52008SC0112

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) - Zusammenfassung der Folgenabschätzung {KOM (2008) 46 endgültig} {SEK(2008) 111} /* SEK/2008/0112 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 1.2.2008

SEK(2008) 112

ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Begleitdokument zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG {KOM (2008) 46 endgültig} {SEK(2008) 111}

ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Begleitdokument zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Diese Folgenabschätzung der Kommissionsdienststellen bildet die Grundlage für die Mitteilung zum Thema „Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS)“.

Allgemeiner Hintergrund der Mitteilung ist die Notwendigkeit, im Einklang mit dem Grundsatz der besseren Rechtsetzung über eine hochwertige Informationsgrundlage für die Festlegung und Umsetzung umweltpolitischer Vorschriften zu verfügen. Diese Notwendigkeit ist eine direkte Folge der sich rasch entwickelnden Informations- und Kommunikationstechnologie, die beträchtliche Möglichkeiten zur Rationalisierung der Berichterstattungssysteme und zur effizienteren Nutzung verfügbarer Daten bietet.

Spezifische Probleme betreffen unter anderem das Erfordernis, die Berichts- und Überwachungspflichten weiter zu vereinfachen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern, den Mangel an rechtzeitig vorliegenden Informationen, die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Relevanz von Informationen, verpasste Gelegenheiten, was die Modernisierung des öffentlichen Sektors und die Bereitstellung von e-Government-Diensten im Umweltbereich anbelangt, sowie den Mangel an Kapazitäten, mit denen sich Daten schnell in politisch relevante Informationen umwandeln und integrierte umweltpolitische Ansätze effizient umsetzen lassen.

Auf europäischer und nationaler Ebene laufen verschiedene Initiativen, die zur Lösung dieser Probleme beitragen dürften. Dennoch besteht eine große Herausforderung in Europa und der Welt weiterhin darin, den Wust bereits erhobener Umweltdaten und –informationen zu ordnen, diese Daten und Informationen, soweit erwünscht, mit existierenden sozio-ökonomischen Daten und Informationen zu integrieren, sie zusammen mit Instrumenten, die es Experten gestatten, ihre eigenen Analysen durchzuführen, zugänglich zu machen und in einer für die politischen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit verständlichen Weise so zu verbreiten, dass sie als Handlungsgrundlage verwendet werden können. Gleichzeitig müssen Mitgliedstaaten und EU-Organe über ein effizientes und modernes „Berichterstattungssystem“ verfügen, um ihren rechtlichen Verpflichtungen aus gemeinschaftlichen und internationalen Umweltpolitiken und –vorschriften nachkommen zu können, ohne Doppelarbeit, Überschneidungen und Redundanzen Vorschub zu leisten.

Allgemeines Ziel des SEIS ist es, die Verfügbarkeit und Qualität der zur Konzipierung und Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik erforderlichen Informationen zu verbessern, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Organe der EU zu verringern, die Berichterstattung zu modernisieren und die Entwicklung von Informationsdiensten und Anwendungen, von denen alle Interessenten Gebrauch machen und profitieren können, zu fördern.

Die besonderen Ziele des Systems bestehen darin,

1. eine klare politische Einigung über die Grundsätzen zu erzielen, auf die sich das gemeinsame Umweltinformationssystem stützen soll;

2. die „Wissensgrundlage“ durch Prüfung und Rationalisierung der im geltenden Umweltrecht verankerten Berichtspflichten weiter zu straffen und gleichzeitig informations- und kommunikationstechnologische Lösung für die elektronische Berichterstattung anzuwenden;

3. zusätzlich zu einer effizienten informations- und kommunikationstechnologischen Infrastruktur (ICT-Infrastruktur) Vereinbarungen für den Daten- und Informationsaustausch zu treffen und umzusetzen, die die Erhebung, die Auswertung, den Zugang zu und den Austausch von umweltbezogenen Daten und Informationen erleichtern;

4. Überwachungsinfrastrukturen und –erhebungen zur Erfassung und Archivierung „gebrauchstauglicher“ Umweltdaten zu verstärken und erforderlichenfalls einzuführen, die kosteneffizient und flexibel, aber auch von Dauer sind.

Zusätzlich zur „Null-Option“ ( business-as-usual -Szenario) bieten sich vier weitere Optionen an:

- Option 1: die vorliegende Mitteilung selbst (besonderes Ziel 1). Hauptziel der Mitteilung ist es, den politischen und konzeptuellen Rahmen vorzugeben, der zur Lenkung existierender Prozesse in eine gemeinsame Richtung erforderlich ist, und neue Initiativen zu fördern, die dasselbe Ziel verfolgen. Die Mitteilung listet auch die Grundsätze auf, auf denen das SEIS beruhen wird;

- Option 2: Aktualisierung der Richtlinie über die Vereinheitlichung der Berichterstattung (besonderes Ziel 2 und möglicherweise, zumindest indirekt, besonderes Ziel 3). Es wird angestrebt, die Richtlinie angesichts ihrer Mängel und der ständigen Anpassung der diesbezüglichen Durchführungsrichtlinien kritisch zu überarbeiten. Eine solche Aktualisierung gestattet auch die Berücksichtigung neuer Trends bei der umweltpolitischen Entscheidungsfindung und gewährleistet einen kohärenteren und besser abgestimmten Rahmen für die Berichterstattung;

- Option 3: Ausweitung und/oder Harmonisierung der Datenerhebungs- und -archivierungspflicht im Rahmen gemeinschaftlicher Rahmenregelungen. Diese Option (besonderes Ziel 4) setzt voraus, dass geprüft wird, ob die derzeitigen Ansätze zur Erreichung dieses besonderen Ziels und der Gesamtziele des SEIS geeignet sind. Gegebenenfalls werden Änderungen der bestehenden Rechtsvorschriften vorgeschlagen und neue Regelungsvorschläge erarbeitet, um festgestellte Lücken in den Daten- oder Beobachtungsinfrastrukturen zu schließen;

- Option 4: eine neue Rahmenregelung für SEIS mit Vorschriften betreffend die Konformität und die bisherigen Berichtspflichten; auf diese Weise würden die besonderen Ziele 2 und 3 umfassend verwirklicht. Die Rahmenregelung würde auch Vorschriften zur Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit der Daten enthalten, die zur Festlegung und Bewertung von umweltpolitischen Maßnahmen in einem logisch kohärenten Rahmen erforderlich sind, und die verschiedenen, im geltenden Umweltrecht vorgesehenen Ansätze für die Datenerhebung, -überwachung und –berichterstattung umfassend rationalisieren.

Die Kosten und Nutzen der Umsetzung des SEIS hängen von dem Zeitrahmen ab, in dem sie erfolgt, und von den präzisen Maßnahmen, die zu diesem Zweck getroffen werden. Die potenziellen Nutzen eines solchen Systems dürften dennoch erheblich sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verbesserung der Mechanismen für die Erhebung, den Austausch und die Verwendung der Daten den Nutzen, der aus diesen Daten gezogen wird, spürbar steigern und die Kosten für die Benutzer wesentlich verringern wird. Verbesserungen beim Zugang zu und bei der Interoperabilität von Datensystemen werden auch den Bedarf an Berichterstattungsvorschriften verringern und die Rationalisierung von Datenanforderungen und Datenflüssen, einschließlich dem Auslauf bzw. der Aufhebung überholter oder überflüssiger Berichterstattungsvorschriften, fördern. Weitere Nutzen umfassen die bessere Rechtsetzung, effizientere Analysen auf EU-Ebene, mehr Effizienz bei der Erfüllung internationaler politischer Verpflichtungen und Bewertungspflichten, die Befähigung der Bürger durch allgemein zugängliche Informationen, die bessere Verfügbarkeit von Daten für Wissenschaftler und ein besseres Profil der EU in verschiedenen globalen Foren.

Was die Kosten anbelangt, so wird damit gerechnet, dass selbst relativ bescheidene Erstinvestitionen in das Umweltinformationssystem bei richtiger Konzipierung wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile erbringen, die wiederum in die weitere Systementwicklung investiert werden können. Investiert werden muss unter anderem in die erfolgreiche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie, in die mögliche Änderung der Organisations- und Geschäftsmodelle von Einrichtungen, die mit der Erhebung und Verarbeitung von Umweltdaten befasst sind, in weitere oder verstärkte Maßnahmen der Organe und Gremien der EU zur Aktualisierung und Rationalisierung von Rechtsvorschriften und zentralisierten Berichterstattungssystemen, in weitere Analysen zur Klärung des reellen Daten- und Informationsbedarfs und zur Entwicklung der erforderlichen Rechts- und/oder Finanzinstrumente; weitere Investitionen betreffen die Generierung neuer Daten, die derzeit nicht erhoben werden, die jedoch zur Untermauerung politischer Maßnahmen oder zur Harmonisierung von Überwachungs- und Datensystemen für wesentlich erachtet werden.

Die Aktualisierung der Richtlinie über die Vereinheitlichung der Berichterstattung wird sofortige Vereinfachungsvorteile erbringen und außerdem weitere Rationalisierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten und die Anwendung der SEIS-Grundsätze fördern. Vor allem die Bürger dürften von der größeren Transparenz und Verfügbarkeit von Informationen profitieren, die die Möglichkeiten der sich schnell entwickelnden Informations- und Kommunikationstechnologien voll ausschöpfen.

Es scheint auch beträchtliche Möglichkeiten zu geben, um die Kostenwirksamkeit nationaler Überwachungsmaßnahmen durch weitere Harmonisierung zu verbessern. Allgemeiner ausgedrückt, das Kosten-/Nutzen-Verhältnis der Umweltüberwachung wird als äußerst günstig eingeschätzt, und deshalb sollte die weitere Harmonisierung und selbst Erweiterung der geltenden Überwachungspflichten in diesem Stadium nicht ausgeschlossen werden. Es müssen jedoch genauere Analysen, einschließlich etwaiger Pilotvorhaben, an denen auch die Mitgliedstaaten beteiligt sind, durchgeführt werden, bevor spezifische Legislativvorschläge in Betracht gezogen werden können.

Auf der Grundlage der genannten Argumente werden die Optionen 1 bis 3 als gerechtfertigt angesehen. Die vierte Option, d. h. die Festlegung einer neuen Rahmenregelung mit präzisen Verpflichtungen, würde am ehesten gewährleisten, dass die SEIS-Ziele erreicht werden, könnte jedoch als überregulierend angesehen werden und nicht flexibel genug sein, um eine spontanere Anpassung an die sich entwickelnden politischen Prioritäten und technologischen Möglichkeiten vorzunehmen; sie könnte auch als Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip gewertet werden. Angesichts seiner potenziellen Wirksamkeit sollte dieses Instrument in den kommenden Jahren jedoch näher geprüft werden.