14.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 42/24


VERORDNUNG (EG) Nr. 250/2006 DER KOMMISSION

vom 13. Februar 2006

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates vom 12. April 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 sind die natürlichen und juristischen Personen und Organisationen aufgeführt, deren Finanzmittel und wirtschaftliche Ressourcen im Rahmen der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Am 7. Februar 2006 beschloss der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über eine erste Liste von drei natürlichen Personen, deren Finanzmittel und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Anhang I ist daher entsprechend zu ändern.

(3)

Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Februar 2006

Für die Kommission

Eneko LANDÁBURU

Generaldirektor für Außenbeziehungen


(1)  ABl. L 95 vom 14.4.2005, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates wird wie folgt geändert:

Die nachstehenden natürlichen Personen werden hinzugefügt:

a)

Charles Blé Goudé. Geburtsdatum: 1.1.1972. Staatsangehörigkeit: Côte d’Ivoire. Reisepass-Nr.: PD. AE/088 DH 12.

b)

Eugène Ngoran Kouadio Djué. Geburtsdatum: 20.12.1969 oder 1.1.1966. Staatsangehörigkeit: Côte d’Ivoire.

c)

Martin Kouakou Fofie. Geburtsdatum: 1.1.1968. Staatsangehörigkeit: Côte d’Ivoire.