18.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/88


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Situation der Zivilgesellschaft im Westbalkanraum“

(2006/C 195/23)

Mit Schreiben vom 14. Juni 2005 ersuchte Frau Margot WALLSTRÖM, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um eine Sondierungsstellungnahme „Situation der Zivilgesellschaft im Westbalkanraum“.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 27. März 2006 an. Berichterstatter war Herr DIMITRIADIS.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 427. Plenartagung am 17./18. Mai 2006 (Sitzung vom 17. Mai) mit 95 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

Diese Stellungnahme wurde im Einklang mit Artikel 9 des Protokolls über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und auf Ersuchen der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Frau Margot WALLSTRÖM, um Stellungnahme zur Lage der Zivilgesellschaft in den westlichen Balkanländern erarbeitet und soll der Kommission als Orientierungshilfe bei ihren strategischen Überlegungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) dienen.

Mit dieser Stellungnahme wird bezweckt,

die Kommission und den Rat bestmöglich bei der Ausarbeitung und Durchführung von politischen Maßnahmen dabei behilflich zu sein, die auf einem soliden Fundament beruhen und realistische und messbare Zielen verfolgen;

der europäischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, diese politischen Maßnahmen besser zu verstehen, so dass sie die positiven Elemente der EU erkennt und die entsprechenden Maßnahmen bewusst unterstützt;

die Bewertung und somit auch die Verbesserung oder Überprüfung der angewandten Politiken und Maßnahmen zu erleichtern, falls dies nötig ist, sofern ihre Ziele eindeutig und unanfechtbar sind, vor allem in Bezug auf ihre unmittelbaren Adressaten;

das Image der EU und ihr Gewicht auf internationaler Bühne, vor allem jedoch im schwer geprüften Westbalkanraum, zu verbessern und aufzuzeigen, dass sie ein offenes Ohr für die Nöte und Grundbedürfnisse der Völker der Region hat und ihnen die Kenntnisse vermittelt, die ihrer gedeihlichen Entwicklung zugute kommen;

die Rolle zu verdeutlichen, die der EWSA in der Region als Brücke zwischen den europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft und den entsprechenden Organisationen vor Ort spielen kann.

1.   Zusammenfassung

1.1   Bemerkungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Die EU hat bei der Jugoslawien-Krise auf internationaler und lokaler Ebene einen Großteil ihrer Glaubwürdigkeit eingebüßt und erscheint im Westbalkanraum infolgedessen als ein politisch machtloser internationaler Faktor, der über die tatsächliche Situation im Westbalkanraum noch immer nicht im Bilde ist und seine verschiedenen Akteure nicht zu koordinieren vermag.

In bestimmten Regionen des Westbalkanraums, insbesondere im Kosovo, hat sich kein Gefühl der Sicherheit eingestellt, und die ethnischen Unterschiede können im Westbalkanraum jeden Moment heftige Feindseligkeiten auslösen.

Die Union Serbiens und Montenegros hat die Erwartungen im Hinblick auf die Schaffung eines demokratischen Staatenbundes nicht erfüllt.

Bosnien-Herzegowina und Kosovo sind politische Gebilde (Konstrukte), die von den internationalen Organisationen aufoktroyiert wurden, und es gibt keinerlei Gewähr, dass sie auf Dauer Bestand haben werden.

Die Kopenhagener Kriterien gelten als grundlegend und nicht verhandelbar.

Der geeignetste Weg zur Entwicklung einer entsprechenden integrierten europäischen Strategie führt über die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen, die zaghaft angefangen haben, ihre Rolle wahrzunehmen.

Die Länder des Westbalkanraums benötigen sowohl in Bezug auf das Know-how als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ständige, unmittelbare und ernstgemeinte Hilfe (Unterstützung der direkten und indirekten Auslandsinvestitionen).

Es besteht die Notwendigkeit der Stärkung eines vielgestaltigen und mehrseitigen Dialogs und der Schaffung eines demokratischen Rechtsrahmens für das Funktionieren der organisierten Zivilgesellschaft.

Die Bekämpfung der Korruption und die Profilierung der Judikative als Stütze der Gesellschaft haben unmittelbare Priorität.

Die Organisationen der Zivilgesellschaft müssen finanziert werden.

Der EWSA hält es für erforderlich, zu gegebener Zeit Gemischte Beratende Ausschüsse mit allen Staaten des Westbalkanraums einzusetzen.

1.2   Die Rolle und Kompetenzen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Der EWSA ist der Auffassung, dass er aufgrund seiner beachtlichen Humanressourcen und seinen enormen Fundus an Erfahrungen, die er im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU mit den Gemischten Beratenden Ausschüssen erworben hat, besonders geeignet ist, bei der Entwicklung der genannten Maßnahmen eine aktivere Rolle zu spielen; diese Tatsache wird durch seine wichtige Initiative bekräftigt, 2006 ein Forum mit den Organisationen der Zivilgesellschaft des Westbalkanraums auszurichten.

Der EWSA ist gerne bereit, auf Wunsch seine Dienste zur Verfügung zu stellen, um die Organisationen der Zivilgesellschaft mit den entsprechenden europäischen Organisationen in Kontakt zu bringen.

Die Kommission könnte an den EWSA herantreten bezüglich der Ausrichtung lokaler Informationstreffen mit der Zivilgesellschaft zu Themen von besonderem Interesse und somit könnte der EWSA als Brücke für die Kommunikation zwischen der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen wie dem IWF, der Weltbank, der EIB usw. fungieren.

Der EWSA sollte in Zusammenarbeit mit der EU systematische Untersuchungen/Analysen zur sozialen Situation im Westbalkanraum und zum Fortschritt der Zivilgesellschaft planen, veranlassen und unterstützen.

1.3   Empfehlungen und Vorschläge des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

A)

An die Adresse der regionalen politischen Kräfte der Länder des Westbalkanraums:

Der EWSA empfiehlt den Ländern des Westbalkanraums, ihre Annäherung an den Acquis communautaire stärker zu forcieren, und hält die entsprechenden Regierungen dazu an, ihre Demokratisierungsbemühungen zu beschleunigen.

Der EWSA appelliert an alle Beteiligten, vor allem den ethnischen und religiösen Minderheiten Achtung entgegenzubringen.

B)

An die Adresse der politischen Organe der EU:

Der EWSA fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um einen Abschluss der Verfahren im Zusammenhang mit den Stabilisierungs- und Assoziierungsübereinkommen auch mit den übrigen Staaten der Region zu intensivieren sowie entschlosseneren politischen Willen und eine bessere Koordination zur Förderung aller Themen der Thessaloniki-Agenda an den Tag zu legen.

Der EWSA erachtet die Bildung als den wichtigsten Bereich, in dem die EU die Gemeinwesen des Westbalkanraums und ihre Entwicklung unterstützen muss.

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die endgültige Regelung der Frage der staatlichen Existenz des Kosovos für die Sicherheit, den Frieden und die Stabilität in der Region von entscheidender Bedeutung ist.

Der EWSA ist außerdem der Meinung, dass die EU eine Bewertung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen hinsichtlich ihrer Satzung und ihrer Ziele vornehmen muss.

C)

An die Adresse der an den Westbalkanraum angrenzenden EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft:

Der EWSA empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft in den Ländern des Westbalkanraums zu ergreifen.

2.   Hintergrund: die organisierte Zivilgesellschaft im Westbalkanraum

2.1

Bei der Untersuchung der Zivilgesellschaft (1) in der Region konzentriert sich die Stellungnahme auf die folgenden Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM) sowie Serbien und Montenegro (SuM) einschließlich Kosovo unter UNSCR 1244.

2.2

Auf dem Europäischen Rat von Thessaloniki (Juni 2003) bekräftigte die EU ihr Bekenntnis zur Einbindung der westlichen Balkanstaaten (2) in die Union, sofern die Bedingungen dies zulassen. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) wurde um neue Instrumente zur Unterstützung des Reformprozesses bereichert. Es wurden die kurz- und mittelfristigen Prioritäten festgelegt und 2004 die ersten Europäischen Partnerschaften genehmigt.

2.3

In der Region herrschen jedoch weiterhin politisch instabile Verhältnisse. Diese Instabilität zeigt sich in den noch ungeklärten endgültigen Status des Kosovo, den noch im Fluss befindlichen Beziehungen zwischen Serbien und Montenegro und der schleppende Fortschritt in Bosnien und Herzegowina, der jeden Moment zum Erliegen kommen kann.

2.4

Nach den Besuchen in Kroatien, Bosnien und Herzegowina (21./22. März 2005), in Serbien und Montenegro (26. Mai 2005), in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie in Albanien berichtete die Kontaktgruppe des EWSA über eine positive Reaktion auf das unter Leitung des EWSA organisierte Forum der Zivilgesellschaft, verwies aber auch auf die Problematik der Erreichung eines konstruktiven sozialen Dialogs und eines Dialogs der Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf das Fehlen einer wirklich repräsentativen Mitwirkung der Sozialpartner, aber auch das Nichtvorhandensein entsprechender Legitimitäts- und Authentizitätsnachweise (3) bestimmter Organisationen, die als Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft auftreten, zurückzuführen ist. Das Zusammenwirken von Regierungen und Zivilgesellschaft hat sich zwar schrittweise verbessert, jedoch noch nicht das Funktionsniveau erreicht, das erforderlich ist, um greifbare Ergebnisse und Synergien herbeizuführen.

2.5

Aufgrund der Schwäche der demokratischen Institutionen, des politischen Umfelds und der Sicherheitslage in den Ländern der Region war bislang kein strukturierter sozialer Dialog mit unabhängigen und repräsentativen Sozialpartnern möglich; dieser muss von der internen Problemstellung der Gesellschaft vor Ort ausgehen und in der Folge von der EU mit ihrem reichen Erfahrungsschatz und Fachwissen unterstützt werden.

2.6

Die vorliegende Stellungnahme geht aus von den Vereinbarungen des Gipfeltreffens von Zagreb (November 2000), der Thessaloniki-Agenda (Juni 2003) und allen anderen Initiativen der EU-Organe zugunsten der Region, die vornehmlich auf wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen ausgerichtet sind.

2.7

Die heutige Situation der genannten Organisationen der Zivilgesellschaft unterscheidet sich nur unwesentlich von der in der früheren Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der neuen europäischen Strategie für den westlichen Balkan“ (4) beschriebenen Sachlage und lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

Kontinuierliche und ernsthafte Bemühungen der Gewerkschaftsorganisationen um Wahrnehmung ihrer neuen Rolle in einer freien Wirtschaft und Gesellschaft, in der der private Sektor die Rolle eines modernen Entwicklungsfaktors spielt;

Bemühungen um ein Herauslösen der Arbeitgeberorganisationen aus der staatlichen Umklammerung, die früher aus der Eigenschaft des Staates als Eigentümer herrührte, heute unter den neuen Gegebenheiten jedoch aus der besonderen Rolle entstand, die der Staat nach dem Zusammenbruch der früheren Regime bei der Gründung neuer Unternehmen und der Schaffung neuer Unternehmer, die von den internationalen Geldgebern großzügig finanziert wurden, gespielt hat;

vielgestaltige, in einigen Fällen jedoch ineffiziente Bemühungen, für die eine stärkere Koordinierung der Zusammenarbeit erforderlich ist.

2.8

Die allgemeine soziale Lage in der Region ist nach wie vor problematisch. Trotz der erzielten Fortschritte sind die sozialen und politischen Institutionen und Strukturen immer noch nicht gefestigt. Der Krieg hat tiefste Gräben gerissen, die bis heute nicht überbrückt werden konnten. Deswegen haben die diesbezüglichen Anstrengungen seitens der internationalen und europäischen Organisationen auch nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht, was u.a. auch auf das Fehlen eines einheitlichen Modells für den sozialen Dialog und für den Dialog zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft zurückzuführen ist, bei den die verschiedenen Gruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft jeweils eine dezidierte und ganz klare Rolle hinsichtlich ihrer Rechte, Kompetenzen und Pflichten übernehmen müssen.

3.   Die allgemeine Situation der Organisationen der Zivilgesellschaft

3.1   Sozialpartner

Nach dem Abschluss der Freihandelsabkommen in der Region muss nun auf dem Regelungswege dafür gesorgt werden, dass die Sozialpartner in der Region repräsentiert sind und dass zugleich auf nationaler Ebene Vertretungsstrukturen entstehen, die nicht zersplittert sind.

Die europäischen Programme zum Kapazitätsaufbau (5) sind von wesentlicher Bedeutung, vor allem für die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die in Randgebieten operieren. Die interregionale Zusammenarbeit muss sich an bewährten Vorgehensweisen orientieren, denn die Sozialpartner sollen mit Blick auf den Übergang zu einem einheitlichen Freihandelsabkommen im Jahr 2006 regionale Fragen auf dem Wege der Zusammenarbeit klären.

Die Einbeziehung des öffentlichen Sektors in den betroffenen Ländern ist vielfach sehr mühsam, daher gilt es den Dialog zwischen Staat und Privatwirtschaft zu gewährleisten und zu fördern.

3.2   Sonstige Organisationen

Die bestehenden Organisationen der Zivilgesellschaft in den betroffenen Ländern können vier allgemeinen Kategorien zugeordnet werden: a) Organisationen, die aus dem Kampf gegen das alte Regime hervorgegangen sind; b) NRO, die ausschließlich aufgrund von Spenden existieren und zur Durchführung der Programme der internationalen Entwicklungshilfe eingerichtet worden sind; c) hoch spezialisierte Organisationen, die sich in der Regel den hilfebedürftigsten Gruppen zuwenden, und d) landwirtschaftliche Verbände.

Die Zukunftsfähigkeit und die Unabhängigkeit von den Gebern sind die Hauptfragen, die in der nächsten Zeit angegangen werden müssen. Die Organisationen der ersten Kategorie, die zumeist schon länger bestehen und unmittelbar an der politischen Diskussion teilnehmen, haben sich zu weithin anerkannten Organisationen entwickelt, die jedoch mit schwer wiegenden Problemen der finanziellen Nachhaltigkeit konfrontiert sind. Die Organisationen der zweiten Kategorie, die weniger augenfällig, dafür aber reich an der Zahl sind, wurden offenbar ins Leben gerufen, um den Wünschen der Gebergemeinschaft zu entsprechen. Ohne Geber wird die Mehrzahl von ihnen fraglos wieder von der Bildfläche verschwinden.

Der Kapazitätsaufbau, die Kooperation zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft und die regionale Zusammenarbeit sind Aufgaben, die in Angriff genommen werden müssen. Das größte Problem ist aber die drohende Finanzierungslücke, die dann entsteht, wenn die internationale Hilfe zurückgefahren wird, aber noch keine inländischen Geldquellen zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit, dass ein Großteil des von der Zivilgesellschaft geschaffenen Sozialkapitals verloren geht und eine Rückkehr zur Gewalt erfolgt, ist durchaus gegeben.

4.   Die Strukturprobleme der Region und ihr Einfluss auf die Entwicklung der organisierten Zivilgesellschaft

4.1   Korruption

Dies ist das größte Strukturproblem der Region, das auf die ineffiziente öffentliche Verwaltung, das Fehlen eines regelrechten und effizienten institutionellen und rechtlichen Rahmens, die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz, die schlechten wirtschaftlichen Bedingungen, die Armut und das fehlende echte Intervenieren der Organisationen der Zivilgesellschaft zurückzuführen ist.

4.2   Verletzung von Menschen-, Persönlichkeits- und Sozialrechten

Auch heute sind trotz der — nicht immer von Erfolg gekrönten — Anstrengungen der internationalen Organisationen noch immer systematische Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden zu beobachten. Konkret scheint sich jedoch vor allem die Justiz nicht im Klaren darüber zu sein, welche Rolle sie zu spielen hat, und nimmt diese Rolle denn auch nicht wahr.

Grundsätzlich ist der Beitritt dieser Länder zum institutionellen Rahmen des Europarates eine positive Entwicklung. In vielen Fällen fehlt es jedoch am politischen Willen zur ernsthaften Umsetzung dieses Rahmens, und das Hineinspielen der Minderheiten- und Religionsunterschiede in die sozialen Verhandlungen macht eine Annäherung und Versöhnung besonders schwer.

4.3   Ineffizientes Regieren — öffentliche Verwaltung

Die aufgrund der heftigen innenpolitischen Konflikte entstandene politische und soziale Instabilität ist die Hauptursache für die schwache Regierungsführung in der Region, die sich in erheblichen Funktionsstörungen der öffentlichen Verwaltung niederschlägt, die wiederum Misswirtschaft und Korruption Vorschub leisten. Die internationalen und europäischen Bemühungen um eine Modernisierung der Verwaltungen haben bisher noch keine nennenswerten Ergebnisse gebracht.

4.4   Fehlender Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft

Voraussetzung für den sozialen Dialog (6) mit den Organisationen der Zivilgesellschaft ist nicht nur der geeignete Rechtsrahmen, sondern auch die gegenseitige Achtung der Beteiligten, das Bemühen um Verständnis und Milderung der Gegensätze sowie vor allem eine Mentalität der Konfliktbereinigung. Aufgrund der totalitären Regime und der von ihnen im eisernen Griff gehaltenen Pseudo-Organisationen hat es im Westbalkanraum nie einen echten Dialog gegeben. Es wird sicherlich noch seine Zeit dauern, bis der soziale Dialog die erforderliche Qualität und das geforderte Niveau erreicht.

4.5   Bedarf an ausgewiesenen repräsentativen Organisationen der Zivilgesellschaft

Die Fülle von Organisationen der Zivilgesellschaft wirft berechtigte Fragen bezüglich der tatsächlichen sozialen Situation in der Region auf. Viele dieser Organisationen sind auf Wunsch oder Drängen internationaler Organisationen entstanden, die sie finanzieren und die häufig auch die — eigentlich vom Staat zu leistende — soziale Schutz- und Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Andere wiederum sind auf Initiative internationaler Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer NRO entstanden, die ihre Tätigkeit auch unmittelbar beeinflussen. Wieder andere gingen aus lokalen Initiativen hervor, hinter denen sich parteipolitische, nationalistische, minderheitenspezifische oder religiöse Interessen verbergen.

5.   Bemerkungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur sozialen, politischen und wirtschaftlichen Situation im Westbalkanraum und zur europäischen Strategie

5.1

In der Jugoslawien-Krise und während des Krieges in Ex-Jugoslawien hat die EU auf internationaler und lokaler Ebene ein erhebliches Stück ihrer Glaubwürdigkeit eingebüßt, da es ihr an konkreten Interventionsstrategien fehlte.

5.2

Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sollte die Europäische Kommission eine klarere politische Strategie festlegen und ihre Anwesenheit in der Region bekräftigen. Sie sollte ihr Engagement verstärken, um die Qualität ihres Handelns und ihr Image in der Region zu verbessern.

5.3

Es ist festzustellen, dass sich in einigen Regionen des Westbalkanraums, insbesondere im Kosovo (7), aufgrund der ethnischen Unterschiede weder ein Gefühl der Sicherheit eingestellt hat noch der Friede konsolidiert wurde und dass die Union Serbiens und Montenegros die Erwartungen im Hinblick auf die Schaffung eines demokratischen Staatenbundes (8) nicht erfüllt.

5.4

Es ist festzustellen, dass Bosnien-Herzegowina und Kosovo politische Gebilde (Konstrukte) sind, die von den internationalen Organisationen aufoktroyiert wurden, und es keinerlei Gewähr gibt, dass sie auf Dauer Bestand haben werden. Es muss daher unverzüglich eine grundlegende Lösung für ihre politischen Probleme gefunden werden, die den wirtschaftlichen Wohlstand, den Schutz der Rechte der Minderheiten- und Religionsgruppen und die Stärkung der demokratischen Strukturen unter Gewährleistung der internationalen Organisationen sicherstellt. Die Aufnahme multilateraler Verhandlungen im Jahre 2005 über die Zukunft des Kosovo im Rahmen der Vereinten Nationen stellt die einzige Hoffnung für die Lösung dieser brisanten Problematik dar.

5.5

Der EWSA ist überzeugt, dass die EU ihre Anwesenheit in der Region durch entschlossene praktische Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verstärken und sowohl ihre Politik in der Region als auch die Kosten eines EU-Beitritts für diese Länder klären sollte (9).

5.5.1

Die Kopenhagener Kriterien gelten auch für die beitrittswilligen Länder des Westbalkanraums als grundlegend und nicht verhandelbar. Damit der Prozess jedoch ernsthaft voranschreitet und diese Kriterien erfüllt werden, sollte die EU mithilfe ihrer Mechanismen unmittelbar tätig werden, und zwar nicht nur im institutionellen Rahmen der betroffenen Länder, sondern auch bei der praktischen Umsetzung des Acquis.

5.6

Vor diesem Hintergrund muss der geeignetste Weg zur Entwicklung einer entsprechenden integrierten europäischen Strategie über die organisierte Zivilgesellschaft und ihre Organisationen führen. So stellt die organisierte Zivilgesellschaft genauer gesagt eine einzigartige Möglichkeit dar, um während der langjährigen Übergangsphase Normalität zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Kooperations- und Interventionsprogramme für ihre Endbegünstigten auch wirklich nutzbringend sind.

5.7

Der EWSA gelangt anhand der ihm zur Verfügung stehenden Informationen und seines Fundus an Wissen über die Region, das er — insbesondere nach Einrichtung der Kontaktgruppe „Westbalkan“ — erworben hat, zu den nachstehenden Feststellungen und Bemerkungen:

5.7.1

Aufgrund der rassenbedingten und ethnischen Unterschiede kann es jeden Moment zu heftigen Konflikten im Westbalkanraum kommen, da die Spannungen schwelen und sich urplötzlich Bahn brechen können.

5.7.2

Die organisierte Zivilgesellschaft (10) hat zaghaft damit begonnen, ihre Rolle wahrzunehmen; sie stützt sich dabei jedoch in der Regel auf ausländische Geldgeber, während es ihr in bestimmten Fällen an Sachverstand und Glaubwürdigkeit fehlt.

5.7.3

Die Annahme der Charta der Grundrechte der EU ist eine grundlegende Voraussetzung, die von allen beitrittswilligen Staaten der Region akzeptiert werden muss.

5.7.4

Die Länder des Westbalkanraums benötigen sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch in Bezug auf das Know-how andauernde unmittelbare und ernsthafte Hilfe, um ihre neu geschaffenen Institutionen unterstützen und das erforderliche demokratische Fingerspitzengefühl entwickeln zu können. Die Bereitstellung dieser Hilfe muss besser koordiniert werden und — im Falle der EU — in engerer Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Agentur für Wiederaufbau und den EU-Delegationen vor Ort erfolgen.

5.7.5

Grundlegende Voraussetzungen für die Normalisierung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in den betroffenen Ländern sind die Notwendigkeit der Stärkung eines vielgestaltigen und mehrseitigen Dialogs und die Schaffung eines demokratischen Rechtsrahmens, der in die Praxis umgesetzt wird, um das Funktionieren der organisierten Zivilgesellschaft zu gewährleisten.

Für die Stärkung des sozialen Dialogs ist insbesondere Folgendes erforderlich:

a)

die Anerkennung der Rolle der Sozialpartner;

b)

die Anerkennung der Rolle der Autonomie der Sozialpartner;

c)

die Achtung des Rechts der Vertretungsorganisationen, gut informiert zu werden, konsultiert zu werden und sich zu allen wirtschaftlichen und sozialen Fragen zu äußern.

5.7.6

Ferner ist es erforderlich, die Korruption durch die Erlassung strenger, jedoch möglichst einfacher Regeln zu bekämpfen, die mithilfe neuer Technologien strikt angewandt werden.

5.7.7

Schließlich müssen die Organisationen der Zivilgesellschaft finanziert werden; dies stellt für ihre Entwicklung und insbesondere für den Ausbau des Dialogs das größte Hindernis dar.

5.7.8

Die Justiz muss sich als Stütze der Gesellschaft profilieren. Zu diesem Zweck sollte sie speziell unterstützt und gestärkt werden, damit sie ihre institutionelle Rolle nach dem Vorbild der europäischen Modelle wahrnehmen kann.

5.7.9

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Region ist der Schlüssel für einen umfassenden und integrierten Übergang zum Acquis communautaire. Diese Zusammenarbeit wird auch erheblich zu einem Abbau der Spannungen beitragen und weitere Möglichkeiten für Entwicklung und Wohlstand bieten.

5.7.10

Der interkulturelle, religionsübergreifende und internationale Dialog soll die Schaffung von Kanälen für die Annäherung und Kommunikation der Länder des Westbalkanraums untereinander erleichtern. Die Religionsführer der Region sind hier gefordert, eine zweckdienliche Rolle zu spielen, indem sie Spannungen abwenden und die Bemühungen um Stärkung des Dialogs unterstützen.

5.7.11

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Region durch die Unterstützung ausländischer Direktinvestitionen und die notwendigen Privatisierungen erreicht werden kann, die für einen Transfer von Kapital und Know-how sorgen, zur Verschlankung des öffentlichen Sektors beitragen und wichtige positive Entwicklungen für alle noch offenen sozialen und wirtschaftlichen Probleme einleiten. Zur Verwirklichung dieses Ziels muss neben dem institutionellen Rahmen auch der Bankensektor zuverlässig und unter Anwendung der anerkannten und verbrieften internationalen Regeln operieren, damit die Korruption in allen ihren Formen (Geldwäsche, Schmuggel usw.) unterbunden werden kann.

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) werden aufgefordert, eine besondere Koordinierungsfunktion in der Region zu übernehmen.

5.7.12

Die internationalen Organisationen (IWF, Weltbank, ILO, UNO usw.) müssen enger mit den Vertretungsorganisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um ihre Rolle auf der Ebene der Gesellschaften im Westbalkanraum zu stärken.

5.7.13

Der EWSA stellt fest, dass sich die Koordination zwischen den verschiedenen EU-Einrichtungen in der Region allmählich verbessert hat. Die Europäische Agentur für Wiederaufbau (EAR) verwaltet Programme mit einem Etat in dreistelliger Millionenhöhe, von denen einige die Entwicklung von Humanressourcen oder konkret die Ausbildung von Arbeitskräften voraussetzen bzw. mit sich bringen. An dieser Stelle sollte auch die Arbeit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) und des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) erwähnt werden, das — dank seiner ausgezeichneten Zusammenarbeit mit dem ETF und seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu diesem — den Ländern der Region seine reichhaltige Erfahrung und Sachkenntnis zur Verfügung stellen könnte. Zusätzlich zu den EU-Einrichtungen sollte auch die Rolle des Stabilitätspakts hervorgehoben werden, auch wenn seine Zukunft unklar bleibt, wodurch seine Auswirkungen in der Region geschwächt werden könnten.

6.   Vorschläge und Empfehlungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

6.1

Die Rolle und die Kompetenzen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Für die Annäherung der derzeitigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Realität im Westbalkanraum — mit Blick auf die Zivilgesellschaft — an den Acquis, ist ein neuer Ansatz, sprich eine neue Sichtweise des Entwicklungsverlaufs gefragt. So ist es zunächst erforderlich, die Erfahrungen auf diesem Gebiet, die mit den Gemischten Beratenden Ausschüssen (GBA) aus der großen Erweiterung gewonnen wurden, zu nutzen und die europäische organisierte Zivilgesellschaft bei sämtlichen Verfahren der Konzipierung und Ausgestaltung der einschlägigen Maßnahmen stärker zu beteiligen. Ferner ist auch eine systematischere und eindeutig institutionelle Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft beider Seiten in die politischen Verhandlungen zwischen der EU und den Regierungen der Balkanstaaten notwendig. Schließlich bedarf es integrierter Maßnahmen für die einzelnen Regionen und Ziele.

6.1.1

Der EWSA ist der Auffassung, dass er aufgrund seiner beachtlichen Humanressourcen und seines einschlägigen Fundus an Wissen (11), das er im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU mit den Gemischten Beratenden Ausschüssen erworben hat — auch denjenigen Bulgariens, Rumäniens und der Türkei, die noch operationell sind -, besonders in der Lage ist, bei der Entwicklung der genannten Maßnahmen in Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen und über die gemeinsame Initiativen in der Region eine aktivere Rolle zu spielen.

6.1.2

Der EWSA verfügt — vor allem seit der Einrichtung der Kontaktgruppe „Westbalkan“ und den Besuchen einiger seiner Mitglieder in der Region — über zweckdienliche Informationen und Verbindungen, die es ihm ermöglichen, den Zielen der Lissabon-Agenda in den wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen zu dienen, die in den Ländern des Westbalkanraums eine aktivere und raschere Integration der europäischen Institutionen und Positionen erfordern.

6.1.3

Diesbezüglich erachtet der EWSA seine Initiative, 2006 ein Forum mit den Organisationen der Zivilgesellschaft des Westbalkanraums auszurichten, für wichtig, da dieses Forum alle wichtigen Organisationen der Zivilgesellschaft des Westbalkanraums in direkten Kontakt mit dem EWSA und den europäischen Institutionen insgesamt bringen wird. Er fordert die Kommission auf, diese konkrete Initiative sowie seine Initiativen zur Stärkung der Vertretungsorganisationen der Zivilgesellschaft auf nationaler und regionaler Ebene mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen und die Ergebnisse des Forums ernsthaft zu berücksichtigen.

6.1.3.1

Der EWSA ist jederzeit bereit, auf Wunsch seine Dienste zur Verfügung zu stellen, um die Organisationen der Zivilgesellschaft mit den entsprechenden europäischen Organisationen in Kontakt zu bringen, um einen Wissensaustausch zu ermöglichen und ihre Tätigkeit in den Ländern des Westbalkanraums effizienter zu gestalten.

6.1.3.2

Gleichzeitig bringt der EWSA zum Ausdruck, dass sein Interesse insbesondere denjenigen Organisationen der Zivilgesellschaft gilt, die Finanzierungsschwierigkeiten haben und nicht in der Lage sind, ihre Funktionskosten mit Eigenmitteln zu bestreiten. Aus diesem Grund spricht er sich für eine Aufstockung dieser Mittel im Rahmen der Durchführung des Stabilitätspakts aus.

6.1.3.3

Gleiches Interesse bringt der EWSA auch den Problemen der Agrargemeinschaften in den Ländern des Westbalkanraums entgegen. Er fordert die Kommission daher auf, diese Problematik mit derselben Aufmerksamkeit zu verfolgen und die für die Modernisierung des Primärsektors erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen bereitzustellen.

6.1.3.4

Der EWSA ist der Auffassung, dass das Vorantreiben der wirtschaftlichen Reformen und die wirtschaftliche Entwicklung der Region ganz grundlegende Faktoren für die Lösung der Strukturprobleme darstellen. Die Unterstützung der KMU (12) und der landwirtschaftlichen Betriebe durch ihre Vertretungsorganisationen ist eine grundlegende Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wohlstand der Region und kann durch die Anwendung bewährter Vorgehensweisen, die bereits in den EU-Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen, erreicht werden. Der EWSA verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse und Humanressourcen, um derartige Maßnahmen zu unterstützen.

6.1.3.5

Diesbezüglich könnte der EWSA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission an nationalen und lokalen Informationstreffen mit der Zivilgesellschaft teilnehmen.

6.1.3.6

Der EWSA könnte dabei helfen, Informationen über die Tätigkeit internationaler Organisationen in der Region zu verbreiten, die für die Organisationen der Zivilgesellschaft wichtig sind. Darüber hinaus könnte der EWSA zusammen mit der ILO im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung des Generalsekretärs der ILO und der Präsidentin des EWSA Aktivitäten in der Region entwickeln, insbesondere zur Stärkung des sozialen Dialogs.

6.1.3.7

Die EU und der EWSA sollten systematische Untersuchungen/Analysen zur sozialen Situation im Westbalkanraum und zum Fortschritt der Zivilgesellschaft planen, veranlassen und unterstützen, die sich hauptsächlich auf das Aufwand-Nutzen-Verhältnis konzentrieren. Zu diesem Zweck können „Leistungsindikatoren“ verwendet (bzw. dort, wo es diese noch nicht gibt, konzipiert) werden, und zwar sowohl für „harte“ als auch für „weiche“ Investitionen, um so etwaige Schwächen oder Lücken der bisherigen Politiken und Maßnahmen der EU zu ermitteln und die erforderlichen Verbesserungen oder Überprüfungen vorzunehmen (z.B. Einteilung der unterschiedlichen Organisationen der Zivilgesellschaft anhand bestimmter grundlegender Merkmale, wie Zweck, Ziele, Satzung, Flächendeckung, Funktionsweise und Kontrollen, Finanzierungsquellen und –umfang usw.).

6.2

Der EWSA ist bereit, Gemischte Beratende Ausschüsse mit allen Staaten der Region einzusetzen, sobald die Bedingungen dies erlauben.

6.3

Der EWSA macht auf der Grundlage der einschlägigen Erfahrungen und Kenntnisse, die er im Kontakt mit den Organisationen der Zivilgesellschaft in den Ländern des Westbalkanraums gewonnen hat, folgende Vorschläge bzw. Empfehlungen:

6.3.1   An die Adresse der regionalen politischen Kräfte der Länder des Westbalkanraums:

6.3.1.1

Der EWSA empfiehlt den Ländern des Westbalkanraums, ihre Annäherung an den Acquis communautaire — insbesondere im Hinblick auf den Schutz der individuellen, sozialen, kollektiven Rechte — stärker zu forcieren, und zwar über vorläufige nationale Entwicklungspläne ähnlich dem, den die Türkei erarbeitet hat, um auf die Aufnahme der künftigen EU-Hilfe vorbereitet zu sein.

6.3.1.2

Der EWSA fordert die betreffenden Regierungen auf, ihre Bemühungen um Demokratisierung und Unterstützung des sozialen Zusammenhalts durch eine Intensivierung des Dialogs mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zu intensivieren.

6.3.1.3

Der EWSA appelliert an alle Beteiligten, vor allem den ethnischen und religiösen Minderheiten Achtung entgegenzubringen, indem sie ihm ihre persönlichen, religiösen und politischen Rechte garantieren und die religiösen und kulturellen Denkmäler schützen.

6.3.1.4

Der EWSA begrüßt die Fortschritte im Hinblick auf den Abschluss der Verfahren mit allen Ländern des Stabilisierungs- und Assoziierungsübereinkommens.

6.3.2   An die Adresse der politischen Organe der EU:

6.3.2.1

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die besonderen Probleme bezüglich Gleichstellung und Umwelt-, Verbraucher- und Minderheitenschutz in der Region aufgrund des fehlenden Know-hows und Rechtsrahmens besonders schwerwiegend sind und fordert die Kommission daher auf, den Ländern des Westbalkanraums dabei zu helfen, rascher auf dem Weg zur unentbehrlichen Modernisierung voranzuschreiten.

6.3.2.2

Der EWSA fordert die Kommission auf, zur weitergehenden Stärkung der Verbindungen zwischen der EU und den Staaten der Region nach Abschluss der Stabilisierungs- und Assoziierungsübereinkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien und Kroatien auch ihre Bemühungen um einen Abschluss der Verfahren mit den übrigen Staaten der Region zu intensivieren und entschlosseneren politischen Willen und eine bessere Koordination zur Förderung aller Themen der Thessaloniki-Agenda an den Tag zu legen (13).

6.3.2.3

Der EWSA hält die Thessaloniki-Agenda für einen wichtigen Text über die Zusammenarbeit, der jedoch kontinuierlich aktualisiert werden muss.

6.3.2.4

Der EWSA erachtet die Bildung als den wichtigsten Bereich, in dem die EU die Gesellschaft des Westbalkanraums unterstützen muss. Bessere Bildung und die Verringerung des Analphabetismus können die starken ethnischen, religiösen und minderheitenspezifischen Unterschiede wesentlich mildern und — in Verbindung mit wirtschaftlichem Wohlstand und der Stärkung der demokratischen Institutionen — den Völkern des Westbalkanraums zu einer besseren Regierungsführung verhelfen. Die Kommission kann in Bildungs- und Kulturfragen eine außergewöhnlich wichtige Rolle spielen, insbesondere durch die Entwicklung von Hilfeprogrammen zum Austausch von wissenschaftlichem Personal und der Ausbildung von Jungwissenschaftlern.

6.3.2.5

Vor diesem Hintergrund ist besonders darauf hinzuweisen, dass sich in der Vision EU derzeit eine politische, wirtschaftliche und soziale Leere abzuzeichnen scheint, die auf die Abwesenheit der Länder des Westbalkanraums in ihren Strukturen zurückzuführen ist.

6.3.2.6

Infolgedessen empfiehlt der EWSA die umfassende Integration des Westbalkanraums in die Entwicklungsstrategie der EU, und zwar durch die Verstärkung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sowie das Ergreifen zusätzlicher Maßnahmen, sofern dies aufgrund der besonderen Schwierigkeiten der Region erforderlich ist.

6.3.2.7

Der EWSA legt den politischen Organen der EU und den beratenden Versammlungen (EWSA und Ausschuss der Regionen) ferner eine bessere Koordination untereinander nahe mit dem Ziel, Bedingungen für die effizientere Entwicklung des genannten Programms zu schaffen.

6.3.2.8

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die endgültige Festlegung der Frage der staatlichen Existenz des Kosovos für die Sicherheit, den Frieden und die Stabilität in der Region von entscheidender Bedeutung ist, und appelliert an den Rat, die Kommission und das Europäische Parlament, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu den Anstrengungen der UN und des Sondervermittlers des UN-Generalsekretariats beizutragen.

6.3.2.9

Die EU sollte den Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft und der Vertretungsorganisationen einen Sonderstatus (spezielle Einreisevisa) zuerkennen und sich insgesamt flexibler zeigen (14).

6.3.2.10

Die EU muss eine Bewertung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen mit Blick auf ihre Satzung, Ziele, Organisation und Funktionsweise, ihren Tätigkeitsbereich (öffentlicher oder privater Sektor), ihre Repräsentativität (für alle Unternehmen und Arbeitnehmer oder nach Wirtschaftszweig) usw. vornehmen, um zuverlässige Organisationen auszumachen, mit denen die EU zusammenarbeiten kann. Untersuchungen dieser Art könnten noch weiter vereinfacht werden, indem die EU die Sammlung und Bekanntmachung der hierfür erforderlichen Daten (d.h. Transparenz) zur Vorbedingung für die Genehmigung aller Arten von Hilfsleistungen für öffentliche und private Träger und Vertretungsorganisationen der Zivilgesellschaft macht.

Diese Arbeit könnte entweder intern, d.h. von den EU-Institutionen (Kommission, EWSA usw.), oder — je nach Bedarf — ganz oder teilweise extern durchgeführt werden.

6.3.3   An die Adresse der an den Westbalkanraum angrenzenden EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft:

6.3.3.1

Der EWSA empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten (wie beispielsweise Italien, Ungarn, Slowenien und Griechenland), Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft in den Ländern des Westbalkanraums zu ergreifen, insbesondere in Fragen der Strategie, der Entwicklung der Humanressourcen, der öffentlichen Verwaltung und der Europäisierung der institutionellen und rechtlichen Strukturen.

6.3.3.2

Gleichzeitig spricht sich der EWSA für eine noch stärkere Sensibilisierung und Aktivierung der europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft im Allgemeinen aus, um die Einbindung der entsprechenden Organisationen des Westbalkanraums in die jeweiligen europäischen Strukturen und Funktionen zu fördern.

6.3.3.3

Sowohl die Maßnahmen der an den Westbalkanraum angrenzenden Mitgliedstaaten als auch die entsprechenden Aktionen der europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft müssen in das genannte mittel- bis langfristige Programm für die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung integriert werden.

6.4   Finanzierung

6.4.1

Die EU verfügt über eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten, die auf die Stärkung der Zivilgesellschaft im Westbalkanraum abzielen. Gleichzeitig gewähren auch andere internationale Organisationen oder Länder mehreren Organisationen der Zivilgesellschaft des Westbalkanraums Entwicklungshilfe. Obwohl Hilfsmaßnahmen wie diese generell positiv zu bewerten sind, bergen sie relativ viele Gefahren, hauptsächlich in Bezug auf die Art der Hilfeleistung. Die Hauptprobleme, die im Zuge der Anwendung der internationalen Entwicklungshilfe im Westbalkanraum beobachtet wurden, sind im Folgenden aufgeführt.

6.4.1.1

Die internationale Hilfe für den Westbalkanraum mag in wirtschaftlicher Hinsicht zwar relativ umfangreich sein, doch ist sie in den meisten Fällen an Prioritäten gebunden, die von den Gebern bestimmt wurden, ohne den praktischen Bedürfnissen vor Ort Rechnung zu tragen. Was die Zivilgesellschaft betrifft, gelingt es der internationalen Entwicklungshilfe in den meisten Fällen nicht, die Interessen der lokalen Akteure zu berücksichtigen. Sie setzt die Bemühungen um institutionelle Veränderungen mit vereinzelten Aktionen gleich, die mit den bestehenden Macht- und Gesellschaftsstrukturen sowie den Interessen und Traditionen der Empfängerländer in keiner Verbindung stehen. Häufig werden alle Arbeiten an NRO in den Empfängerländern der Hilfe vergeben. Diese NRO sind von den internationalen Hilfsprogrammen vollkommen abhängig und schlagen Initiativen vor, die den Prioritäten der Geber, nicht aber den Bedürfnissen der Hilfsempfänger entsprechen.

6.4.1.2

Die Leistungsfähigkeit der internationalen Entwicklungshilfsprogramme im Westbalkanraum ist insbesondere aufgrund der fehlenden Koordination zwischen den verschiedenen Gebern und der extrem kurzen Laufzeit der Programme, die vielfach Einzelinitiativen unterstützen, stark reduziert. Häufig wurden Arbeiten, die gerade erst Ergebnisse zeitigen, aufgegeben, weil die Geber ihre Finanzierungsprioritäten schon sehr bald geändert und ihre Programmplanung auf wesentlich kürzere Zeiträume zugeschnitten haben, als in den Ländern des Westbalkanraums eigentlich erforderlich wäre. Die Finanzierungsmechanismen der EU und der anderen internationalen Organisationen müssen einsehen, dass eine häufige Änderung der Finanzierungsprioritäten ineffizient ist. In der Regel fallen Programme zur Berufsbildung und zum Kapazitätsaufbau in diese Kategorie. Auch die Unterstützung für institutionelle Akteure ist lückenhaft und wird in der Regel über Konferenzen und kleine Seminare statt durch umfangreiche technische Hilfe geleistet.

6.4.1.3

Viele NRO führen soziale Initiativen durch, um in den Genuss von Einkünften zu gelangen, was die Fähigkeit dieser NRO, echte Verbindungen mit der Gesellschaft herzustellen und ihre erklärten Ziele zu erreichen, erheblich geschmälert hat. Viele NRO sehen ihre Rolle als die von Leitern technischer Hilfsprogramme und operieren auf der Grundlage privatwirtschaftlicher Kriterien mit dem Ziel, eine umfangreichere Finanzierung zu erhalten.

6.4.2

Mit Blick auf die Notwendigkeit, das vorstehend erwähnte Problem der Gewährung substanziellerer Hilfe für die organisierte Zivilgesellschaft anzugehen, macht der EWSA die nachfolgenden Vorschläge für die Finanzierung entsprechender Arbeiten.

6.4.2.1

Die EU muss sowohl die derzeit laufenden Entwicklungshilfeprogramme als auch die Programme, die für den Zeitraum 2007-2013 aufgelegt werden — hauptsächlich auf die Sektoren demokratische und wirtschaftliche Verwaltung und Umweltmanagement ausrichten.

6.4.2.2

Die Regierungen der Länder des Westbalkanraums müssen klare operationelle Programme zur Stärkung der Zivilgesellschaft entwickeln. Diese Programme müssen mit der EU abgesprochen werden. Es wird daher vorgeschlagen, zur Entwicklung dieser Programme eine regelmäßige Kommunikation zwischen der Kommission, dem EWSA und den lokalen Regierungen einzurichten.

6.4.2.3

Es sollte ein sehr tragfähiger Mechanismus geschaffen werden, der die Effizienz der Entwicklungshilfsprogramme im Bereich der Zivilgesellschaft verfolgt. Der EWSA könnte in diesem Rahmen eine wichtige Rolle spielen.

6.4.2.4

Die Planung der Entwicklungshilfeprogramme muss auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Zivilgesellschaft zugeschnitten werden. Bei Entwicklungshilfe, die auf die Schaffung neuer Institutionen der Zivilgesellschaft abzielt, könnte die technische Unterstützung des EWSA umfassend in Anspruch genommen werden.

6.4.2.5

Nach Abschluss des vom EWSA veranstalteten Forums für die Westbalkanländer könnte eine ständige Management-Arbeitsgruppe zwischen der Kontaktgruppe des EWSA und Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft des Westbalkanraums eingesetzt werden. Diese Arbeitsgruppe würde den Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Gestaltung ihrer strategischen und operationellen Agenda helfen und vorbildliche Praktiken und Kenntnisse zur Stärkung der Zivilgesellschaft in den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern des Westbalkanraums bereitstellen.

6.4.2.6

In der Finanziellen Vorausschau der EU für 2007-2013 müssen im Rahmen des Ziels „territoriale Zusammenarbeit“ auch die Finanzmittel berücksichtigt werden, die für die Hilfe von Drittländern bestimmt sind. Die Finanzierungsmechanismen für Drittländer müssen vereinfacht werden — natürlich ohne die notwendige Transparenz zu opfern — und in Nachbarschaftsprogrammen unterstützt werden. Die Erfahrung mit Programmen wie CADSES muss genutzt und verbreitet werden.

6.4.2.7

Bei der Aufstellung von Entwicklungshilfeprogrammen für die Zivilgesellschaft muss die EU auch die Entwicklungsprogramme anderer internationaler Organisationen berücksichtigen. Die Zusammenarbeit mit den Programmen und Sonderdiensten der UN sollte vertieft und auf ein operationelles Niveau gebracht werden.

Brüssel, den 17. Mai 2006

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  In diesem Dokument ist unter „Zivilgesellschaft“ im Einklang mit früheren Stellungnahmen des EWSA Folgendes zu verstehen: 1. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, 2. Vertretungsorganisationen anderer wirtschaftlicher und sozialer Interessen, 3. Nichtregierungsorganisationen (NRO), 4. Basisorganisationen, 5. religiöse Vereinigungen.

(2)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Förderung der Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in Südosteuropa - Erfahrungen der Vergangenheit und künftige Herausforderungen“ (Berichterstatter: Herr WILKINSON) (ABl. C 208 vom 3.9.2003, S. 82).

(3)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Rolle und der Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft zum europäischen Einigungswerk“ (ABl. C 329 vom 11.11.1999) und „Die organisierte Zivilgesellschaft und europäische Governance - Beitrag des Ausschusses zur Erarbeitung des Weißbuchs“ (ABl. C 193 vom 10.7.2001).

(4)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der neuen europäischen Strategie für den westlichen Balkan“ (Berichterstatter: Herr CONFALONIERI) (ABl. C 80 vom 30.3.2004, S. 158) und „Förderung der Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in Südosteuropa - Erfahrungen der Vergangenheit und künftige Herausforderungen“ (Berichterstatter: Herr WILKINSON) (ABl. C 208 vom 3.9.2003, S. 82).

(5)  Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung (CARDS - Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilisation), Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5.12.2000.

(6)  Konferenz zum Thema Stärkung des sozialen Dialogs im Westbalkanraum, GD Beschäftigung 6./7. Oktober 2005, Skopje.

(7)  Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der regionalen Integration im Westbalkan (P6_TA(2005)0131).

(8)  Österreichischer Ratsvorsitz 2006 - Bundesaußenministerium - 23. November 2005 - Europäische Außenpolitik.

(9)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der neuen europäischen Strategie für den westlichen Balkan“ (Berichterstatter: Herr CONFALONIERI) (ABl. C 80 vom 30.3.2004, S. 158).

(10)  Entschließung des Europäischen Parlaments (P6_TA(2005)0131).

(11)  Der EWSA hat bisher zu folgenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Westbalkanraum beigetragen: 1) Informationsbericht zum Thema „Beziehungen zwischen der Europäischen Union und bestimmten südosteuropäischen Ländern“, verabschiedet am 23.7.1998 (Berichterstatter: Herr SKLAVOUNOS) (CES 1025/98 fin), 2) Initiativstellungnahme zum Thema „Entwicklung der Humanressourcen auf dem westlichen Balkan“ (Berichterstatter: Herr SKLAVOUNOS) (ABl. C 193 vom 10.7.2001, S. 99), 3) Aktionsplan über die „Förderung von Kultur und Praxis des sozialen Dialogs sowie der Beteiligung der Zivilgesellschaft und damit verbundener Netzwerke in Südosteuropa“ in Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), 4) Initiativstellungnahme zum Thema „Förderung der Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in Südosteuropa - Erfahrungen der Vergangenheit und künftige Herausforderungen“ (Berichterstatter: Herr WILKINSON) (ABl. C 208 vom 3.9.2003, S. 82), 5) Sondierungsstellungnahme zum Thema „Die Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der neuen europäischen Strategie für den westlichen Balkan“ (Berichterstatter: Herr CONFALONIERI) (ABl. C 80 vom 30.3.2004, S. 158), 6) Stellungnahme zum Thema „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (Berichterstatterin: Frau ALLEWELDT) (ABl. C 80 vom 30.3.2004, S. 148).

(12)  Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Der Westbalkan und die europäische Integration (KOM(2003) 285 endg. vom 21.5.2003).

(13)  Die Thessaloniki-Agenda für die westlichen Balkanstaaten: Auszüge aus sukzessiven Treffen der Räte Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, 16. Juni 2003.

(14)  Entschließung des Europäischen Parlaments (P6_TA(2005)0131).