52001DC0501

Entwurf des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung /* KOM/2001/0501 endg. */


ENTWURF DES DETAILLIERTEN ARBEITSPROGRAMMS ZUR UMSETZUNG DES BERICHTS ÜBER DIE KONKRETEN ZUKÜNFTIGEN ZIELE DER SYSTEME DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG

(MITTEILUNG DER KOMMISSION)

TEIL I : ALLGEMEINES

Hintergrund

1. ,Die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen" - so lautet das neue strategische Ziel der Europäischen Union, das anlässlich des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 formuliert und auf dem Europäischen Rat von Stockholm vom 23. und 24. März 2001 bekräftigt wurde.

2. Der Europäische Rat von Lissabon billigte den so genannten Zielbericht des Rates ,Bildung" vom 12. Februar 2001 und betonte erneut die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung: ,Die Verbesserung der Grundkenntnisse, insbesondere der IT- und der digitalen Kenntnisse, gehört zu den wichtigsten Prioritäten, um die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Diese Priorität umfasst Ausbildungspolitiken und lebenslanges Lernen sowie die Bewältigung des derzeitigen Defizits bei der Einstellung von wissenschaftlichem und technischem Personal... Der Rat und die Kommission werden dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2002 einen Bericht mit einem detaillierten Arbeitsprogramm über die Verwirklichung der Ziele im Bereich der Bildungs- und Qualifizierungssysteme vorlegen...".

3. Im Ergebnis dieses Auftrags unterbreitet die Kommission das vorliegende Arbeitsprogramm, das die Form einer Mitteilung hat und das nach Beratung im Ausschuss für Bildung am 29. November 2001 dem Rat vorgelegt werden soll. Der gemeinsame Abschlussbericht soll zunächst dem Rat ,Bildung" am 14. Februar 2002 zur Bestätigung vorgelegt und sodann an den Europäischen Rat von Barcelona übermittelt werden.

4. Mit dieser Initiative wollen der Rat und die Kommission im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung einen Beitrag zur wirksamen Umsetzung des Luxemburg- und des Cardiff-Prozesses sowie der Grundzüge der Wirtschaftspolitik leisten:

- In den beschäftigungspolitischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie wird vor allem auf die Bildungs- und Qualifizierungspolitik Gewicht gelegt, mit der die Bürger unterstützt werden sollen, die erforderlichen Kompetenzen zu erlangen und auf den neuesten Stand zu bringen, um ein Leben lang für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gerüstet zu sein, während in den Leitlinien für 2001 die Notwendigkeit der Erarbeitung globaler und kohärenter Strategien für das lebenslange Lernen durch die Mitgliedstaaten betont wird. Deshalb kommt es vor allem darauf an, die Maßnahmen im Zusammenhang mit den künftigen konkreten Zielen der Bildungssysteme auf diese Perspektive sowie auf die Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie auszurichten. Die Europäische Sozialagenda betont ihrerseits ebenfalls die Bedeutung des Zugangs zu lebenslanger Bildung für alle, insbesondere im IKT-Bereich.

- Darüber hinaus hat die Kommission mit Unterstützung des Europäischen Rates von Stockholm eine Hochrangige Taskforce ,Qualifikation und Mobilität" eingesetzt. Auf der Grundlage eines Berichts, den die Taskforce im Dezember 2001 vorlegen soll, wird die Kommission im Hinblick auf den Europäischen Rat von Barcelona einen Aktionsplan erarbeiten, um bis zum Jahre 2005 die europäischen Arbeitsmärkte für alle zu öffnen.

5. Im Anschluss an die Aussprache zu dem Memorandum über Lebenslanges Lernen soll die Kommission mit einem Vorschlag für einen Aktionsplan befasst werden, der dem Rat ,Bildung" am 29. November 2001 vorgelegt werden soll. Die Umsetzung dieses Aktionsplans soll in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Vorhaben erfolgen.

6. Schließlich wurde auf dem informellen Treffen der Bildungs- und Forschungsminister in Uppsala am 1.-3. März 2001 die Notwendigkeit betont, in Europa ausreichende naturwissenschaftliche und technische Kompetenz sicherzustellen sowie die Rolle, die Bildung und Berufsbildung beim Erreichen dieses Ziels haben. Der Rat für Forschung erkannte auf seinem Treffen am 26. Juni 2001 die Notwendigkeit an, unter jungen Leuten, insbesondere unter Frauen, Interesse an Ausbildung in Naturwissenschaften, an Forschung und an Karrieren in den Naturwissenschaften zu wecken, und lud die Kommission ein, einen Aktionsplan zu Naturwissenschaft und Gesellschaft vor dem Jahresende 2001 zu präsentieren, der zum Aufbau eines Europäischen Forschungsraums beitragen wird. Die hiermit vorgeschlagene Aufgabe wird diesen Prozess ergänzen.

TEIL II : UMSETZUNG DER ZIELE

7. Im Zielbericht wurden drei Hauptziele herausgearbeitet: Qualität, Zugang sowie Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt. Diese Ziele wurden noch weiter untergliedert. In diesem Abschnitt werden diese Teilziele, wie sie in dem vom Rat angenommenen Bericht formuliert wurden, einzeln behandelt, einige ihnen zugrunde liegende Themen aufgezeigt, die Indikatoren behandelt, die zur Messung der Fortschritte verwendet werden können (sie können quantitativer oder auch qualitativer Natur sein) und vorhandene oder gegenwärtig vorgeschlagene Benchmarkkriterien dargelegt. Weitere Benchmarkkriterien könnten sich noch während der Implementierung dieses Arbeitsprogramms entwickeln.

8. Der Rat ,Bildung" beschloss auf seiner Tagung am 28. Mai 2001:

* die Arbeiten in den drei nachstehenden, auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm hervorgehobenen Bereichen zu beginnen:

- Grundfertigkeiten

- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

- Mathematik, Naturwissenschaft und Technik.

* dass mit den Folgemaßnahmen zu dem Bericht vom 12. Februar 2001 vor allem folgende Ziele verfolgt werden:

- Bewertung des Erreichten im Hinblick auf die im Bericht festgelegten Ziele, damit der Rat ,Bildung" dem Europäischen Rat, soweit dies angebracht erscheint, jederzeit Bericht erstatten kann;

- Verbesserung der Konzipierung und Umsetzung der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen;

- Verstärkung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten, um die Effizienz und Wirksamkeit dieser Tätigkeit zu erhöhen.

9. Eine Beschreibung der von der Kommission zur Umsetzung dieser Ziele vorgeschlagene Methodik ist in Teil III des vorliegenden Dokuments enthalten.

10. Es sei auch angemerkt, dass bei der Erarbeitung des vorliegenden Arbeitsprogramms darauf geachtet wurde, dass Überschneidungen mit der Arbeit der internationalen Organisationen in diesem Bereich vermieden werden, dass bereits vorliegende Arbeiten berücksichtigt und Möglichkeiten der Zusammenarbeit, vor allem mit der OECD, aber auch dem Europarat, dem Internationalen Arbeitsamt und der UNESCO geprüft werden.

Ziel 1: Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU

Ziel 1.1 - Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern

11. Der Zugang zu Wissen ist in einer wissensbasierten Gesellschaft von größter Bedeutung. Lehrkräfte und Ausbilder stellen daher die wichtigsten Akteure jeder auf die Förderung der Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft gerichteten Strategie dar. Hoch qualifizierte und motivierte Kräfte für den Lehrerberuf zu gewinnen und in diesem Beruf zu halten, in dem infolge der Überalterung der vorhandenen Lehrkräfte ein großer Einstellungsbedarf besteht, stellt daher in den meisten europäischen Ländern kurz- und mittelfristig eine Schwerpunktaufgabe dar.

12. Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, was in Europa insgesamt immer schwieriger wird, müssen wir die Art und Weise der Unterstützung von Lehrkräften und Ausbildern in dem Maße verbessern, wie sich ihre Rolle und ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verändert. Wir müssen sicherstellen, dass wir mit all denen, die mit der allgemeinen und beruflichen Bildung befasst sind, im Hinblick auf die Mindestfertigkeiten, die sie aufweisen sollten (einschließlich von IKT-Kompetenzen), einen Konsens erreichen und dass alle Fragen, die zur generellen ,Attraktivität" des Lehrerberufs beitragen, auch die richtige Gewichtung erhalten. Dazu gehören auch solche Fragen wie Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Klassengröße usw. Nur wenn zwischen all diese Faktoren angesichts der in den einzelnen Mitgliedstaaten herrschenden unterschiedlichen Umständen Ausgewogenheit besteht, wird man feststellen können, dass wir die richtigen Bedingungen geschaffen haben, damit Lehrkräfte und Ausbilder einen angemessenen Beitrag zur Erhöhung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in allen Mitgliedstaaten leisten können. Dazu ist es unerlässlich:

- dass Lehrkräfte und Ausbilder angemessen unterstützt werden, um auf die Herausforderungen der Wissensgesellschaft reagieren zu können - einschließlich durch die Entwicklung der berufsbegleitenden Fortbildung

- die Fähigkeiten (einschließlich der IKT-Kompetenzen) zu bestimmen, die Lehrkräfte und Ausbilder angesichts ihrer sich verändernden Rolle in der Wissensgesellschaft besitzen sollten

- für ausreichenden, angemessen qualifizierten Nachwuchs für den Lehrerberuf für alle Fachgebiete und Bildungsstufen zu sorgen und die Attraktivität der Berufe im Bereich der allgemeinen und beruflichen Ausbildung zu erhöhen.

13. Um zu messen, inwieweit dieses Ziel erreicht wurde, ist eine begrenzte Zahl von Schlüsselindikatoren und die Festlegung von Verfahren für den Austausch nationaler und internationaler Erfahrungen auf wichtigen strategischen Gebieten erforderlich.

14. Indikatoren

- der Prozentsatz der Personen, die für die Ausübung des Berufs eines Lehrers oder eines Ausbilders (auf den verschiedenen schulischen bzw. beruflichen Bildungsebenen) qualifiziert sind und ihn gegenwärtig ausüben

- der Grad, in dem der Inhalt der Lehrpläne für die Erstausbildung und die berufsbegleitende Fortbildung von Lehrern und Ausbildern die Anforderungen der Wissensgesellschaft erfuellt

- Entwicklung der Anzahl der Bewerber für die Erstausbildung als Lehrer und Ausbilder.

15. Die kürzlich im Rahmen von Eurydice durchgeführte Erhebung zu Lehrkräften stellt eine umfangreiche Informationsquelle auf der Grundlage von quantitativen und qualitativen Daten dar. Der Abschlussbericht wird Ende 2002 erscheinen.

16. Zeitplan

Die Aktivitäten sollten anlaufen, sobald die ersten Ergebnisse der Eurydice-Erhebung zu Lehrkräften in Verbindung mit den Ergebnissen der CEDEFOP-Aktionen im Rahmen des Lehrer- und Ausbilder-Netzwerks zur Verfügung stehen.

Beginn der Aktivitäten: 1. Halbjahr 2002

Ziel 1.2 - Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft

17. Die Grundfertigkeiten stellen das Paket von Fertigkeiten und Kompetenzen dar, die der Einzelne braucht, um sich in der heutigen Gesellschaft entfalten zu können, und die bis zum Ende der obligatorischen Schul- oder Ausbildungszeit entwickelt sein sollten, jedoch erforderlichenfalls durch lebensbegleitendes Lernen aktualisiert werden müssen. Die Grundlage dafür bilden die Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten, doch in zunehmendem Maße ist der fortlaufende Erwerb und die Aktualisierung aller Fertigkeiten, insbesondere der für die Wissensgesellschaft und erforderlichen sowie der Querschnittskompetenzen (naturwissenschaftliche und technische Kultur, IKT-Kompetenzen, Fremdsprachen, Unternehmensgeist und soziale Kompetenzen) notwendig. Lebensbegleitendes Lernen erfordert, dass die Lernfähigkeit bereits frühzeitig erworben und im späteren Leben aufrechterhalten wird.

18. Wir benötigen einen Konsens zu dem Paket von Fertigkeiten und persönlichen Kompetenzen, die ein Mensch als Grundfertigkeiten braucht, und müssen sicherstellen, dass diese auch wirklich allen zugänglich sind. Wir wissen, dass viele Menschen Schwierigkeiten mit dem Lesen, Schreiben, Rechnen, der Naturwissenschaft und Technik haben, doch dabei handelt es sich um Kernkompetenzen, die nicht nur die Grundlage für die im Leben und bei der Arbeit benötigten beruflichen und persönlichen Kompetenzen bilden, sondern auch für das spätere Lernen ausschlaggebend sind. Daher müssen wir gewährleisten, dass jeder Zugang zu ihnen hat, besonders diejenigen, für die schulische bzw. berufliche Bildung nur mit Schwierigkeiten erreichbar ist oder die Hindernisse auf dem Weg dazu überwinden müssen; diejenigen, die vorzeitig von der Schule abgehen, oder diejenigen, die aus der Erstausbildung ausscheiden, ohne das Ziel erreicht zu haben. Wir müssen uns damit beschäftigen, auf welche Weise Menschen die persönlichen Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, als Teil eines Teams zu Hause oder im Beruf zu wirken; wir müssen darauf achten, dass Kreativität und Initiativgeist gefördert werden, und müssen gewährleisten, dass Lehrer und Ausbilder diese effektiv vermitteln. Dafür ist insbesondere erforderlich:

- festzulegen, was das Paket von Grundfertigkeiten beinhalten soll, wie diese Fertigkeiten aufrechterhalten werden können und wie eine Überfrachtung der Lehrpläne für die obligatorische allgemeine und berufliche Bildung vermieden werden kann

- dieser Grundfertigkeiten wirklich für alle und insbesondere für schulisch Benachteiligte, für Schulabbrecher und für erwachsene Lernende zugänglich zu machen

- zu gewährleisten, dass Grundfertigkeiten angemessen gelehrt und gegebenenfalls bescheinigt werden.

19. Indikatoren

Zu den Schlüsselindikatoren auf dem Gebiet der Grundfertigkeiten gehören die bezüglich der Leistungsniveaus. Umfangreiche Arbeiten liegen bereits zu Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten vor; Inputindikatoren für das Erlernen von Fremdsprachen (z. B. die im Lehrplan vorgesehene Zeit) könnten durch Indikatoren zum Leistungsniveau ergänzt werden, und auch zur staatsbürgerlichen Bildung gibt es Arbeiten. Indikatoren zum Erwerb von Lernfertigkeiten, zu sozialen Kompetenzen, zu arbeitsmarktpolitischen Ergebnissen sind weniger entwickelt, obwohl gegenwärtig einige internationale Erhebungen stattfinden. In diesem Zusammenhang ist eine Aufschlüsselung der Daten nach Geschlecht und Personen mit Behinderungen besonders wichtig.

- Leistungsniveau in den Grundfertigkeiten (Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten, Naturwissenschaft und Technik)

20. Zu entwickelnde Indikatoren

- Leistungsniveau in Fremdsprachen

- Leistungsniveau in IKT

- Leistungsniveau in sozialen und arbeitsbezogenen Fertigkeiten und Erwerb von Lernfertigkeiten.

21. Benchmarkkriterien

- Bis 2010 Halbierung der Zahl der 18- bis 24-jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen (Beschäftigungspolitische Leitlinien 2001)

- Alle Schüler sollten am Ende der obligatorischen Schul- und Berufsausbildung neben ihrer Muttersprache zwei Fremdsprachen sprechen.

22. Zeitplan

Dieses Ziel gehört zu den drei vom Rat festgelegten Prioritäten (,Grundfertigkeiten"). Mit der Arbeit wird sofort nach Bildung der Expertengruppe begonnen.

Beginn der Aktivitäten: 2. Halbjahr 2001

Ziele 1.3 - Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien für alle

23. In den Schlussfolgerungen der Gipfel von Lissabon und Ferreira wird die Bedeutung des e-Learning in der Wissensgesellschaft hervorgehoben, durch das sich die Lernsysteme und -prozesse verändern. In der europäischen Beschäftigungsstrategie werden das e-Learning für alle und die Digitalkompetenz für Arbeitnehmer als strategische Priorität bezeichnet. In der EU ist die Lage in einen einzelnen Ländern recht unterschiedlich, jedoch besteht die gemeinsame Herausforderung darin, die sich auftuende Kluft zu einigen unserer wichtigsten Partner in der Welt zu schließen und all unseren Bürgern die Gelegenheit zu geben, von den bestehenden Gelegenheiten zu profitieren. Wenn jeder jedoch profitieren soll, müssen wir die Art und Weise, wie das Lehren und Lernen erfolgt, umgestalten, um sicher zu gehen, dass den Schulen und Ausbildungsstätten die richtigen Ressourcen zur Verfügung stehen, und wir müssen über Möglichkeiten nachdenken, wie wir diese Technologien in den kommenden Jahren nutzen können. Für den Zugang zu Wissen und dessen Anwendung über die Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die weitere Nutzung der e-Lernmöglichkeiten werden neue Fertigkeiten benötigt. Dazu muss praktisch jeder in der Lage sein, einen Computer zu benutzen, und ein akzeptables Niveau an Digitalkompetenz besitzen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass jeder zu diesen neuen Fertigkeiten Zugang hat. Insbesondere sollten Frauen ermutigt werden, solche Gelegenheiten wahrzunehmen, da sie im IKT-Sektor noch immer unterrepräsentiert sind. Um diesen Wandel zu unterstützen, ist es gleichfalls wichtig, eine angemessene Zertifizierung und Zertifizierungsverfahren für die erworbenen IKT-Kompetenzen zu gewährleisten: Der Europäische Rat forderte in Lissabon die Einführung eines europäischen Diploms für grundlegende IT-Fertigkeiten mit dezentralen Zertifizierungsverfahren bis Ende 2001. Dazu ist es erforderlich:

- die Palette an Ausrüstungen und Bildungssoftware zu erweitern, so dass die IKT bestmöglich in der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt werden können

- die Lehrmethoden sowie die Rolle der Lehrer und Ausbilder so umzugestalten, dass ,reale" und ,virtuelle" Lehr- und Lernmethoden auf der Grundlage der IKT bestmöglich genutzt werden können.

24. Dieses Ziel war Gegenstand zahlreicher nationaler und gemeinschaftlicher Initiativen, bei denen Erfahrungen und nachahmenswerte Verfahren ausgetauscht und Indikatoren entwickelt wurden. Der Aktionsplan der Kommission zum ,e-Learning" enthält eine Reihe von Indikatoren und Benchmarks [1]. Die vorgeschlagenen Aktivitäten konzentrieren sich hier auf die Koordinierung von Maßnahmen zu diesen strategischen Fragen.

[1] KOM(2001)172 endg. (28.03.2001).

25. Indikatoren

Die für das e-Learning vorgeschlagenen Indikatoren:

- Stunden der Computer-Nutzung in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung je Schüler/Student und Woche

- Verankerung von IKT in Programmen und Lehrmethoden der allgemeinen und beruflichen Bildung

- Prozentsatz der Lehrer und Ausbilder mit einer Ausbildung in IKT

- Anzahl der Schüler pro Computer mit Internet-Verbindung.

26. Benchmarkkriterien

In den Schlussfolgerungen des Gipfels von Lissabon, in den Mitteilungen der Kommission zum e-Learning und im Zusammenhang mit der europäischen Beschäftigungsstrategie wurden eine Reihe von Benchmarkkriterien genannt. Für die Koordinierung der Politiken sind dabei Folgende besonders maßgeblich:

- Alle Schüler sollten spätestens bis Ende 2002 die Möglichkeit erhalten, im Verlauf ihrer Schulzeit Digitalkompetenz zu erwerben

- Die Lehrpläne in den Schulen sind so anzupassen, dass sie neue Wege des Lernens unter Verwendung von IKT bis Ende 2002 möglich machen

- Alle Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit erhalten, bis 2003 die in der Informationsgesellschaft erforderlichen Kompetenzen zu erwerben.

27. Zeitplan

Bei diesem Ziel (IKT) handelt es sich um einen Unterbereich der vom Rat festgelegten Prioritäten. Daher wird sofort mit der Arbeit begonnen, sobald die Expertengruppe gebildet ist.

Beginn der Aktivitäten: 2. Halbjahr 2001

Ziel 1.4 - Förderung des Interesses an wissenschaftlichen und technischen Studien

28. Die wissenschaftliche und technologische Entwicklung ist Grundbedingung für eine wettbewerbsfähige Wissensgesellschaft. Allgemeinwissen sowie spezielle wissenschaftliche bzw. technische Kenntnisse sind sowohl im Berufs- als auch im täglichen Leben, in öffentlichen Diskussionen, bei der Entscheidungsfindung und im Gesetzgebungsprozess immer mehr gefragt. Alle Bürger benötigen Grundkenntnisse in Mathematik, Naturwissenschaft und Technik, die als Grundfertigkeiten erworben werden sollten. Die Zahl der Jugendlichen, die ein wissenschaftliches oder technisches Studium mit anschließender beruflicher Laufbahn auf diesen Gebieten aufnehmen, geht zurück und reicht nicht aus, um eine solide und zukunftsfähige Basis für Naturwissenschaft und Forschung in Europa aufrechtzuerhalten. Wenn Europa seine Position in der Welt beibehalten oder gar verbessern und die Zielsetzungen von Lissabon erreichen will, müssen wir mehr tun, um Kinder und Jugendliche zu bewegen, sich stärker für Naturwissenschaft und Mathematik zu interessieren, und um zu gewährleisten, dass diejenigen, die bereits eine Laufbahn in Naturwissenschaft und Forschung eingeschlagen haben, diese Laufbahn, die Aufstiegsmöglichkeiten und die Vergütung auch als zufriedenstellend betrachten, so dass sie in diesen Berufen verbleiben. Das informelle Treffen der Minister für Bildung und Forschung in Uppsala (März 2001) unterstrich die Bedeutung einer stärkeren Gewinnung von Jugendlichen für wissenschaftliche und technische Fachrichtungen, einschließlich einer generellen Erneuerung der Pädagogik und einer engeren Verbindung zum Arbeitsleben und zur Wirtschaft im gesamten System der allgemeinen und beruflichen Bildung. Dabei geht es darum,

- kurz- und mittelfristig die Zahl der jungen Menschen zu erhöhen, die ein Studium und eine Laufbahn auf dem Gebiet von Naturwissenschaft und Technik wählen, insbesondere in der Forschung und in naturwissenschaftlichen Disziplinen, wo ein Mangel an qualifiziertem Personal herrscht

- das Geschlechtergleichgewicht unter den Jugendlichen zu erreichen, die eine mathematische, wissenschaftliche oder technische Ausbildung wählen

- die Zahl qualifizierter Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen und attraktivere Lehrmethoden und -materialien für diese Disziplinen zu entwickeln sowie eine stärkere Nutzung von computer- und mediengestützten Möglichkeiten

29. Schlüsselindikatoren

Im Rahmen des Follow-up zur Mitteilung der Kommission ,Hin zu einem europäischen Forschungsraum" veröffentlicht die Kommission Indikatoren auf den Gebieten Naturwissenschaft, Technologie und Innovation, zu denen auch Indikatoren für Humanressourcen im Bereich FTE gehören. [2] Ein Zwischenbericht über den Stand der Benchmarkingprozesse in der nationalen Forschungspolitik ist auch im Juni 2001 veröffentlicht worden, in dem zusätzliche Indikatoren vorgestellt werden, die Humanressourcen einschließen. [3]

[2] "Hin zu einem europäischen Forschungsraum", Schlüsselzahlen zu Naturwissenschaft, Technik und Innovation für 2000.

[3] SEC(2001) 1002

- Zahl der Techniker, Naturwissenschaftler und Ingenieure mit Hochschulabschluss als Prozentsatz der erwerbstätigen Bevölkerung

- Zahl qualifizierter Lehrer und Lehrerinnen in Mathematik/Naturwissenschaft/ Technik auf allen Ebenen von Aus- und Weiterbildung

- Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für wissenschaftliche/mathematische/ technische Fächer auf den verschiedenen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließlich ihres prozentualen Anteils an den Gesamtzahl der Neueintritte sowie Erfolgsquoten

- Beschäftigung/Arbeitslosigkeit von Absolventen wissenschaftlicher und technischer Disziplinen.

Diese Indikatoren sollten auch den Gender-Aspekt benücksichtigen.

30. Zeitplan

Dieses Ziel ist die dritte vom Rat gewählte Priorität (Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie), in der sofort mit der Arbeit begonnen werden soll.

Beginn der Aktivitäten: 2. Halbjahr 2001.

Ziel 1.5 - Bestmögliche Nutzung der Ressourcen

31. Um unser Ziel - lebensbegleitendes und lebenslanges Lernen in der Wissensgesellschaft - zu erreichen, sind insgesamt mehr Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung erforderlich. Wenngleich die öffentlichen Finanzen in den EU-Ländern generell knapper werden, können wir uns hier kein Zögern erlauben. Die Lissabonner Schlussfolgerungen besagen, dass die Zukunft der europäischen Wirtschaft in starkem Maße von den Fertigkeiten ihrer Bürger abhängt, und diese wiederum müssen ständig aktualisiert werden, was für Wissensgesellschaften kennzeichnend ist. Andererseits müssen die finanziellen Zwänge dazu genutzt werden, unsere Ressourcen so effektiv wie möglich zu verteilen und zu verwenden und mit ihnen das höchste Qualitätsniveau erreichen. Dazu ist in erster Linie erforderlich:

- eine gerechte und effektive Verteilung und Nutzung der finanziellen Mittel innerhalb des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung zu gewährleisten

- Qualitätsbewertungs- und -sicherungssysteme unter Verwendung von Indikatoren und Benchmarking zu fördern

- die Potenziale öffentlich-privater Partnerschaften zu erschließen

- Kosten-Nutzen-Analysen für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung zu entwickeln.

32. Indikatoren

Dieses Ziel wirft die Frage der Kostenwirksamkeit und Effektivität von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie der Evaluierung und Qualitätssicherung auf. Mögliche Indikatoren wären:

- Die durch staatliche Stellen erfolgende Förderung der Entwicklung von Systemen der Qualitätssicherung- und -verbesserung

- Prozentsatz der allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen, die regelmäßige Selbsteinschätzungen vornehmen, um die Qualität ihrer Institution zu verbessern

- Ausgaben der öffentlichen Hand für Bildungszwecke (struktureller Indikator)

- Intensität der Mitarbeiterausbildung (nach zeitlichem oder finanziellen Aufwand) in Unternehmen.

33. Benchmarkkriterien

- Substanzielle jährliche Steigerung der Humankapitalinvestitionen pro Kopf (Schlussfolgerungen des Lissabonner Gipfels, Ziffer 26).

34. Zeitplan

Diese Aktivität sollte sobald als möglich in Angriff genommen werden, nachdem eine Übersicht über gute Praktiken auf dem Gebiet der Evaluierung der Qualität der Schulbildung vorliegt. Das Follow-up zum Bologna-Prozess im Bereich der Hochschulbildung sowie das neugeschaffene Forum zur Qualität der beruflichen Bildung legen eine baldige Aufnahme dieser Aktivitäten nahe: 1. Halbjahr 2002.

Ziel 2 : Leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle

Ziel 2.1 - Ein offenes Lernumfeld

35. Die Umwandlung in eine Wissensgesellschaft bedeutet, dass der Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung vereinfacht und demokratischer gestaltet werden muss und dass der Wechsel von einem Teil des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung zu einem anderen erleichtert werden muss. Gleichzeitig müssen wir einem möglichst breiten Querschnitt der Bevölkerung den Zugang zu Beschäftigung ermöglichen; dabei ist nicht nur die Erwerbsquote zu erhöhen, sondern auch das allgemeine Qualifikationsniveau. Die Komplexität unserer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung ist normalerweise auf die Absicht zurückzuführen, die bestmöglichen Qualifikationssysteme zur Verfügung zu stellen, doch müssen wir diese vereinfachen, so dass Arbeitnehmer, die von einem Teil des Systems zu einem anderen überwechseln müssen, ihre früheren Bemühungen und Ergebnisse nutzen können und ihre erzielten Leistungen angerechnet bekommen. Hier stehen folgende Aufgaben an:

- allgemeine und berufliche Bildung so zu vermitteln, dass Erwachsene effektiv daran teilnehmen können und ihre Teilnahme am Lernprozess mit anderen familiären und beruflichen Pflichten vereinbaren können

- zu gewährleisten, dass das Lernen für den älteren Teil der Bevölkerung zugänglich ist

- den Wechsel zwischen den verschiedenen Teilen des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung für Schüler und Auszubildende zu vereinfachen.

36. Indikatoren

- Teilnahmequoten an der allgemeinen und beruflichen Bildung in allen Altersgruppen und auf allen Ebenen nach Geschlecht

- Anteil der Weiter- oder Fortbildungseinrichtungen, die Kinderbetreuung und/oder flexible Lernzeiten anbieten

- Prozentsatz der Arbeitszeit, die Arbeitnehmer für Bildung aufwenden.

37. Zeitplan

Diese Aktivität erfordert weitere Vorbereitungen hinsichtlich der Indikatoren. Sie sollte im Zusammenhang mit der Durchführung des Aktionsplans zum lebenslangen Lernen in Angriff genommen werden.

Beginn der Aktivitäten: 2. Halbjahr 2002.

Ziele 2.2 - Lernen muss attraktiver werden

38. Damit Lernen ein Leben lang attraktiv bleibt, ist in erster Linie erforderlich, das Lernen für den Einzelnen relevant zu machen. Wir müssen dafür sorgen, dass jeder von früher Kindheit an begreift, dass er während seines ganzen Lebens mit allgemeiner und beruflicher Bildung in Verbindung bleiben muss. Hier kommt den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung eine wichtige Rolle zu, aber auch Familie, Gemeinwesen und Arbeitgeber haben einen wichtigen Beitrag zu leisten, wenn das Lernen zu einem normalen Bestandteil der Tätigkeit aller werden soll. Lernen muss attraktiver werden, wenn wir die angestrebten höheren Erwerbsquoten mit den benötigten höheren Qualifizierungsniveaus verbinden wollen. Wenn die Menschen nicht erkennen, welchen Wert es für sie hat, weiter zu lernen, werden sie auch nicht die erforderlichen Anstrengungen unternehmen und es wird nicht zu dem Anstieg des Qualifikationsniveaus kommen, den die Wissensgesellschaft erfordert. Hier stehen hauptsächlich folgende Aufgaben an:

- Bestärkung junger Menschen darin, nach dem Ende der Pflichtschulzeit bzw. Ausbildung weiter zu lernen oder sich fortzubilden; Motivierung der Erwachsenen, in ihrem späteren Leben die Verbindung zur allgemeinen und beruflichen Bildung nicht zu verlieren

- Überwindung der traditionellen Barrieren zwischen formalen und informellen Lernmethoden insbesondere im Hinblick auf die Zulassung und Anerkennung von nichtförmlichen und informellen Lernformen

- Nutzung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, um das Lernen attraktiver zu machen, und zwar sowohl im Rahmen von formalen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch außerhalb.

39. Indikatoren

- Anteil der Erwachsenen (über 24 Jahre), die an einer formalen oder informellen allgemeinen und beruflichen Bildung teilnehmen.

40. Zeitplan

Die im Rahmen dieses Ziels genannten spezifischen Gebiete erfordern Erhebungen und Forschungen dazu, welche Rolle die Einstellung des Einzelnen zum Lernen spielt. Die Aktivitäten sollten in Verbindung mit der Durchführung des Aktionsplans zum lebenslangen Lernen in Angriff genommen werden.

Beginn der Aktivitäten: 2. Halbjahr 2002.

Ziel 2.3 - Unterstützung für aktiven Bürgersinn, gleiche Chancen und gesellschaftlichen Zusammenhalt

41. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen zur Erhaltung des europäischen Gesellschaftsmodells beitragen, und Gerechtigkeit ist dabei eine wichtige Dimension. Alle Bürger müssen gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung haben. Wir müssen die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen, namentlich von Personen mit Behinderungen und Lernschwächen, sowie derjenigen beachten, die in ländlichen/entfernt liegenden Gebieten wohnen oder Probleme haben, ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen miteinander in Einklang zu bringen. Wir können nicht akzeptieren, dass ein beachtlicher Prozentsatz vorzeitig aus dem Lernprozess ausscheidet, ohne wesentliche Grundfertigkeiten und Eignungen für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erworben zu haben. Ebenso wenig kann der Verlust hingenommen werden, den ihr ungenutztes Potenzial für die Gesellschaft und die Wirtschaft insgesamt darstellt. Während andere Aspekte im Zusammenhang mit Bürgerschaft, Chancengleichheit und sozialer Kohäsion bereits für sich selbst, wichtige Dimensionen des Bildungs- und Ausbildungswesens darstellen, verpflichten uns die Lissabon-Ziele, insbesondere in Richtung:

- Dass die allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen Solidarität, Toleranz, demokratische Werte und das Interesse an anderen Kulturen wirksamer fördern sowie die Menschen effizienter auf eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft vorbereiten

- Dass die Fragen der Gerechtigkeit voll in die Ziele und in die Funktionsweise der Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung integriert werden

- Dass der Erwerb von Grundfertigkeiten all denen voll ermöglicht wird, die gegenwärtig von den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung weniger berücksichtigt werden wie Behinderte, Senioren, Zuwanderer oder Personen mit Lernschwächen.

Zu arbeiten.

42. Indikatoren

- Anteil der Jugendlichen im Alter von 18-24 Jahren, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen (struktureller Indikator) [4]

[4] Zusammenfassender Bericht der Kommission 2000.

- Haltungen und Ansichten junger Menschen zum Kampf gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung [5]

[5] Die Grundlage für diesen quantitativen Indikator bilden Angaben von Meinungsumfragen.

- Spezielle Vorbereitung von Lehrern und Ausbildern während ihrer Erst- bzw. Weiterbildung auf die unterschiedlichen Gruppen von Schülern mit Schwierigkeiten

- Teilnahme an allgemeinen und beruflichen Bildungsprogrammen sowie der Lehrlingsausbildung nach Geschlecht, Beschäftigungsstatus und Region

43. Benchmarkkriterien

- Halbierung der Zahl der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, bis 2010 (Ziel des Europäischen Rates von Lissabon, das in die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2001 aufgenommen wurde).

44. Zeitplan

Beginn der Aktivitäten: 1. Halbjahr 2002

Ziel 3: ÖFFNUNG DER SYSTEME DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG GEGENÜBER DER WELT

Ziel 3.1 - Engere Kontakte zur Arbeitswelt und Forschung wie auch zur Gesellschaft im weiteren Sinne

45. In den vergangenen zehn Jahren haben die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zwar große Fortschritte gemacht, doch sind sie nach wie vor noch zu stark auf sich selbst zurückgezogen. Wir müssen auf eine stärkere Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum von Akteuren in Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft im weiteren Sinne einschließlich der Sozialpartner drängen, denn dies ist für Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung notwendig, damit sie selbst zu lernenden Organisationen werden, damit sie sich gegenüber äußeren Veränderungen, Beiträgen, Ideen und Talenten öffnen und für diejenigen, denen sie dienen sollen, weiterhin relevant bleiben. Das wird die Einrichtungen in die Lage versetzen, den Unternehmer- und Initiativgeist zu fördern, den Schüler und Auszubildende benötigen. Wir müssen sicherstellen, dass jedes Mitglied der Gesellschaft, das Interesse an allgemeiner und beruflicher Bildung hat, auch in der Lage ist, seinen Beitrag zu leisten, und wir müssen darauf achten, dass Schulen und Ausbildungseinrichtungen für intellektuelle und praktische Beiträge der äußeren Welt offen sind und diese auch aufzunehmen im Stande sind. Das bedeutet:

- Förderung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen und Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung einerseits und Arbeitswelt, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen andererseits.

46. Indikatoren

- Anzahl der Lehrer und Ausbilder mit früherer oder gegenwärtiger signifikanter anderweitiger beruflicher Tätigkeit als % der Gesamtzahl der Lehrer und Ausbilder

- % der Teilnehmer an einer beruflichen Ausbildung, die mindestens 25 % ihrer Ausbildungszeit in einem Arbeitsumfeld verbringen

- % der Teilnehmer an einer beruflichen Ausbildung, die in Lehrlingsausbildungsprogramme einbezogen sind.

47. Zeitplan

Beginn der Aktivitäten: 2. Halbjahr 2002

Ziel 3.2 - Entwicklung des Unternehmergeistes

48. Allgemeine und berufliche Bildung sollte das Verständnis für die Bedeutung von Unternehmergeist wecken, Wege erfolgreichen Unternehmertums aufzeigen sowie Risikobereitschaft und die Notwendigkeit, dass jeder Initiativgeist entfalten muss, vermitteln. Der Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft, der die Wissensgesellschaft begleitet, sowie die bestehende Tendenz in Richtung auf eine dienstleistungsorientierte Wirtschaft eröffnet Millionen von Menschen die Möglichkeit, sich selbständig zu machen, und das sollte auch von Schülern und Studenten als mögliche Karriereoption angesehen werden. In den letzten Jahren konnten wir beobachten, welche Bedeutung der Entwicklung neuer Unternehmensformen zukommt, die sich oftmals aus den Bedürfnissen von örtlichen Gemeinschaften ergeben, und dennoch vermitteln unsere Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung noch zu häufig den Eindruck, dass eine abhängige Beschäftigung das einzig wünschenswerte oder richtige Ziel darstellt. Die Entwicklung von Unternehmergeist ist für den Einzelnen, für die Wirtschaft und für die Gesellschaft im Allgemeinen wichtig. Daher ist es erforderlich:

- den Unternehmergeist (,Unternehmertum") im gesamten System der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern.

49. Indikatoren

- Einstellung junger Menschen zu Unternehmertum und Selbständigkeit [6]

[6] Die Grundlage für diesen quantitativen Indikator bilden Angaben von Meinungsumfragen.

- Prozentsatz der Selbständigen unter der erwerbstätigen Bevölkerung

50. Zeitplan

Da von der Kommission eine Erhebung zu den bestehenden Maßnahmen in Angriff genommen wurde, erscheint es zweckmäßig, mit dieser Aktivität zu beginnen, sobald die Ergebnisse vorliegen.

Beginn der Aktivitäten im ersten Halbjahr 2003.

Ziel 3.3 - Verstärktes Erlernen fremder Sprachen

51. Europas Unterschiedlichkeit wird nirgends offensichtlicher als in seinen Sprachen. Wenn wir jedoch von dieser Verschiedenheit profitieren wollen, müssen wir auch in der Lage sein, miteinander zu kommunizieren. Die Kenntnis europäischer Fremdsprachen gehört zu den Grundfertigkeiten, die das Europa der Wissensgesellschaft erfordert; im Allgemeinen sollte jeder zwei Fremdsprachen sprechen können. Wir müssen das Erlernen fremder Sprachen verbessern, und das bedeutet, die Art und Weise zu verbessern, in der Fremdsprachen gelehrt werden, sowie den Kontakt zwischen Lehrern und Lernenden und den fremden Sprachen, in denen sie arbeiten, zu verstärken. Daher steht die Ausbildung von Fremdsprachenlehrern im Mittelpunkt dieses Ziels. Es geht darum,

- jeden zu ermutigen, neben der eigenen Muttersprache mindestens zwei Sprachen der Gemeinschaft zu erlernen

- die Art und Weise zu verbessern, in der Fremdsprachen an den Schulen und Ausbildungsstätten unterreichtet werden.

52. Indikatoren

- Berufsbegleitende Fortbildungskurse für Fremdsprachenlehrer, zu denen der persönliche Kontakt mit der Sprache/Kultur gehört, die sie vermitteln

- Prozentsatz der Schüler an Primar-/Sekundar-/Berufsschulen, die eine/zwei/drei Sprachen lernen, nach erlernten Sprachen

53. Benchmarkkriterium

- Alle Schüler sollten am Ende der Pflichtschul- und -ausbildungszeit neben ihrer Muttersprache zwei weitere Sprachen sprechen können.

54. Zeitplan

Ausgehend von der Vielzahl von Aktivitäten im Europäischen Jahr der Sprachen 2001 kann mit der Aktivität im 1. Halbjahr 2002 begonnen werden.

Ziel 3.4 - Intensivierung von Mobilität und Austausch

55. Mobilität fördert das Zugehörigkeitsgefühl zu Europa, den Erwerb eines europäischen Bewusstseins sowie die Ausprägung der europäischen Staatsbürgerschaft. Sie ermöglicht den Jugendlichen, ihre persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln und besseren Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu erlangen. Ausbildern bietet sie die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu vergrößern und ihre Kompetenz auszubauen. Angesichts eines immer komplexer werdenden Europas müssen wir alle zur Verfügung stehenden Mittel so effizient wie möglich nutzen, um den Bürgern, insbesondere dem jungen Bürger zu ermöglichen, Europa zu erleben. Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der wissenschaftlichen Weiterbildung (Doktoranden), trägt ebenfalls zur Errichtung eines europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung bei und kann die Realisierung des Europäischen Forschungsraums fördern.

56. In diesem Bereich verfügt die Union bereits über solide Errungenschaften. Die Programme SOKRATES, LEONARDO und JUGEND, die Förderung der Mobilität von Naturwissenschaftlern sind ebenfalls Bereiche, wo die Maßnahmen der Europäischen Union weltweit beispielgebend sind, obwohl diese konkrete Erfahrung uns ebenfalls zeigt, dass das Potenzial des Instruments Mobilität hinsichtlich der Unterstützung des Lissabonner Ziels noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Zahlreiche andere Gemeinschaftsinitiativen, wie der vom Europäischen Rat in Nizza verabschiedete Aktionsplan für die Mobilität, die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum gleichen Thema, der Einsatz einer Taskforce zu den neuen europäischen Arbeitsmärkten, deren Errichtung vom Europäischen Rat von Stockholm unterstützt wurde, zeugen von der Bedeutung und der politischen Wertschätzung, die der Mobilität beigemessen wird. All das erfolgt in enger Abstimmung mit den Mobilitätsinitiativen im europäischen Forschungsraum.

57. Dabei kommt es darauf an:

- zu gewährleisten, dass weniger privilegierte Einrichtungen und Personen an Mobilitätsprogrammen teilnehmen

- die im Rahmen der Mobilität erworbenen Fertigkeiten und Kompetenten zu messen und anzuerkennen.

58. Indikatoren

- Sozioökonomische Merkmale von Schulen, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen

- Anteil der einheimischen Studenten, die ihr Studium in einem anderen EU-Land fortsetzen

- Anteil der beschäftigten ausländischen Lehrer (Primar-, Sekundar-, Tertiärstufe...).

59. Zeitplan

Die Empfehlung sowie der Aktionsplan für Mobilität stellen die Grundlage für eine frühzeitige Inangriffnahme dieser Aktivität dar.

Beginn der Aktivitäten: 1. Halbjahr 2002

Ziel 3.5 - Stärkung der europäischen Zusammenarbeit

60. Im neuen Europa der Wissensgesellschaft müssen wir jedem garantieren, dass er in ganz Europa lernen und arbeiten und seine Qualifikation überall voll nutzen kann. Insbesondere im Bereich der Hochschulbildung werden Anstrengungen unternommen, um die Hindernisse für die Mobilität und die Anerkennung der Qualifikation sowohl mit Hilfe von EU-Instrumenten (wie beispielsweise dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen oder den Universitätspartnerschaften im Rahmen des Sokrates-Programms) als auch mittels des zwischenstaatlichen ,Bologna-Prozesses" abzubauen. Allerdings bleibt in vielen Bereichen noch erhebliche Arbeit zu leisten. Daher müssen wir Universitäten und andere Gremien darin bestärken, europaweite kompatible Systeme von Qualifikationen sowie allgemeine Übereinstimmung darüber zu entwickeln, welches Mindestqualitätsniveau für eine Anerkennung erforderlich ist. Wir müssen unsere Anstrengungen für die Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen weiter verstärken. Wir müssen die Entwicklung von gemeinsamen europäischen akademischen Graden und Qualifikationen sowie von europäischen Anerkennungssystemen unterstützen, die erforderlich sind, wenn unsere Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung weltweit als die Kompetenzzentren anerkannt werden sollen, die sie in Wirklichkeit darstellen. Dazu ist es erforderlich,

- kompatible Anerkennungssysteme und Qualitätskontrollen zu entwickeln, so dass Qualifikationen in ganz Europa auf gleiche Weise bewertet werden

- die Flexibilität und Vielfalt des sich entwickelnden europaweiten Lernsystems zu erhöhen, indem die Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen gefördert werden.

61. Indikatoren

- Schaffung europaweiter Systeme zur Anerkennung bzw. Akkreditierung von erworbenen Kenntnissen und Qualifikationen

- Prozentsatz der einheimischen Studenten und Doktoranden, die ihr Studium in einem anderen EU-Land fortsetzen

- Anzahl der angebotenen gemeinsamen ,europäischen" akademischen Grade und der verliehenen Diplome

62. Zeitplan

Das im Mittelpunkt dieses Ziels stehende Anliegen und seine strategische Rolle für die Verwirklichung des gesamteuropäischen Projekts der Schaffung einer europäischen Wissensgesellschaft machen es erforderlich, dieses Ziel frühzeitigen Angriff zu nehmen.

Beginn der Aktivitäten: 1. Halbjahr 2002

TEIL III. Arbeitsmethoden, Strukturen und Zeitplan

Arbeitsmethode

63. In dieser neuen Etappe der Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa sollen die Ziele der Europäischen Union erreicht werden durch:

- eine stärkere Konzentration auf die gesteckten Ziele durch langfristig angelegtes politisches Engagement und exakte Zielbestimmung (Benchmarking);

- einen größeren Nutzen aus dem Erfahrungsaustausch durch die Festlegung gemeinsamer Ziele;

- die Möglichkeit gemeinsamen Nachdenkens über ähnliche Probleme und entsprechende Lösungen, vor allem im Rahmen gegenseitiger Prüfungen (,peer review")

- die präzise Überwachung der erzielten Erfolge durch Einsatz von Indikatoren und Benchmarking.

Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:

64. Benchmarking

Mit diesem Instrument geben sich die Mitgliedstaaten selbst Zwischenziele vor, die einen Vergleich des jeweils Erreichten ermöglichen und die je nach der Ausgangssituation der Mitgliedstaaten flexibel gestaltet werden können, wie beispielsweise jenes Ziel, das in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon genannt wurde:

- bis zum Jahre 2010 Halbierung der Zahl der 18-24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen.

65. Erfahrungsaustausch über bewährte Praktiken

Der Erfahrungsaustausch über bewährte Praktiken erfolgt auf der politischen Ebene. Es werden nach vorgegebenen Kriterien spezielle Themen für diesen Austausch ausgewählt, und für die Verbreitung seiner Ergebnisse werden verschiedene verfügbare Mittel verwendet (z.B. Seminare, Errichtung von Datenbanken, Bereitstellung von Informationen im Internet, Veröffentlichung von Broschüren usw.).

66. Gegenseitige Prüfung (,peer review")

Dieses Instrument ermöglicht es den Mitgliedstaaten, gegenseitig einen Politikbereich einer kritischen Prüfung unterziehen. So kann sich beispielsweise im Falle der Modernisierung des betreffenden Politikbereichs ein Eingreifen von außen als nützlich erweisen, können Meinungen und Kommentare zu anstehenden Fragen eingeholt werden. Das Interesse der Gemeinschaft geht noch über das des jeweiligen Mitgliedstaates hinaus, denn der Prozess der Prüfung und der Auseinandersetzung ist auch für die anderen Teilnehmer nützlich.

67. Indikatoren

Hier muss unterschieden werden zwischen:

- den bestehenden Indikatoren, die den erforderlichen Kriterien entsprechen, d. h. die eindeutig definiert, zuverlässig, aktuell, europaweit vergleichbar und im Rahmen der anstehenden Ziele geeignet sind;

- den in den meisten Mitgliedstaaten bestehenden nationalen Indikatoren, die, obwohl sie die übrigen Kriterien erfuellen, nicht vergleichbar oder aktuell sind. Nach einer Phase der Bestandsaufnahme wird es bezüglich der am besten geeigneten Indikatoren notwendig sein, Machbarkeitsstudien durchzuführen, um sie entweder anzupassen oder zu aktualisieren und um ihnen im Hinblick auf die betreffenden Länder einen maximalen Erfassungsbereich zu sichern;

- den Indikatoren, für die keine Daten existieren oder die den oben aufgeführten Kriterien nicht genügen, die jedoch für die Erfuellung der gestellten Ziele erforderlich sind. Diese Indikatoren müssen entwickelt werden, auch wenn feststeht, dass die Erarbeitung neuer Indikatoren eine schwierige und langwierige Aufgabe ist.

68. In diesem Prozess ist es notwendig, in erster Linie mit den bereits bestehenden Indikatoren - sei es auf nationaler oder auf europäischer Ebene - und insbesondere mit den im Synthesebericht der Kommission sowie in den Prozessen von Luxemburg und Cardiff verwendeten zu arbeiten, eine begrenzte Zahl von ihnen auszuwählen und qualitativen oder dynamischen Indikatoren den Vorzug zu geben, die die Messung des erzielten Fortschritts anhand von Zeitreihen und erforderlichenfalls eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ermöglichen.

Unterstützungsstrukturen

69. Es besteht kein Zweifel daran, dass diese Zielsetzungen im Detail die Unterstützung von Experten erfordern. Daher ist es notwendig, eine Arbeitsgruppe aus Experten zu bilden, die in den jeweiligen Fachgebieten ihren Sachverstand einbringen. Diese Gruppe wird sich mit den gegenwärtig auf der internationalen und nationalen Ebene laufenden Arbeiten befassen und generell ihr Wissen in den Prozess einbringen. Dazu ist die Bildung einer Reihe von Untergruppen notwendig. Die Arbeitsgruppe berät sich gegebenenfalls mit anderen entsprechenden Gremien - besonders mit dem Beschäftigungsausschuss im Rahmen des Luxemburg-Prozesses. In diesem Zusammenhang erfolgen die Aktivitäten zur Erfassung der erreichten Fortschritte auf der Grundlage von Indikatoren und Benchmarks zum Beispiel in enger Zusammenarbeit mit der Indikatoren-Gruppe des Beschäftigungsausschusses, wobei besonderes Augenmerk auf die Verwendung der vereinbarten Indikatoren und Benchmarks gelegt wird, so dass eine objektive und glaubwürdige Fortschrittsbewertung möglich ist.

70. Die Arbeitsgruppe sowie ihre Untergruppen erhalten ein Mandat, um sich mit den sie betreffenden Gebieten zu beschäftigen; Indikatoren und erforderlichenfalls Benchmarks vorzuschlagen, die zur Messung der Realisierung des betreffenden Ziels verwendet werden können; Themen für den Austausch beispielhafter Praktiken vorzuschlagen; diesen Austausch in Zusammenarbeit mit der Kommission zu organisieren und über die geleistete Arbeit Bericht zu erstatten. Die Arbeitsgruppe und ihre Untergruppen sollten von der Kommission organisiert werden; gegebenenfalls könnten auch bereits vorhandene Gruppen mit anderen Aufgaben herangezogen werden.

71. Bei ihrer beratenden Tätigkeit sollten die Gruppen auch eine Reihe von horizontalen Fragen berücksichtigen wie die generelle Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit von Männern und Frauen, ethnischen Minderheiten und Behinderten in alle Politiken und Aktionen sowie die Notwendigkeit, Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung generell aus der Sicht des lebenslangen Lernens zu betrachten.

72. Was die drei vom Europäischen Rat in Stockholm ausgewählten Prioritäten (Grundfertigkeiten, ITC, Mathematik und Naturwissenschaft) anbelangt, so wird vorgeschlagen, dass die betreffenden Arbeitsgruppen möglichst bald im September einberufen werden sollten.

Die Beitrittsländer

73. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Aktivitäten so weit wie möglich den Beitrittsländern offen stehen sollten. Daher wird vorgeschlagen, die Möglichkeiten für deren Einbeziehung zu prüfen.

Zeitplan

74. Dieser gemeinsame Bericht des Rates und der Kommission an den Europäischen Rat von Barcelona wurde im März 2001 vom Europäischen Rat in Stockholm gefordert. In seinem ursprünglichen Bericht an den Europäischen Rat schlug der Rat vor, ,regelmäßig über die Erfuellung des ihm vom Europäischen Rat (Lissabon) erteilten Mandats zu berichten, und zwar im Hinblick auf einen aktiven Beitrag zur Erreichung der darin festgesetzten strategischen Ziele". Nach Ansicht der Kommission würde dies einen ersten Bericht über die Durchführung des Arbeitsprogramms beinhalten, der im Herbst 2003 beraten und gemeinsam der Ratstagung im Frühjahr 2004 vorgelegt werden sollte, sowie eine Überprüfung der im ursprünglichen in Stockholm vorgelegten Bericht enthaltenen Zielsetzungen, die dann dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 vorgelegt würde. Der Zeitplan für weitere Berichte bis zum Abschlussbericht 2010 kann zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

75. Die Kommission schlägt vor, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs auf der Tagung des Rates ,Bildung" am 29. November 2001 eine Orientierungsdebatte durchzuführen und den endgültigen gemeinsamen Bericht auf der Tagung des Rates ,Bildung" am 14. Februar 2002 zu verabschieden, der dann dem Europäischen Rat auf dessen Frühjahrstagung 2002 in Barcelona vorgelegt wird.

Schlussfolgerung

76. Wie aus vorstehendem Abschnitt ersichtlich und wie zu erwarten war, ist das Arbeitsprogramm, das die Kommission den Mitgliedstaaten vorschlägt, äußerst umfangreich. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit und den Willen der verschiedenen betroffenen politischen Ebenen, zum Erfolg zu gelangen. Es bedeutet für die Mitgliedstaaten und die Kommission, neue Wege der Zusammenarbeit zu beschreiten und einen koordinierten Ansatz zu praktizieren, um sicherzustellen, dass sich die verschiedenen Aktivitäten gegenseitig ergänzen. Den strategischen Rahmen muss das lebenslange Lernen bilden, wie es im Memorandum über lebenslangen Lernen und in der europäischen Beschäftigungsstrategie definiert ist, nämlich ,als jede zielgerichtete Lerntätigkeit, die einer kontinuierlichen Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen dient". Nur im Rahmen dieses übergreifenden Konzepts kann die vom Europäischen Rat in Lissabon mit der Forderung nach einem Bericht über die konkreten Bildungsziele ins Leben gerufene Initiative so vorangebracht werden, dass ihr maximales Potenzial ausgeschöpft wird.

Anhänge (A1)

1. Übersicht über die Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung 2. Zeitplan 3. Indikatoren

ANHANG

Anhang 1

Übersicht über die Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

ZIELE //

Ziel 1: // Höhere Qualität und verbesserte Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU

1.1 // Verbesserung der Ausbildung von Lehrern und Ausbildern.

1.2 // Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft: (Verstärkung der Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten; Aktualisierung der Definition der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft; Aufrechterhaltung der Lernfähigkeit))

1.3 // Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien für alle: Ausstattung der Schulen und Lernzentren; Einbeziehung der Lehrer und Ausbilder; Einsatz von Netzen und anderen Ressourcen

1.4 // Förderung des Interesses an wissenschaftlichen und technischen Studien

1.5 // Bestmögliche Nutzung der Ressourcen. Bessere Qualitätssicherung; Gewährleistung einer effizienten Verwendung der Mittel

Ziel 2: // Leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle

2.1 // Ein offenes Lernumfeld

2.2 // Lernen muss attraktiver werden

2.3 // Unterstützung für aktiven Bürgersinn, gleiche Chancen und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ziel 3 // Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt

3.1 // Engere Kontakte zur Arbeitswelt und Forschung wie auch zur Gesellschaft im weiteren Sinne

3.2 // Entwicklung des Unternehmergeistes

3.3 // Verstärktes Erlernen fremder Sprachen

3.4 // Intensivierung von Mobilität und Austausch

3.5 // Stärkung der Europäischen Zusammenarbeit

Anhang 2

Zeitplan - Inangriffnahme der Ziele

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Beginn der Aktivität

Anhang 3

Vorgeschlagene Indikatoren zur Unterstützung der Umsetzung des Berichts über die konkreten Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Ziele // Quelle

Ziel 1.1 - Verbesserung der Ausbildung von Lehrern und Ausbildern

Prozentsatz der Personen, die für die Ausübung des Berufs eines Lehrers oder Ausbilders (auf den verschiedenen Ebenen der schulischen bzw. beruflichen Bildung) qualifiziert sind und ihn gegenwärtig ausüben // Nationale Daten

Grad, in dem der Inhalt der Lehrpläne für die Erstausbildung und die Weiterbildung von Lehrern und Ausbildern am Arbeitsplatz die Anforderungen der Wissensgesellschaft erfuellt // Eurydice und CEDEFOP

Entwicklung der Anzahl der Bewerber für die Erstausbildung als Lehrer und Ausbilder // Nationale Daten

Ziel 1.2 - Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft

Leistungsniveau in den Grundfertigkeiten (Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten, Naturwissenschaft und Technik) // OECD, (PISA [7]), IEA [8] (TIMSS [9])

[7] Programme for International Student Assessement

[8] International association for the Evaluation of educational Achievement

[9] Third International Mathematics and Science Study

Leistungsniveau in Fremdsprachen // zu entwickeln

Leistungsniveau in IKT // zu entwickeln

Leistungsniveau in sozialen und arbeitsbezogenen Fertigkeiten und Erwerb von Lernfertigkeiten // zu entwickeln

Ziel 1.3 - Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien für alle

Stunden der Computer-Nutzung in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung je Schüler/Student und Woche // Eurobarometer

Prozentsatz der Lehrer und Ausbilder mit einer Ausbildung in IKT // Eurobarometer

Verankerung von IKT in Programmen und Lehrmethoden der allgemeinen und beruflichen Bildung // Eurydice

Anzahl der Schüler pro Computer mit Internet-Verbindung // Nationale Daten

Ziel 1.4 - Förderung des Interesses an wissenschaftlichen und technischen Studien

Zahl der Techniker, Naturwissenschaftler und Ingenieure mit Hochschulabschluss als Prozentsatz der erwerbstätigen Bevölkerung // Eurostat, UOE [10] Datenerfassung

[10] joint UNESCO-OECD-EUROSTAT data collection on education

Zahl der qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer in Mathematik/Naturwissenschaft/Technik auf allen Ebenen von Aus- und Weiterbildung // Nationale Datenquellen

Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für wissenschaftliche/ mathematische/technische Fächer auf den verschiedenen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung einschliesslich ihres prozentualen Anteils an der jeweiligen Gesamtzahl sowie Erfolgsquoten // Nationale Daten, Eurostat, UOE Datenerfassung

Beschäftigung/Arbeitslosigkeit von Absolventen von wissenschaftlichen und technischen Disziplinen // Nationale Daten

Ziel 1.5 - Bestmögliche Nutzung der Ressourcen

Ausgaben der öffentlichen Hand für Bildungszwecke (struktureller Indikator) // Eurostat, UOE Datenerfassung

Die durch staatliche Stellen erfolgende Förderung der Entwicklung von Systemen der Qualitätssicherung- und -verbesserung // Eurydice, OECD

Prozentsatz der allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen, die regelmäßige Selbsteinschätzungen vornehmen, um die Qualität ihrer Institution zu verbessern // Nationale Daten

Intensität der Mitarbeiterausbildung (nach zeitlichem oder finanziellen Aufwand) in Unternehmen // Eurostat, Continuing Vocational Training Survey (CVTS)

Ziel 2.1 - Ein offenes Lernumfeld

Teilnahmequoten an der allgemeinen und beruflichen Bildung in allen Altersgruppen und auf allen Ebenen nach Geschlecht // Eurostat, UOE Datenerfassung

Anteil der Weiter- oder Fortbildungseinrichtungen, die Kinderbetreuung und/oder flexible Lernzeiten anbieten // Nationale Daten

Prozentsatz der Arbeitszeit, die Arbeitnehmer für Bildung aufwenden // Eurostat, Continuing Vocational Training Survey (CVTS)

Ziel 2.2 - Lernen muss attraktiver werden

Anteil der Erwachsenen (über 24 Jahre), die an einer formalen oder informellen allgemeinen und beruflichen Bildung teilnehmen // Eurostat, Labour Force Survey (LFS)

Ziel 2.3 - Unterstützung für aktiven Bürgersinn, gleiche Chancen und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Anteil der Jugendlichen im Alter von 18-24 Jahren, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen (struktureller Indikator) // Eurostat, Labour Force Survey (LFS)

Haltungen und Ansichten junger Menschen zum Kampf gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung // Eurobarometer, IEA

Spezielle Vorbereitung von Lehrern und Ausbildern während ihrer Erst- bzw. Weiterbildung auf die unterschiedlichen Gruppen von Schülern mit Schwierigkeiten // Eurydice, CEDEFOP, European Agency for Development in Special Need Education

Teilnahme an allgemeinen und beruflichen Bildungsprogrammen sowie der Lehrlingsausbildung nach Geschlecht, Beschäftigungsstatus und Region // Eurostat, Labour Force Survey (LFS)

Ziel 3.1 - Engere Kontakte zur Arbeitswelt und Forschung wie auch zur Gesellschaft im weiten Sinne

Anzahl der Lehrer und Ausbilder mit früherer oder gegenwärtiger signifikanter anderweitiger beruflicher Tätigkeit als % der Gesamtzahl der Lehrer und Ausbilder // Nationale Daten

% der Teilnehmer an einer beruflichen Ausbildung, die mindestens 25 % ihrer Ausbildungszeit in einem Arbeitsumfeld verbringen // Eurostat, Vocational Education and Training (VET) Datensammlung

% der Teilnehmer an einer beruflichen Ausbildung, die in Lehrlingsausbildungsprogramme einbezogen sind // Eurostat, Vocational Education and Training (EU-VET) Datensammlung

Ziel 3.2 - Entwicklung des Unternehmergeistes

Einstellung junger Menschen zu Unternehmertum und Selbständigkeit // Nationale Daten

Prozentsatz der Selbständigen unter der erwerbstätigen Bevölkerung // Eurostat, Labour Force Survey (LFS)

Ziel 3.3 - Verstärktes Erlernen fremder Sprachen

Berufsbegleitende Fortbildungskurse für Fremdsprachenlehrer, zu denen der persönliche Kontakt mit der Sprache/Kultur gehört, die sie vermitteln // Nationale Daten, Eurydice, CEDEFOP

Prozentsatz der Schüler an Primar-/Sekundar-/Berufsschulen, die eine/zwei/drei Sprachen lernen, nach erlernten Sprachen // Eurostat Fremdsprachenlehre Fragebogen

Ziel 3.4 - Intensivierung von Mobilität und Austausch

Sozioökonomische Merkmale von Schulen, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen // Nationale Daten

Anteil der einheimischen Studenten, die ihr Studium in einem anderen EU-Land fortsetzen // (Anteil der im Hochschulwesen immatrikulierten ausländischen Studenten) - Quelle: Eurostat, UOE Datenerfassung

Anteil der beschäftigten ausländischen Lehrer (Primar-, Sekundar-, Tertiärstufe...) // Nationale Daten

Ziel 3.5 - Stärkung der europäischen Zusammenarbeit

Schaffung europaweiter Systeme zur Anerkennung bzw. Akkreditierung von erworbenen Kenntnissen und Qualifikationen // NARIC/ECTS

Prozentsatz der einheimischen Studenten und Doktoranden, die ihr Studium in einem anderen EU-Land fortsetzen // Nationale Daten

Anzahl der angebotenen gemeinsamen ,europäischen" akademischen Grade und der verliehenen Diplome // Nationale Daten