51999PC0709

Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung /* KOM/99/0709 endg. - COD 2000/0022 */


Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Die Qualität der Schulbildung zu gewährleisten, stellt für die Mitgliedstaaten eine vordringliche Aufgabe dar. Jede Schule in Europa muß sich mit Fragen der Qualität auseinandersetzen, und vorrangiges Anliegen jedes Lehrers ist die Qualität seines Unterrichts. Gemäß Artikel 149 trägt die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Die Europäische Gemeinschaft kann innovative Maßnahmen zur Verbesserung dieser Qualität anregen, indem sie den Austausch von Informationen und Erfahrungen fördert, unterstützt und erleichtert.

In der Zeit von 1995 bis 1998 wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung auf europäischer Ebene zu intensivieren. Hohe Beamte des Bildungswesens trafen 1995 zweimal zusammen, um darüber zu diskutieren, wie die Qualität der schulischen Ausbildung bewertet werden kann. Im Anschluß an vier Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, die 1995, 1996, 1997 und 1998 ergingen, gewährte die Kommission Zuschüsse für Untersuchungen, Studienbesuche und Konferenzen zum Thema Qualität der Schulbildung.

Als die Kommission ihre Absicht ankündigte, Anfang 1997 ein Pilotprojekt zur Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung durchzuführen, wurde sie von den Bildungsministern auf der Ratstagung am 6. Mai 1996 nachdrücklich unterstützt. Die Minister betonten, daß die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in diesem wichtigen Bereich ausgebaut werden müsse. Später unterstrich der Ministerrat auf seiner Tagung in Brüssel am 20. November 1997 durch Annahme einer entsprechenden Schlußfolgerung nochmals die Bedeutung einer Verbesserung der Qualität der Schulbildung [1] .

[1] Schlußfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 1997 über die Bewertung der Qualität der Schul bildung (98/C 1/03).

Das Pilotprojekt zur Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung wurde 1997 und 1998 in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt. Ziel des Pilotprojets war es, die Notwendigkeit einer Bewertung der Sekundarschulausbildung in Europa zu verdeutlichen, die einschlägigen nationalen Verfahren zu optimieren, der Qualitätsbewertung eine europäische Dimension zu verleihen und den Austausch von Informationen und Erfahrungen zu fördern [2] .

[2] Die Methoden, die im Rahmen des Pilotprojekts verwendet werden sollten, wurden in den "Leitlinien für teilnehmende Schulen" und in "einem praktischen Leitfaden für die Selbstbewertung" beschrieben; beide wurden in alle Gemeinschaftssprachen übersetzt und in allen 101 Schulen verteilt, die am Pilotprojekt teilgenommen haben.

Die Ergebnisse des Pilotprojekts flossen in einen Zwischenbericht [3] und in einen endgültigen Bericht [4] ein. In nationalen Berichten wurden die Auswirkungen des Projekts in den Schulen der einzelnen Länder bewertet. In einigen Ländern wurde dem Pilotprojekt bei der Ausarbeitung neuer Gesetze Rechnung getragen, vor allem in den Niederlanden, in Österreich und Griechenland. In Italien trieb das Projekt die Entwicklung zu einer größeren Autonomie der Schulen voran. In Portugal läuft das Projekt noch, und es werden immer mehr Schulen einbezogen. In Norwegen hat es die Anregung für ein Weißbuch zur Qualitätsbewertung geliefert. In den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein) finden weiterhin regelmäßig "Schulkonferenzen" auf transnationaler Ebene statt.

[3] Evaluation der Qualität von Schule und Unterricht; ein europäisches Pilotprojekt; Zwischenbericht, Mai 1998.

[4] Evaluation der Qualität von Schule und Unterricht; ein europäisches Pilotprojekt; Endgültiger Bericht, Juni 1999.

2. Rahmen

Gemäß Artikel 149 EG-Vertrag trägt die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.

Will man die Qualität der schulischen Ausbildung bewerten, so sind viele Aspekte zu beachten. An die Qualität eines Systems oder einer Praxis dürfen keine absoluten Maßstäbe angelegt werden. Qualität ist danach zu beurteilen, welche Ziele man sich gesetzt hat und mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen diese Ziele erreicht werden sollen. Im Zuge des gesellschaftlichen Wandels ändern sich auch die Anforderungen an die Qualität der Bildungsangebote. Qualität im Bildungswesen hängt ferner von den Interessen der Beteiligten ab (d. h. davon, wer * Schüler, Lehrer oder Eltern * die Qualität der Bildungsangebote beurteilt).

Wie Qualität im Bildungswesen zu definieren ist, ist Gegenstand der politischen Diskussion, die demokratisch geführt werden muß. In der Diskussion geht es um die Ziele, um die Mittel, mit denen sie zu erreichen sind, um wirtschaftliche Prioritäten, um den Kenntnisstand in Fragen der Bildung und der Lernprozesse, um die Bedürfnisse und Wünsche der Bürger.

Auf verschiedenen Ebenen des Bildungssystems fungiert die Qualitätsbewertung als Instrument, mit dem gemessen und bewertet wird, ob und in welchem Grad das Bildungssystem den Zielvorgaben gerecht wird. Die Bewertung setzt einen Dialog aller Beteiligten voraus. Durch eine wirksame Überwachung wird eine ständige Anpassung an neue quantitative und qualitative Kriterien gewährleistet.

Die meisten europäischen Bildungssysteme haben sich in den letzten zwanzig Jahren erheblich gewandelt. Eine der Hauptursachen dieses Wandels ist die Dezentralisierung. Es werden mehr Entscheidungsbefugnisse an die unteren Ebenen des Bildungssystems abgegeben, und Bildungseinrichtungen werden selbständiger. Durch die Dezentralisierung wird die politische Diskussion oder der demokratische Prozeß der Festlegung von Qualitätsmaßstäben innerhalb des Bildungssystems gewissermaßen nach unten verlagert.

Es gibt im wesentlichen zwei Arten der Qualitätsbewertung: die externe Bewertung und die Selbstbewertung. Mit der externen Bewertung wollen Zentralregierungen gewährleisten, daß ein guter Unterricht erteilt wird und daß die Schulen ihre Ressourcen sinnvoll nutzen. Mit der externen Bewertung sollen Schulen von der zentralstaatlichen Ebene aus kontrolliert und gelenkt werden. Will man die demokratische Diskussion um die Qualität der Bildung auf die lokale Ebene verlagern, so kann man die Schulen selbst in die Lage versetzen, diese Aufgabe durch Selbstbewertung wahrzunehmen. Mit Hilfe der Selbstbewertung läßt sich die demokratische Diskussion darüber, was unter Qualität in der schulischen Bildung zu verstehen ist, auf lokaler Ebene führen. Eine Selbstbewertung ist oft nur unter Beteiligung aller betroffenen Akteure möglich und bietet Instrumente für die Unterstützung von Entscheidungs- und Lernprozessen.

Qualitätsindikatoren oder Benchmarks sind Daten, die den Beteiligten auf allen Ebenen eine Bewertung der Qualität der Bildungsangebote ermöglichen. Organisationen, Unternehmen, Schulen oder Universitäten können dazulernen, wenn sie über Daten verfügen, die ihnen einen besseren Überblick verschaffen und die sozusagen eine Brille darstellen, durch die sie die Welt der Schule und der Schüler besser erkennen können.

Ziel der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Qualitätsbewertung und der Qualitätsindikatoren ist selbstverständlich nicht die Erstellung von allgemeingültigen Bewertungsmodellen. Gerade dank der Vielfalt und des Reichtums der auf nationaler Ebene angewandten Methoden und Ansätze wird es zu einem fruchtbaren Informationsaustausch kommen, der zu einer Verbesserung und zu einer Vervollkommnung der vorhandenen Bewertungsverfahren beitragen kann. Jede Maßnahme auf europäischer Ebene muß infolgedessen von den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und von der historischen, sozialen, kulturellen und politischen Situation in den einzelnen Ländern ausgehen.

3. Rechtsgrundlage

Zur allgemeinen und beruflichen Bildung heißt es in den Artikeln 149 und 150, daß die Gemeinschaft die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und deren Tätigkeit unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.

Die vorliegende Empfehlung achtet die Vielfalt der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und beruht auf freiwilliger Zusammenarbeit und Anpassung. Die Maßnahme der Gemeinschaft könnte insoweit einen zusätzlichen Nutzen bringen, als der Austausch von Informationen und Erfahrungen dazu beiträgt, das eigene nationale System mit anderen zu vergleichen, wodurch wiederum Innovationen angeregt werden könnten.

2000/0022 (COD)

Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION *

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission [5] ,

[5] ABl. C

nach Anhörung des Wirschafts- und Sozialausschusses [6] ,

[6] ABl. C

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen [7] ,

[7] ABl. C

gemäß dem Verfahren nach Artikel 251 des Vertrages,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Alle Mitgliedstaaten haben sich zum Ziel gesetzt, eine hohe Qualität der Bildung zu gewährleisten.

(2) In allen industrialisierten Ländern wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr Mittel für die Bildung aufgewandt. Von der Bildung verspricht man sich die Lösung von Problemen, die sich im Bereich der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts stellen. Lebenslanges Lernen ist der Schlüssel, mit dem man sich im Beruf und auf der persönlichen Ebene die Zukunft erschließen kann. Eine hohe Qualität der Bildung ist für die Arbeitsmarktpolitik und für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung.

(3) Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik nimmt der Rat jedes Jahr eine Reihe von beschäftigungspolitischen Leitlinien an, die auf quantitativen Zielvorgaben und Indikatoren beruhen. In Leitlinie 7 der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 [8] heißt es, daß die Mitgliedstaaten "die Qualität ihres Schulsystems verbessern [werden] , damit die Zahl der Schulabbrecher spürbar verringert wird. Ein besonderes Augenmerk sollte auch den Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten gelten". In Leitlinie 8 des Vorschlags für die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2000 [9] schlägt die Kommission vor, besonders auf die Vermittlung von Informatikkenntnissen sowie darauf zu achten, daß die Schulen bis Ende 2002 mit Computern ausgerüstet werden und daß den Schülern der Internet-Zugang erleichtert wird; dadurch könnten die Qualität des Unterrichts verbessert und die jungen Menschen auf das digitale Zeitalter vorbereitet werden.

[8] Entschließung des Rates vom 22. Februar 1999 über die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999; ABl. C 69 vom 12.3.1999, S. 2.

[9] KOM(1999) 441 endg.

(4) Das Ziel einer hohen Qualität der Bildung läßt sich mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen erreichen. Die Qualitätsbewertung ist eine Methode zur Beobachtung und zur Förderung der Schulen, die in der Lage sind, dazuzulernen und ihren Unterricht zu verbessern, die also nicht nur Wissen vermitteln, sondern den Schülern in der Gemeinschaft auch die Fähigkeiten, Qualifikationen und Verhaltensregeln mit auf den Weg geben, die sie benötigen, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.

(5) Die Kommission hat in den Jahren 1994 und 1995 ein Pilotprojekt zur Qualitätsbewertung im Hochschulwesen durchgeführt. In der Empfehlung 98/561/EG vom 24. September 1998 betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitäts sicherung in der Hochschulbildung [10] unterstreicht der Rat die Bedeutung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen sowie der wechselseitigen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Qualitätssicherung.

[10] ABl. L 270 vom 7.10.1998, S. 56.

(6) Das SOKRATES-Programm, insbesondere die Aktion III.3.1, sieht vor, daß die Kommission den Informations- und Erfahrungsaustausch zu Fragen von gemeinsamem Interesse fördert. Die Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung ist eines der vordringlichen Themen dieser Aktion.

(7) Die Kommission hat seit März 1996 verschiedene Studien und Vorarbeiten in Angriff genommen, um die Frage der Bewertung der Ausbildung unter verschiedenen Gesichtspunkten zu untersuchen und um eine Bestandsaufnahme der großen Vielfalt der auf verschiedenen Ebenen eingesetzten Ansätze und Bewertungsmethoden zu machen.

(8) Im Schuljahr 1997/1998 führte die Kommission in den am SOKRATES-Programm beteiligten Ländern in 101 Schulen der Sekundarstufen I und II ein Pilotprojekt durch. Eine beratende Arbeitsgruppe, der von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige auf dem Gebiet der Bewertung der Ausbildung angehörten, unterstützte die Kommission bei der Durchführung des Projekts.

(9) Die Teilnehmer an dem Projekt, darunter Vertreter der 101 Schulen, Entscheidungsträger aus nationalen Behördern sowie Persönlichkeiten aus der Wissenschaft und dem Bildungswesen, gaben im Verlauf einer Abschlußkonferenz, die am 20. und 21. November 1998 in Wien stattfand, folgende Erklärung ab: "Das Pilotprojekt hat uns für Qualitätsaspekte in unseren Schulen sensibilisiert und in fast allen Schulen während der Projektphase eine Qualitätssteigerung bewirkt" [11] .

[11] Diese Erklärung gaben die Teilnehmer auf der Abschlußkonferenz des Pilotprojekts ab, die am 20. und 21. November 1998 in Wien stattfand.

(10) Alle 18 Teilnehmerländer am Pilotprojekt (die Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) haben nationale Berichte verfaßt, in denen die Auswirkungen des Projekts untersucht und die im Verlauf des Projekts gesammelten Erfahrungen geschildert werden. In den meisten dieser nationalen Berichte wird das Projekt positiv beurteilt und hervorgehoben, wie wichtig es ist, über nationale Grenzen hinweg durch den Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Lösungen voneinander zu lernen.

(11) Im endgültigen europäischen Bericht [12] wird betont, daß für eine erfolgreiche Selbstbewertung mehrere methodologische Elemente von Bedeutung sind. Dazu gehören die nationale und internationale Vernetzung sowie die Unterstützung und Ermutigung auf nationaler Ebene.

[12] Evaluation der Qualität von Schule und Unterricht, ein europäisches Pilotprojekt; Endgültiger Bericht, Juni 1999.

(12) In seinen Schlußfolgerungen vom 16. Dezember 1997 [13] stellte der Rat fest, daß die Qualitätsbewertung auch für die Gewährleistung und gegebenenfalls Verbesserung der Qualität des Bildungssystems von wesentlicher Bedeutung ist.

[13] ABl. C 1 vom 3.1.1998, S. 4.

(13) Der Grundsatz der Subsidiarität und die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung und Struktur ihrer Bildungssysteme sowie die Autonomie und/oder die Selbständigkeit ihrer Bildungseinrichtungen sind zu berücksichtigen.

I. EMPFELEHN

DEN MITGLIEDSTAATEN ZUR VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER SCHULISCHEN AUSBILDUNG BEIZUTRAGEN, INDEM SIE

1. transparente Qualitätssysteme mit dem Ziel fördern oder gegebenenfalls schaffen,

a) die Qualität der schulischen Ausbildung als Grundlage für lebenslanges Lernen unter Berücksichtigung der europäischen Dimension entsprechend ihren besonderen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten zu erhalten;

b) die Schulen zur Selbstbewertung zu ermutigen, die im Rahmen eines ausgewogenen Rückgriffs sowohl auf die Selbstbewertung in Schulen als auch auf externe Bewertungen eine Methode zur Förderung derjenigen Schulen sein kann, die in der Lage sind, dazuzulernen und ihren Unterricht zu verbessern;

c) den Zweck und die Voraussetzungen einer Selbstbewertung der Schulen abzuklären und zu gewährleisten, daß der bei der Selbstbewertung zugrunde gelegte Ansatz mit anderen Regulierungsformen vereinbar ist;

2. externe Bewertungssysteme mit dem Ziel fördern und gegebenenfalls entwickeln,

a) die Selbstbewertung in den Schulen zu überwachen und die Schulen in methodologischer Hinsicht zu unterstützen und zu fördern;

b) die Schulen auch aus der Sicht von Außenstehenden zu beurteilen und zu gewährleisten, daß sie ihren Unterricht kontinuierlich verbessern;

3. die Einbeziehung aller Akteure in einen umfassenden Bewertungsprozeß an den Schulen fördern und unterstützen,

a) um zu erreichen, daß diese entschlossen und kreativ zur Selbstbewertung an den Schulen beitragen;

b) um dafür zu sorgen, daß sie alle gemeinsam Verantwortung für Verbesserungen an der Schule übernehmen;

4. Schulungen für den Umgang mit Methoden der Selbstbewertung und deren Anwendung fördern mit dem Ziel,

a) die Selbstbewertung zu einem wirksamen Instrument auszubauen, das das Potential der Schulen für positive Veränderungen stärkt;

b) für eine wirksame Verbreitung von Beispielen für vorbildliche Lösungen und neue Instrumente der Selbstbewertung zu sorgen;

5. die Fähigkeit der Schulen fördern, auf nationaler und auf europäischer Ebene voneinander zu lernen mit dem Ziel,

a) vorbildliche Lösungen, wirksame Instrumente und Benchmarks zu ermitteln;

b) Netzwerke zu bilden, um sich gegenseitig zu unterstützen und den Bewertungs prozeß durch Anstöße von außen voranzubringen;

6. die Zusammenarbeit zwischen den für die Qualität der schulischen Ausbildung zuständigen Behörden und die Bildung europäischer Netzwerke fördern.

Diese Zusammenarbeit könnte sich auf folgende Bereiche erstrecken:

a) Austausch von Informationen und Erfahrungen, insbesondere über die methodologischen Entwicklungen und über Beispiele vorbildlicher Lösungen;

b) Entwicklung von vergleichbaren Daten, Indikatoren und Benchmarks über die nationalen Bildungssysteme, um deren jeweilige Stärken und Schwächen im Hinblick auf den Austausch vorbildlicher Lösungen auszumachen;

c) Erweiterung des einschlägigen Fachwissens in Europa, auf das die Behörden in den betroffenen Mitgliedstaaten zurückgreifen könnten;

d) Förderung von Kontakten zwischen Fachleuten auf der internationalen Ebene.

II. ERSUCHEN DIE KOMMISSION

1. ausgehend von den bestehenden Programmen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und im Rahmen der Aufgaben sowie der normalen offenen und transparenten Verfahren dieser Programme die in Teil I unter Nummer 6 genannte Zusammenarbeit zwischen den für die Qualität der schulischen Ausbildung zuständigen Stellen zu fördern und die über die erforderliche Erfahrung mit Qualitätsbewertung und Qualitätssicherung verfügenden Schulorganisationen und -verbände mit europäischer Kompetenz an dieser Zusammenarbeit zu beteiligen;

2. eine Datenbank für die Verbreitung von Verfahren und Instrumenten zur Selbstbewertung von Schulen einzurichten. Diese Datenbank sollte auch Beispiele für vorbildliche Lösungen, die im Rahmen der Bewertung von Schulen praktiziert werden, enthalten und über das Internet abrufbar sein;

3. dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen alle drei Jahre Berichte über die Entwicklung der Qualitätsbewertungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten und über die Maßnahmen der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, einschließlich der Erfolge, die hinsichtlich der genannten Ziele erreicht worden sind, vorzulegen.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Die Präsidentin Der Präsident

FINANZBOGEN

1. Bezeichnung der Massnahme

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der schulischen Ausbildung

2. Haushaltslinie(n)

Teil A des Gesamthaushaltsplans, Einzelplan III (Kommission).

Die Errichtung der Datenbank wird aus dem Haushaltsposten B3.1001 des SOKRATES-Programms finanziert.

3. Rechtsgrundlage

Artikel 149 und 150 EG-Vertrag.

4. Beschreibung der Massnahme

4.1 Allgemeines Ziel der Maßnahme

Die Empfehlung soll die Grundlage für die Errichtung eines europäischen Netzes von Einrichtungen sein, die im Bereich Qualitätsbewertung, Indikatoren und Benchmarks tätig sind.

4.2 Dauer der Maßnahme und Bestimmungen über eventuelle Verlängerungen

Die Empfehlung ist auf unbestimmte Zeit gültig.

5. Art der Ausgaben / Einnahmen

Im Zuge der Durchführung der Empfehlung soll eine Datenbank für die Verbreitung von Verfahren und Instrumenten zur Selbstbewertung von Schulen eingerichtet werden. Die Datenbank sollte auch Beispiele für vorbildliche Lösungen im Bereich der Bewertung von Schulen enthalten. Im Rahmen der Durchführung der Empfehlung sind zwei Sachverständigensitzungen pro Jahr vorgesehen.

6. Finanzielle Belastung

Im Zuge der Durchführung der Empfehlung soll eine Datenbank eingerichtet werden. Ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ist geplant.

6.1 Aufschlüsselung nach Kostenelementen

VE in Mio. EUR (jeweilige Preise)

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6.2 Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

VE in Mio. EUR

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Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln der GD Bildung und Kultur.

7. Verwaltungsausgaben (Teil A des Einzelplans III des Gesamthaus haltsplans)

Die Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungsmittel erfolgt nach Maßgabe des jährlichen Beschlusses der Kommission über die Zuteilung der Ressourcen unter Berücksichtigung der von der Haushaltsbehörde bewilligten zusätzlichen Planstellen und Haushaltsmittel.

7.1 Auswirkung auf den Personalbestand

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7.2 Gesamtkosten für zusätzliches Personal

(in EURO)

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Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln der GD Bildung und Kultur.

7.3 Sonstige Mehrausgaben für Verwaltung und Dienstbetrieb

(in EURO)

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Für die in der obenstehenden Tabelle dargelegten Ausgaben im Rahmen von Haushaltslinie A-7 werden Mittel innerhalb des Gesamtrahmens der GD Bildung und Kultur bereitgestellt.