeiten mangelt; betont, dass das Kompetenzniveau EU-weit nach wie vor sehr niedrig ist, und sieht mit Sorge die wachsende Anzahl von Jugendlichen, die im Alter von 15 Jahren nicht richtig lesen können (21,3 % im Jahr 2000 und 24,1 % im Jahr 2006);

3.

fordert die Kommission auf, die Debatte über „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ fortzuführen; weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2020 für zusätzliche 16 Millionen Arbeitsplätze hohe Qualifikationen und für weitere vier Millionen Arbeitsplätze mittlere Abschlüsse erforderlich sein werden, während es 12 Millionen weniger Arbeitsplätze geben wird, für die eine niedrige Qualifikation ausreicht; weist darauf hin, dass bis 2015 für eine große Mehrheit von Arbeitsplätzen in allen Branchen IKT-Fähigkeiten erforderlich sind; ruft dazu auf, in diese Debatte alle betroffenen Gruppen einzubeziehen: Lehrer, Studierende, einschlägige Berufsorganisationen, NRO und Gewerkschaften, Akteure der Bürgergesellschaft und insbesondere die Eltern- und Studentenvertretungen sowie Vertreter der Wirtschaft;

4.

hält es für sehr wichtig, Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichts- und Ausbildungsqualität für alle Schüler/Studenten umzusetzen; betont, dass die verfügbaren Bildungsangebote erweitert werden müssen, so dass sie umfassender und weitreichender sind als die unmittelbaren beruflichen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt, damit die Bildungssysteme in Europa den Herausforderungen der globalen Wettbewerbsfähigkeit gewachsen sind;

5.

hält das Erlernen von Sprachen für wichtig, um jungen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihre Mobilität und die Chancengleichheit zu fördern;

6.

fordert die Mitgliedstaaten auf, weiter an der Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens zu arbeiten;

7.

fordert nachdrücklich, die Aufmerksamkeit nicht nur auf die neuen, so genannten „grünen Arbeitsplätze“, sondern auch auf die „weißen Tätigkeiten“ zu richten; stellt fest, dass sich bis zum Jahr 2030 der Anteil der über 65-Jährigen gegenüber der Altersgruppe 15-64 Jahre von 26 % (2008) auf 38 % (2030) erhöht haben wird; stellt fest, dass deshalb zunehmend gemeinsame Strategien für ein aktives Altern, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Lese-/Schreibkenntnisse und zur Erhaltung und Aktualisierung der IKT-Kenntnisse, erforderlich sind, um der digitalen Kluft, die immer mehr zur sozialen Ausgrenzung älterer Menschen führt, entgegenzutreten;

8.

nimmt zur Kenntnis, dass laut Mitteilung der Kommission „EU 2020“ die Beschäftigungsquote von Frauen „besonders niedrig“ ist (nur 63 % der Frauen sind erwerbstätig, verglichen mit 76 % der Männer) und zwecks Anhebung der Erwerbsquote eine „Politik zur Förderung der Gleichheit zwischen den Geschlechtern“ benötigt wird; stellt fest, dass daher die allgemeine und berufliche Bildung so ausgerichtet werden muss, dass dieses geschlechterspezifische Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt beseitigt wird, um gleichzeitig einen Beitrag zur Erzielung von nachhaltigem Wachstum und sozialem Zusammenhalt zu leisten; betont die Wichtigkeit einer geschlechterunabhängigen Bildung schon im jüngsten Alter;

9.

ruft dazu auf, besondere Aufmerksamkeit dem Erfordernis zu widmen, Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Alter die Einbeziehung in die allgemeine und berufliche Bildung zu erleichtern und dabei das Hauptaugenmerk auf die wirkliche Integration von Kindern mit Behinderungen in die schulischen Einrichtungen zu richten, und zwar von den ersten Lebensjahren an; unterstreicht die Notwendigkeit angemessener Investitionen und einer langfristigen Strategie zur Beseitigung diesbezüglicher Barrieren;

10.

vertritt die Auffassung, dass jegliche Bildung den Erwerb demokratischer Kompetenzen fördern sollte, indem Studentenräte unterstützt und den Studierenden Möglichkeiten zur Übernahme von Mitverantwortung im Bildungsbereich eingeräumt werden, wie es in der Studentencharta vorgesehen ist; fordert in diesem Zusammenhang auch eine tiefgreifende Debatte in der europäischen Gesellschaft über die Funktion und Rolle von Bildung und sieht in der europäischen Bürger-Agora einen möglichen Ort für diese Debatte;

11.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Arbeitgeber auf, in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung die Qualifizierung von Angehörigen benachteiligter Gruppen zu fördern;

12.

anerkennt, dass die Globalisierung zu tiefgreifenden gesellschaftlichen Änderungen in Europa geführt hat, und empfiehlt die Verankerung globaler und entwicklungspolitischer Bildungsarbeit in der gesamten Bildung, um die Menschen in die Lage zu versetzen, sich den Bedrohungen und Chancen einer sich wandelnden Welt zu stellen;

13.

erachtet es als wesentlich, auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung Computer- und Medienkompetenz sowie Kompetenzen in neuen Technologien zu vermitteln und alle zu einer gleichermaßen virtuosen und selbstkritischen Nutzung moderner Kommunikationsformen und Medieninhalte anzuleiten; unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die IKT-Kompetenzen aller europäischen Bürger zu verbessern; weist darauf hin, dass die allgemeine und berufliche Bildung im Bereich der IKT auf nationaler wie auf EU-Ebene unerlässlich ist, da die IKT-Kompetenzen im sich entwickelnden Arbeitsmarkt weiter an Bedeutung gewinnen;

14.

unterstreicht die Bedeutung einer ausreichenden und hochwertigen Unterstützung für die Kompetenzentwicklung der Lehrerschaft und für die Einführung neuer Formen der Lernorganisation in einem attraktiven schulischen Umfeld;

15.

betont die Bedeutung von Kunst und Sport in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Notwendigkeit, diesen Bereichen nicht nur über die gesamte Vorschul-, Primar- und Sekundarbildung hinweg, sondern lebenslang besondere Aufmerksamkeit zu widmen; ist der Auffassung, dass neben der Entwicklung von beruflichen und technischen Fähigkeiten kulturelle Bildung und Sozialerziehung ein integraler Bestandteil der allgemeinen und beruflichen Bildungspolitik sind, da sie die außerschulischen Kompetenzen stärken, wodurch die persönliche Entfaltung und der Erwerb von Grundkenntnissen gefördert werden;

16.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Mittel für Investitionen der Bildungseinrichtungen in den Sport bereitzustellen und die Zusammenarbeit des öffentlichen und des privaten Sektors in diesem Bereich zu stärken;

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichend in die Bildung zu investieren, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Gruppen zu garantieren;

18.

betont, dass es wichtig ist, den Geschichts- und Sprachunterricht als Instrument zur Verwirklichung der europäischen sozialen und kulturellen Integration zu nutzen;

Vorschulbildung

19.

macht darauf aufmerksam, wie wichtig eine hochwertige Erziehung von frühester Kindheit an für den frühzeitigen Erwerb von Schlüsselkompetenzen, unter anderem in der eigenen Muttersprache als auch in der Sprache des Aufenthaltslandes sowie insbesondere für die Förderung von Kindern aus einem benachteiligten Umfeld und mit speziellen (Lern-)Bedürfnissen ist, damit die Kinder später nicht mit Armut und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind;

20.

unterstreicht die Bedeutung der Entwicklung einer Lesekultur sowie des Zugangs zu Lesestoffen bereits vom Vorschulalter an;

21.

macht darauf aufmerksam, wie wichtig eine Unterrichtung in der Muttersprache insbesondere im Falle traditioneller Minderheiten ist;

22.

unterstreicht die Bedeutung der Mehrsprachigkeit für die Mobilität; fordert die Mitgliedstaaten aus diesem Grund auf, bereits im frühen Kindesalter das Erlernen einer zweiten Sprache einzuführen;

23.

unterstreicht, wie wichtig es ist, pädagogische Unterstützungsmaßnahmen für Kinder aus Einwanderungsfamilien vorzusehen, um ihnen das Hineinwachsen in die Bildungs- und Soziallandschaft des Aufenthaltslandes zu erleichtern;

24.

betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Förderung der Kreativität von Kindern vom frühen Lebensalter an zu begünstigen und zu unterstützen, um auf diese Weise besser den Weg zu einer Kultur der Innovation in Europa zu ebnen;

25.

verweist darauf, dass die Barcelona-Ziele darauf ausgerichtet waren, bis zum Jahr 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter sowie für mindestens 33 % aller Kinder unter drei Jahren Betreuungseinrichtungen zu schaffen und diese für einen größtmöglichen Bevölkerungskreis erschwinglich zu gestalten;

Primar- und Sekundarbildung

26.

betont das Erfordernis, in der Primar- und Sekundarschule den Spracherwerb weiterzuentwickeln und zu verfestigen, und die Notwendigkeit, traditionellen Minderheiten Unterricht in der Muttersprache zu erteilen;

27.

befürwortet eine Pädagogik, die eine regelmäßigere Anhörung und eine größere Beteiligung der Schüler an der Gestaltung des Bildungsprozesses, eine aktive Beteiligung der Schülereltern an der Bildungsgemeinschaft und die Entwicklung von Vertrauensbeziehungen zwischen Schüler- und Lehrerschaft gestattet und so den Initiativgeist und den Erwerb von Sozial- und Bürgerkompetenzen im Sinne einer aktiven Bürgerschaft fördert;

28.

betont die Bedeutung der Integration der neuen Technologien in die Lehrprogramme als wichtige Unterrichtsmittel in einem modernen Bildungssystem; unterstützt das Konzept, Kindern bereits in einem frühen Alter unter fachkundiger Anleitung Fähigkeiten für einen verantwortungsbewussten und selbstkritischen Umgang mit Medieninhalten und insbesondere mit dem Internet zu vermitteln, und erachtet es für wesentlich, die Kinder für Fragen der Wahrung der Privatsphäre, des Schutzes personenbezogener Daten und der Beachtung des Urheberrechts zu sensibilisieren;

29.

sieht die bei der Anpassung der Schulcurricula an die Schlüsselkompetenzen erreichten Fortschritte als positiv an, wobei es jedoch entscheidend darauf ankommt, auch mittels Anerkennung und Zertifizierung von im Rahmen des nichtformalen und informellen Lernens erworbenen Kenntnissen weitere Anstrengungen zur Förderung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen für all diejenigen zu unternehmen, bei denen die Gefahr schwacher Lernleistungen und sozialer Ausgrenzung besteht;

30.

fordert, körperliche und sportliche Aktivitäten an den Schulen sowie die Veranstaltung von und die Teilnahme an Schulmeisterschaften zu fördern, um so die Gesundheit zu verbessern, Integration zu fördern und die Entwicklung von Werten zu unterstützen, die zu vorbildlichen Verhaltensweisen beitragen;

31.

unterstützt die Bildung und Weiterbildung von Kindern aus Einwandererfamilien und unterstreicht die Bedeutung der Bildung für eine erfolgreiche Integration von Einwanderern in die europäischen Gesellschaften;

32.

fordert dazu auf, eine umfassende Strategie zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die von der Anpassung der Schulcurricula bis zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung der Lehrer reicht, um so eine gut ausgebildete Bildungsgemeinschaft zu schaffen; fordert, Anreize für Lehrer zu schaffen, damit sie ihre Lehrtätigkeit verbessern und sich um ihre berufliche Entwicklung kümmern können;

33.

fordert die Mitgliedsstaaten auf, neue Wege und Materialien für junge Menschen mit einer der häufigsten Lernstörungen - der Legasthenie - in die allgemeinbildenden Schulen einzuführen, um damit diesen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, trotz ihrer Lernschwäche einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen;

34.

betont, wie wichtig integrative Bildung ist, um soziale Benachteiligungen und Diskriminierungen zu vermeiden und damit zur europäischen sozialen Solidarität beizutragen;

Hochschulbildung

35.

fordert zu stärkerer Mobilität zwischen Hochschulen, Wirtschaft und beruflicher Aus- und Weiterbildung (d. h. von Studenten, Lehrern, Beschäftigten, Ausbildern) auf, um studentenorientiertes Lernen und den Erwerb von Kompetenzen wie unternehmerisches Denken, interkulturelle Verständigung, kritisches Denken und Kreativität, die auf dem Arbeitsmarkt immer stärker gefragt sind, zu unterstützen; stellt fest, dass in der EU bestehende Hindernisse auf diesem Weg unverzüglich ausgeräumt werden sollten, wobei ein Hauptaugenmerk auf den Hemmnissen im Bereich der Finanzen und der Anerkennung liegen sollte, damit die Qualität der Mobilitätserfahrungen für alle Studenten verbessert wird; unterstützt die Qualitätssicherung an Hochschuleinrichtungen als ein Mittel zur Verbesserung der Mobilität für akademische und Forschungszwecke sowie als Voraussetzung für berufliche Chancengleichheit der EU-Bürger;

36.

unterstreicht, wie wichtig es ist, die jungen Menschen mit einer soliden Basis grundlegender Kompetenzen auszustatten, um ihre lebenslange Mobilität zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, sich den Entwicklungen des Arbeitsmarktes und neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen zu stellen;

37.

fordert die Förderung von Forschungsprogrammen, um das „Wissensdreieck“ zu stärken, das einen wesentlichen Faktor für Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union darstellt;

38.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Agenda der Hochschulbildung zu modernisieren und insbesondere die Studienpläne an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen;

39.

fordert die Hochschuleinrichtungen zur Modernisierung der Studienprogramme und ganz allgemein zu einer Beschleunigung des Bologna-Prozesses auf;

40.

ist der Ansicht, dass Einrichtungen der Hochschulbildung sich allen Lernenden, insbesondere denen, die nicht den klassischen Gruppen zuzurechnen sind, die besondere Bedürfnisse haben und benachteiligten Gruppen angehören, stärker öffnen und sich besser auf diese einstellen sollten, wozu sich insbesondere gut ausgestattete Stipendiensysteme eignen, durch die junge Menschen aus sozial schwachen Familien ermutigt werden können, ein Studium aufzunehmen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen ergreifen sollten, um das Grundrecht auf Bildung für alle, auch der jungen Menschen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten zu gewährleisten, und die Einführung eines komplexen Richtwerts für Parität in der Hochschulbildung als Teil des strategischen Rahmens für die allgemeine und berufliche Bildung sondiert werden sollte;

41.

erinnert in diesem Kontext an die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2007 (6) zu den Indikatoren, die für die Folgemaßnahmen zur Pekinger Aktionsplattform auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung von Frauen insbesondere im Bereich Hochschule und Forschung entwickelt wurden; bedauert jedoch, dass diese Indikatoren bei der Beobachtung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ nicht vollständig berücksichtigt wurden; ermutigt diesbezüglich zur Nutzung dieser Indikatoren als ein Instrument für die Überwachung des Fortschritts auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter in der allgemeinen und beruflichen Bildung;

42.

weist darauf hin, dass zwar hinsichtlich des Zugangs der Frauen zur Hochschulbildung Fortschritte erzielt wurden, Frauen jedoch in den Fächern Mathematik, Wissenschaft und Technik nach wie vor unterrepräsentiert sind (nur 32 % der Absolventen sind Frauen, 68 % Männer); weist darauf hin, dass der Abbau des geschlechterspezifischen Ungleichgewichts in diesen Bereichen dazu beitragen könnte, den in der EU bestehenden Fachkräftemangel in diesen Sektoren abzubauen;

43.

betrachtet die informelle Bildung als ergänzenden Bildungsbereich zur formalen Bildung und empfiehlt, sie im bildungspolitischen Entscheidungsrahmen „ET 2020“ auch entsprechend zu behandeln;

44.

fordert zu stärkeren, effektiveren und vielfältigeren Anstrengungen im Hochschulbereich auf;

45.

ruft die Mitgliedstaaten auf, Hochschuleinrichtungen, Universitäten, Forschungszentren und Wirtschaft zu ermutigen, Partnerschaften (auf internationaler, einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene) einzugehen, und die Wirtschaft zu Investitionen in die Hochschulbildung zu ermutigen;

46.

ruft die Mitgliedstaaten auf, als wichtiges Instrument für die wirtschaftliche und soziale Erholung nach dem jüngsten Abschwung die notwendigen Mittel für den Hochschulsektor bereitzustellen, um diesen für die globalen Herausforderungen zu rüsten;

47.

ruft die Mitgliedstaaten auf, die Unterrichtung von Minderheiten in deren Muttersprache mit legislativen, administrativen und finanziellen Mitteln zu unterstützen;

Berufliche Aus- und Weiterbildung

48.

stellt nachdrücklich fest, dass eine hohe Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung von grundlegender Bedeutung für die Versorgung des Arbeitsmarkts mit neuen Fachkräften und wesentliches Element der Aktion „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ ist, wobei die Aufmerksamkeit insbesondere darauf liegt, berufsbezogene Lernmöglichkeiten – auch für Hochschulabsolventen auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Universitäten und Unternehmen – und die Lehrlingsausbildung weiter auszubauen; hält es außerdem für wichtig, nach Art des im Hochschulbereich bestehenden Erasmus-Programms auch im Bereich der beruflichen Bildung Auslandsaufenthalte und -praktika in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu fördern; fordert, der Unterstützung und dem Ansehen der beruflichen Bildung mehr Bedeutung beizumessen;

49.

betont die Notwendigkeit, die Berufsbildungsprogramme unter Berücksichtigung der Schlüsselkompetenzen weiter zu modernisieren, um einerseits ihre Qualität zu verbessern und sie für junge Menschen attraktiver zu machen und sie andererseits den sich entwickelnden Erfordernissen des Arbeitsmarktes anzupassen; ist der Ansicht, dass im Rahmen der Programme zur beruflichen Bildung die bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen entwickeln werden sollten;

50.

betont die Notwendigkeit, ausgehend von den bestehenden bewährten Verfahren ein Modell zur Anerkennung von Leistungspunkten für bürgerschaftsbezogene Kompetenzen von Jugendlichen anzunehmen, die an freiwilligen und gemeinnützigen Maßnahmen teilnehmen, die von nicht gewinnorientierten Organisationen oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden;

51.

fordert dazu auf, den Übergang von der mittleren Berufsaus- und -weiterbildung zur Hochschulbildung, die zu einer höheren Qualifikation führt, in breiterem Umfang zu ermöglichen;

52.

betont die Komponente „lebenslanges Lernen“ der Empfehlungen zu den Schlüsselkompetenzen und verweist mit Nachdruck darauf, dass zu deren voller Umsetzung weitere Fortschritte auf den Gebieten der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung vonnöten sind, auch mittels der gesetzlichen Anerkennung des Rechts für alle auf lebenslanges Lernen;

53.

unterstreicht die Bedeutung des Austauschs von Informationen sowie bewährten und erfolgreichen Methoden zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung;

Lebensbegleitendes Lernen

54.

fordert rasches Handeln, um der zunehmenden Zahl von Menschen mit Leseschwäche zu begegnen, und in diesem Zusammenhang insbesondere die Unterstützung lokaler Behörden, da diese über den besten Zugang zu den Bürgern verfügen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihr Augenmerk auf die noch immer zu hohe Zahl von Analphabeten zu richten und dieses Problem – auch bei Erwachsenen – entschlossen zu bekämpfen;

55.

ist äußerst besorgt angesichts der steigenden Zahl arbeitsloser junger Menschen, insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Arbeitsmärkte möglichst flexibel sind, damit junge Menschen leicht Arbeit finden und ihren Arbeitsplatz wechseln können;

56.

betont die Notwendigkeit, die Akteure im Bildungsbereich stärker in die Entwicklung übergreifender nationaler Qualifikationsrahmen einzubeziehen und die Vorbildung, einschließlich jener, die im Rahmen des nicht formalen oder informellen Lernens erworben wurde, stärker anzuerkennen;

57.

stellt fest, dass die Ziele in Bezug auf vier der im Jahre 2003 angenommenen fünf Benchmarks nicht erreicht werden; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die regionalen und kommunalen Behörden und sonstigen Akteure auf, die Ursachen für diese Situation zu ergründen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen;

58.

betont, wie wichtig ein fortlaufender strukturierter Dialog und Konsultationen zwischen den kurz vor dem Abschluss stehenden Abgängern der allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Wirtschaft sind;

59.

unterstützt die Zielsetzung, die Einbeziehung Erwachsener in das lebenslange Lernen bis zum Jahr 2020 von 12,5 % auf 15 % zu erhöhen, und ruft dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen; fordert die Universitäten in diesem Zusammenhang auf, einen breiteren Zugang zum Studium zu ermöglichen, den Kreis der Studenten zu diversifizieren und zu erweitern und die Studienprogramme so umzugestalten, dass sie für Erwachsene, die erneut ein Studium aufnehmen wollen, attraktiv sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, noch effektivere Initiativen zur Förderung und Verbreitung des lebenslangen Lernens wie der „Schule der zweiten Chance“ und der „Schule für Eltern“ zu ergreifen; ruft dazu auf, bei der Umsetzung der Strategien für lebenslanges Lernen die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen und zu fördern; weist auf die große Bedeutung der Universitäten des Dritten Lebensalters im Prozess des lebenslangen Lernens hin;

60.

stellt fest, dass zu den Haupthindernissen für Erwachsene, die an der allgemeinen und beruflichen Bildung teilhaben möchten, der Mangel an Unterstützungseinrichtungen für deren Familien zählt; fordert die Mitgliedstaaten deshalb dazu auf, unterstützende Maßnahmen ins Leben zu rufen, damit sämtliche Studenten und Arbeitnehmer mit familiären Verpflichtungen (z. B. Betreuung von Kindern und sonstigen pflegebedürftigen Personen) Gelegenheit erhalten, ihre Fertigkeiten und Kompetenzen auf der Grundlage bewährter Verfahren, die diesbezüglich bei der Programmplanung des Europäischen Sozialfonds mit den Dienstleistungsgutscheinen und hinsichtlich der Vereinbarkeit erprobt wurden, zu aktualisieren bzw. weiterzuentwickeln; vertritt die Auffassung, dass insbesondere die Möglichkeiten des E-Learnings erschlossen werden sollten, da diese eine größere Flexibilität bei der Kombinierung von Bildung, Arbeit und Betreuung gestatten;

61.

ermutigt das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen, Schritte zu unternehmen, um die Sammlung und Analyse vergleichbarer Daten über die Gleichstellung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern, und sicherzustellen, dass Statistiken über die entsprechenden Indikatoren der Pekinger Aktionsplattform leicht zugänglich gemacht und regelmäßig aktualisiert werden;

62.

empfiehlt den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, besser über ihre Programme der Erwachsenenbildung zu informieren und die Verwaltungsabläufe für den Zugang zu diesen Programmen zu vereinfachen;

63.

fordert die Kommission auf, die interessierten Kreise mit ihrem erheblichen Sachverstand einzubinden und deren aktive Rolle bei der Umsetzung des Strategierahmens „ET 2020“ anzuerkennen;

64.

fordert die Kommission auf, informelle Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schüler in die künftige Mobilitäts-Benchmark für ET2020 mit aufzunehmen und die Benchmark für die Mobilität von Studenten aus dem Bologna-Prozess zu übernehmen;

*

* *

65.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(2)  ABl. C 290 vom 4.12.2007, S. 1.

(3)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(4)  ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 46.

(5)  ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 33.

(6)  Ratsdokument 9152/2007.