11.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 36/12


VERORDNUNG (EU) 2017/237 DER KOMMISSION

vom 10. Februar 2017

zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Anschluss an die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie über die Anwendung von permanenten Haarfärbemitteln und das Auftreten von Blasenkrebs („Use of permanent hair dyes and bladder cancer risk“) im Jahr 2001 kam der Wissenschaftliche Ausschuss „Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse“, der später mit dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission (2) durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) ersetzt wurde, zu dem Ergebnis, dass die möglichen Risiken der Anwendung von Haarfärbemitteln Anlass zur Besorgnis geben. Der SCCP empfahl der Kommission in seinen Gutachten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung von Haarfärbemitteln einzuschränken.

(2)

Der SCCP empfahl des Weiteren eine umfassende Sicherheitsbewertungsstrategie für Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln samt Vorschriften für die Prüfung dieser Stoffe auf ihre mögliche Genotoxizität und Karzinogenität vorzunehmen.

(3)

Aufgrund der Gutachten des SCCP vereinbarte die Kommission mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Gesamtstrategie zur Regulierung der in Haarfärbemitteln verwendeten Stoffe, der zufolge die Industrie Dossiers mit aktualisierten wissenschaftlichen Daten zur Sicherheit der Inhaltsstoffe vorzulegen hatte, auf deren Grundlage der SCCP eine Risikobewertung vornehmen konnte.

(4)

Der SCCP, der mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission (3) durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) ersetzt wurde, hat die Sicherheit einzelner in Haarfärbemitteln verwendeter Stoffe bewertet, für die die Industrie aktualisierte Dossiers vorgelegt hatte.

(5)

Was die Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken für Verbraucher angeht, die von Reaktionsprodukten ausgehen, die beim Färben von Haaren mit oxidativen Haarfärbestoffen entstehen, so zog der SCCS in seinem Gutachten vom 21. September 2010 auf Grundlage der bereits verfügbaren Daten den Schluss, dass keine größeren Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität und der Karzinogenität der derzeit in der Union verwendeten Haarfärbemittel und ihrer Reaktionsprodukte bestehen.

(6)

Damit gewährleistet ist, dass Haarfärbemittel sicher für die menschliche Gesundheit sind, sollten unter Berücksichtigung der abschließenden Gutachten des SCCS bezüglich ihrer Sicherheit Höchstkonzentrationen für zehn bewertete Haarfärbestoffe festgelegt werden.

(7)

Da die Stoffe N,N'-Bis(2-Hydroxyethyl)-2-Nitro-p-Phenylenediamine und 2,6-Dihydroxyethylaminotoluene gegenwärtig unter die Sammeleinträge 8 und 9 des Anhangs III der Richtlinie (EG) Nr. 1223/2009 fallen, sollten für diese Stoffe unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen zu ihrer Sicherheit in den Stellungnahmen 1572/16 und 1563/15 des SCCS eigene laufende Nummern vergeben werden.

(8)

Die Definition eines Haarmittels gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schloss die Verwendung von Haarfärbemitteln auf Wimpern aus. Begründet wurde dies damit, dass das Risikoniveau bei einer Anwendung kosmetischer Mittel auf dem Kopfhaar und auf den Wimpern jeweils unterschiedlich ist. Daher war eine spezielle Risikobewertung für die Verwendung von Haarfärbestoffen auf den Wimpern erforderlich.

(9)

In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 25. März 2015 (SCCS/1553/15) kam der SCCS zu dem Schluss, dass die oxidativen Haarfärbestoffe Toluene-2,5-Diamine, p-Aminophenol, 2-Methylresorcinol, Tetraaminopyrimidine Sulfate, Hydroxyethyl-p-Phenylenediamine Sulfate und 2-Amino-3-Hydroxypyridine, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind und deren Verwendung in Haarfärbemitteln als unbedenklich gilt, durch gewerbliche Verwender auch gefahrlos in Wimpernfärbemitteln verwendet werden können.

(10)

Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung dieser Stoffe sollte ihre Verwendung in Wimpernfärbemitteln gestattet sein. Um jedoch jegliches Risiko im Zusammenhang mit der Selbstanwendung von Wimpernfärbemitteln durch Verbraucher zu vermeiden, sollten sie nur für die gewerbliche Verwendung zulässig sein. Um es den gewerblichen Verwendern zu ermöglichen, die Verbraucher über mögliche Nebenwirkungen der Anwendung von Wimpernfärbemitteln aufzuklären, und um das Risiko der Hautsensibilisierung durch diese Mittel zu verringern, sollten auf dem Etikett geeignete Warnhinweise angebracht werden.

(11)

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.

(12)

Es sollten angemessene Fristen gewährt werden, damit die Industrie Anpassungen an die neuen Anforderungen vornehmen und die betreffenden Produkte auslaufen lassen kann, welche diese Anforderungen nicht erfüllen.

(13)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. Februar 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59.

(2)  Beschluss 2004/210/EG der Kommission vom 3. März 2004 zur Einsetzung Wissenschaftlicher Ausschüsse im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt (ABl. L 66 vom 4.3.2004, S. 45).

(3)  Beschluss 2008/721/EG der Kommission vom 5. August 2008 zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Sachverständigen im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/210/EG (ABl. L 241 vom 10.9.2008, S. 21).


ANHANG

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

1.

Folgender Eintrag wird mit der laufenden Nummer 8c eingefügt:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„8c

2,2′-[(2-Nitro-1,4-phenylen)diimino]bisethanol

N,N′-Bis(2-Hydroxyethyl)-2-Nitro-p-Phenylenediamine

84041-77-0

281-856-4

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Ab dem 3. September 2017 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten

Für a und b gilt ab dem 3. September 2017:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

Ab dem 3. September 2017: 1,5 %

2.

Unter der laufenden Nummer 9 erhält der Eintrag in Spalte b folgende Fassung:

„o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze (1), ausgenommen die in diesem Anhang unter den laufenden Nummern 9a und 9b genannten Stoffe sowie die in Anhang II unter den laufenden Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten Stoffe.“

3.

Der Eintrag unter der laufenden Nummer 9a erhält folgende Fassung:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„9a

Toluylen-2,5-diamin

und sein Sulfat

Toluene-2,5-Diamine

Toluene-2,5-Diamine Sulfate (1)

95-70-5

615-50-9

202-442-1

210-431-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a) i)

Allgemeine Verwendung

a) ii)

Gewerbliche Verwendung

a)

Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

a) i)

Nicht zur Färbung von Wimpern verwenden.

a) ii)

Geeignete Handschuhe tragen.

Nur für gewerbliche Verwendung‘

b)

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Geeignete Handschuhe tragen.

Nur für gewerbliche Verwendung.‘“

b)

Wimpernfärbemittel

b)

Gewerbliche Verwendung

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 2,0 %, (berechnet als freie Base) bzw. 3,6 % (berechnet als Sulfatsalz) nicht überschreiten.

4.

Folgender Eintrag wird mit der laufenden Nummer 9b eingefügt:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„9b

1-Methyl-2,6-bis-(2-hydroxyethylamino)-benzol

2,6-Dihydroxyethylaminotoluene

149330-25-6

443-210-1

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Ab dem 3. September 2017 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘“

5.

Die Einträge unter den laufenden Nummern 200, 206, 211, 243 und 272 erhalten folgende Fassung:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„200

2,4,5,6-Tetraaminopyrimidinsulfat

Tetraaminopyrimidine Sulfate

5392-28-9

226-393-0

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a), c)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 3,4 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

c)

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ eine Reaktion festgestellt hat.

Nur für gewerbliche Verwendung

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.‘“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

3,4 % (berechnet als Sulfat)

 

c)

Wimpernfärbemittel

 

c)

Gewerbliche Verwendung

„206

3-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiammoniumsulfat

Hydroxyethyl-p- Phenylenediamine Sulfate

93841-25-9

298-995-1

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:Mischverhältnis

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ eine Reaktion festgestellt hat.

Nur für gewerbliche Verwendung

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.‘“

b)

Wimpernfärbemittel

b)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung auf den Wimpern 1,75 % (berechnet als freie Base) nicht überschreiten

b)

Gewerbliche Verwendung

„211

2-Aminopyridin-3-ol

2-Amino-3- Hydroxypyridine

16867-03-1

240-886-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ eine Reaktion festgestellt hat.

Nur für gewerbliche Verwendung

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.‘“

b)

Wimpernfärbemittel

b)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung auf den Wimpern 0,5 % nicht überschreiten

b)

Gewerbliche Verwendung

„243

1,3-Benzoldiol, 2- Methyl

2-Methylresorcinol

608-25-3

210-155-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,8 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

c)

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ eine Reaktion festgestellt hat.

Nur für gewerbliche Verwendung

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.‘“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,8 %

 

c)

Wimpernfärbemittel

 

c)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung auf den Wimpern 1,25 % nicht überschreiten

c)

Gewerbliche Verwendung

„272

4-Aminophenol

p-Aminophenol

123-30-8

204-616-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a), b)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 0,9 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ eine Reaktion festgestellt hat.

Nur für gewerbliche Verwendung

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.‘“

b)

Wimpernfärbemittel

b)

Gewerbliche Verwendung

6.

Folgende Einträge werden mit den laufenden Nummern 298 bis 305 angefügt:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„298

Di[2-[4-[(E)-2-[4-[bis(2-hydroxyethyl)aminophenyl]vinyl]pyridin-1-ium]-butanoyl]aminoethyl]di-sulfanyldichlorid

HC Red No. 17

1449471-67-3

 

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

Ab dem 3. September 2017: 0,5 %

Ab dem 3. September 2017:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

 

299

Di[2-[4-[(E)-2-[2,4,5-trimethoxyphenyl]vinyl]pyridinin-1-ium]butanoyl]aminoethyl]disulfanyldichlorid

HC Yellow No. 17

1450801-55-4

 

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

Ab dem 3. September 2017: 0,5 %

 

Ab dem 3. März 2018:

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

300

1-Hexyl-1H-pyrazol-4,5-diaminsulfat (2:1)

1-Hexyl 4,5-Diamino Pyrazole Sulfate

1361000-03-4

 

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Ab dem 3. September 2017 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

301

4-Hydroxy-2,5,6-triaminopyrimidinsulfat

2,5,6-Triamino-4-Pyrimidinol Sulfate

1603-02-7

216-500-9

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Ab dem 3. September 2017 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

302

2-[(3-Aminopyrazolo[1,5-a]pyridin-2-yl)oxy]ethanolhydrochlorid

Hydroxyethoxy Aminopyrazolopyridine HCl

1079221-49-0

695-745-7

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Ab dem 3. September 2017 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten.

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

303

3-Amino-2,6-dimethylphenol

3-Amino-2,6-Dimethylphenol

6994-64-5

230-268-6

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Ab dem 3. September 2017 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten.

Ab dem 3. März 2018 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

304

[8-[(4-Amino-2-nitrophenyl)azo]-7-hydroxy-2-naphthyl]trimethylammoniumchlorid

Basic Brown 17

68391-32-2

269-944-0

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

Ab dem 3. September 2017: 2,0 %

 

 

305

3-Amino-7-(dimethylamino)-2-methoxyphenoxazin-5-iumchlorid

Basic Blue 124

67846-56-4

267-370-5

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

Ab dem 3. September 2017: 0,5 %

Ab dem 3. September 2017:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Ab dem 3. März 2018:

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘“