52000SC1920

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der qualität der schulischen ausbildung /* SEK/2000/1920 endg. - COD 2000/0022 */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäâ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den GEMEINSAMEN STANDPUNKT DES RATES ZU DEM VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR EUROPÄISCHEN ZUSAMMENARBEIT BEI DER BEWERTUNG DER QUALITÄT DER SCHULISCHEN AUSBILDUNG

2000/0022 (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäâ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den GEMEINSAMEN STANDPUNKT DES RATES ZU DEM VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR EUROPÄISCHEN ZUSAMMENARBEIT BEI DER BEWERTUNG DER QUALITÄT DER SCHULISCHEN AUSBILDUNG

1. Hintergrund

- Datum der Übermittlung des ursprünglichen Vorschlags: 24. Januar 2000 [1]

[1] KOM (1999) 709 endg. vom 24. Januar 2000.

- Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses: 27. April 2000 [2]

[2] CES 476/2000 vom 27. April 2000

- Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: 15. Juni 2000 [3]

[3] CDR 21/2000 vom 15. Juni 2000

- Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: 6. Juli 2000 [4]

[4] PE A5-0185/2000 - 2000/0022 (COD) vom 6. Juli 2000

- Datum der Übermittlung des geänderten Vorschlags: 3. August 2000 [5]

[5] KOM (2000) 523 endg. vom 3. August 2000

- Datum der Festlegung des gemeinsamen Standpunkts: 9. November 2000 [6]

[6] (...)

2. Gegenstand der Empfehlung

Der Vorschlag für eine Empfehlung betrifft die europäische Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung. Die Mitgliedstaaten werden darin insbesondere aufgefordert, transparente Systeme der Qualitätssicherung einzuführen und die Selbstbewertung sowie die externe Bewertung der Schulen zu fördern. Die Kommission wird aufgefordert, die Schulen und die an der Bewertung der Schulen beteiligten Stellen zur Zusammenarbeit zu ermutigen und deren Vernetzung auf europäischer Ebene zu fördern.

3. Stellungnahme der Kommission zum gemeinsamen Standpunkt

Die Kommission zeigt sich erfreut, dass der gemeinsame Standpunkt des Rates die Grundgedanken und Absichten des Vorschlags der Kommission beibehält. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Rat das zentrale Ziel des Vorschlags teilt, das in der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung besteht.

Der gemeinsame Standpunkt des Rates beruht auf dem geänderten Vorschlag, den die Kommission im Anschluss an die vom Parlament in erster Lesung abgegebene Stellungnahme angenommen hat. Die Kommission ist erfreut darüber, dass der Rat in seinem gemeinsamen Standpunkt die vom Parlament vorgeschlagenen und von der Kommission übernommenen Änderungen vollständig, grundsätzlich oder teilweise angenommen hat, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

- Stärkung der im Vorschlag der Kommission vorgesehenen Folgemaßnahmen;

- ausdrücklicher Hinweis auf die herausragende Bedeutung von Leistungsindikatoren und Benchmarks;

- Ausweitung und Verdeutlichung der politischen Tragweite der Empfehlung;

- Aufnahme neuer Erwägungsgründe, die den Vorschlag präzisieren und deutlicher machen, welche Ziele mit der Bewertung der Qualität der Schulbildung verfolgt werden.

4. Zusammenfassung

Auf der Grundlage dieses gemeinsamen Standpunkts kann das Gesetzgebungsverfahren nun konstruktiv mit der zweiten Lesung im Europäischen Parlament fortgesetzt werden. Die Kommission unterstützt den gemeinsamen Standpunkt des Rates voll und ganz.