52002AR0034(01)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über alternative Kraftstoffe für den Straßenverkehr und ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

Amtsblatt Nr. 278 vom 14/11/2002 S. 0029 - 0030


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu:

- der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über alternative Kraftstoffe für den Straßenverkehr und ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen",

- dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen", und

- dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/81/EWG bezüglich der Möglichkeit, auf bestimmte Biokraftstoffe und Biokraftstoffeenthaltende Mineralöle einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden"

(2002/C 278/09)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über alternative Kraftstoffe für den Straßenverkehr und ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen, den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen und den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie (EWG) Nr. 92/81 bezüglich der Möglichkeit, auf bestimmte Biokraftstoffe enthaltende Mineralöle einen ermäßigten Verbrauchersteuersatz anzuwenden [KOM(2001) 547 endg. - 2001/0265 (COD)],

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 18. Januar 2002, ihn gemäß Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 6. Februar 2002, die Fachkommission für nachhaltige Entwicklung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu befassen,

gestützt auf den von der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung am 25. März 2002 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 34/2002 rev. - Berichterstatter: Herr Bocklet, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei des Freistaates Bayern, D/EVP);

verabschiedete auf seiner 44. Plenartagung am 15. und 16. Mai 2002 (Sitzung vom 15. Mai) folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss der Regionen

1. begrüßt die Bestrebungen der Kommission, durch zwei Richtlinien der Gemeinschaft die Verwendung von Biokraftstoffen zu fördern;

hält die Ausrichtung der Mitteilung und der vorgeschlagenen Richtlinien zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Umsetzung des Protokolls von Kyoto und hier insbesondere aufgrund des bedeutenden und wachsenden Anteils von Verkehrskraftstoffen für grundsätzlich richtig. Die Mitteilung und der Richtlinienvorschlag sind auch aus Sicht der Energieautarkie und aus landwirtschafts- sowie beschäftigungspolitischen Gründen wichtig;

merkt zu Artikel 2 der Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen an, dass reine Pflanzenöle im Anhang A als Biokraftstoffe konkret definiert werden sollten, da es vielversprechende Entwicklungen gibt, Pflanzenöle in reiner Form oder im Gemisch mit Dieselkraftstoff als Kraftstoff zu verwenden. Die auf diesem Weg verwendeten Mengen müssen in die Berechnung der Anteile Biokraftstoffe einfließen können.

2. macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Richtlinienvorschlag zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen 2001/0265 (COD) insbesondere in Artikel 3 Absatz 1 so geändert werden sollte, dass den Mitgliedstaaten das Recht auf die Wahl der Mittel, die Schwerpunktsetzung und die Festsetzung der Zeitpläne für eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in einzelstaatlichen Reduktionsprogrammen für Treibhausgase erhalten bleibt. Aus Sicht des Kosten-Nutzen-Verhältnisses besteht kein Grund dafür, dass die Europäische Gemeinschaft die einzelnen Mitgliedstaaten zu einem gleich hohen Anteil in Höhe von 2 Prozent des Benzin- und Dieselmarktes bis Ende 2005 verpflichtet;

3. merkt zu Artikel 3 des Richtlinienvorschlags zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen an, dass die vorgesehenen Mindestmarktanteile nur dann erreichbar sind, wenn die Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer befreit werden. Nur dann besteht sowohl für die Landwirtschaft als auch für die weiterverarbeitende Wirtschaft die notwendige Planungssicherheit, die erforderlichen Investitionen für die Herstellung und Vermarktung von Biokraftstoffen vorzunehmen;

4. merkt zu Artikel 8 c Nr. 2 des Richtlinienvorschlags zur Änderung der Richtlinie 92/81/EWG an, dass für reine Biokraftstoffe und Mischungen, die mehr als 50 % Biokraftstoff enthalten, eine Steuerermäßigung von mehr als 50 % gewährt werden sollte;

5. stellt zu Artikel 8 b und Artikel 8 c Nr. 3 der vorgenannten Richtlinie fest, dass die Steuerermäßigung für reine Biokraftstoffe und Mischungen über den 31. Dezember 2003 bzw. 31. Dezember 2010 hinaus und ohne Antragsverfahren zulässig sein sollte, solange der in der Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Anhang B dargestellte Mengenanteil nicht erreicht ist und nur über diesen Anreiz erreichbar oder beizubehalten ist;

6. stellt zu Artikel 8 b der vorgenannten Richtlinie fest, dass Biokraftstoffe, die durch chemische Umwandlung entstehen, z. B. Rapsmethylester (RME) oder Ethyltertiärbutylether (ETBE) in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden müssen;

7. merkt zu Artikel 8 d der vorgenannten Richtlinie an, dass die weitergehende Steuerbegünstigung für den öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxis und von in Verantwortung öffentlicher Stellen betriebene Fahrzeuge auf die folgenden weiteren umweltsensiblen Bereiche ausgedehnt werden sollen: Binnenschiffe, Motorboote, Fahrzeuge an Wassertalsperren und Kiesgruben sowie auf die gesamte Land- und Forstwirtschaft sowie deren vor- und nachgelagertes Gewerbe, ferner auf Einsatzbereiche im Hochgebirge, wie Pistenraupen und Berghüttenversorgungseinrichtungen (Fahrzeuge, Strom- und Wärmeversorgung, Blockheizkraftwerke, Seilbahnen).

Brüssel, den 15. Mai 2002.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore